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FG Schleswig-Holstein, 13.03.2002 - III 108/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grundstücksübertragung auf stillen Gesellschafter fällt nicht unter § 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 13.03.2002 - III 108/00
- BFH, 18.03.2005 - II R 19/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 858
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.02.1977 - II R 89/74
Geschäftsübernahme - Aktiva - Passiva - Grunderwerbsteuerpflicht - Berechnung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.12.1974 - II R 170/73
Einbringen eines Betriebes - Stille Gesellschaft - Grundstück - Mitunternehmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.09.1995 - II R 80/92
Der Übergang von Grundstückseigentum infolge Anwachsung beim Erwerb aller Anteile …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.03.2005 - II R 19/02
Jahressteuergesetz (JStG) 1997
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 18.03.2005 - II R 19/02
Gesellschaftsvertrag: fehlende Beurkundung; Formmangel
Das Finanzgericht (FG) vertrat mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 858 veröffentlichten Urteil gleichfalls die Ansicht, eine Gegenleistung i.S. des § 8 Abs. 1 GrEStG sei in Gestalt des Verzichts auf ein Auseinandersetzungsguthaben als stille Gesellschafterin nach § 235 des Handelsgesetzbuchs (HGB) in Höhe des Verkehrswerts des Grundstücks vorhanden.