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   FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01 - S   

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https://dejure.org/2003,3230
FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01 - S (https://dejure.org/2003,3230)
FG Münster, Entscheidung vom 09.04.2003 - 10 K 1732/01 - S (https://dejure.org/2003,3230)
FG Münster, Entscheidung vom 09. April 2003 - 10 K 1732/01 - S (https://dejure.org/2003,3230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zur Qualifizierung der Einkünfte eines Berufsbetreuers als gewerbliche Einkünfte

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Gewerbesteuer- und Buchführungspflicht des Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3
    Qualifizierung der Einkünfte eines Berufsbetreuers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbliche Einkünfte: - Qualifizierung der Einkünfte eines Berufsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1500
  • EFG 2003, 1033
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.05.1973 - I R 35/71

    Wirtschaftliche (finanzielle) Betreuung von Bauvorhaben durch Baubetreuer

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30.05.1973 I R 35/71, BStBl. II 1973, 668 und vom 11.05.1989 IV R 43/88, BStBl. II 1989, 797) - der sich der erkennende Senat anschließt - ist eine Tätigkeit nach dieser Vorschrift nur begünstigt, wenn sie den im Gesetz genannten Tätigkeiten ganz ähnlich ist.
  • FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98

    Steuerliche Abzugfähigkeit von Aufwendungen für ein selbstgenutztes

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Finanzgericht Thüringen vom 27.9.2000 IV 1485/98 (EFG 2001, 965).
  • FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98

    Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Finanzgericht Thüringen vom 27.9.2000 IV 1485/98 (EFG 2001, 965).
  • BFH, 11.05.1989 - IV R 43/88

    Treuhänderisch für Bauherrengemeinschaft tätiger Steuerberater kann gewerblich

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30.05.1973 I R 35/71, BStBl. II 1973, 668 und vom 11.05.1989 IV R 43/88, BStBl. II 1989, 797) - der sich der erkennende Senat anschließt - ist eine Tätigkeit nach dieser Vorschrift nur begünstigt, wenn sie den im Gesetz genannten Tätigkeiten ganz ähnlich ist.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.1999 - 1 K 472/98

    Qualifizierung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Abgrenzung

    Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
    Kennzeichnend für die Vermögensverwaltung ist die Nutzung fremden Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus vorhandener Substanz (vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.08.1999 1 K 472/98, EFG 1999, 1080).
  • BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03

    Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig

    Die nach erfolglosen Einsprüchen gegen die Aufforderung zur Buchführung und die Gewerbesteuermessbescheide erhobenen Klagen wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1033 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Köln, 16.10.2003 - 7 K 1576/02

    Einkünftequalifikation einer Berufsbetreuerin

    Die Klägerin trägt vor, dass der Einstufung ihrer Tätigkeit als selbständige Arbeit nach § 18 EStG auch nicht das zur Zeit beim Bundesfinanzhof anhängige Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9. April 2003 (EFG 2003, 1033) entgegenstünde.

    Kennzeichnend für die Vermögensverwaltung ist die Nutzung fremden Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus vorhandener Substanz (vgl. FG Münster, Urt. v. 09.04.2003, 10 K 1732/01 S, EFG 2003, 1033).

    Der Klägerin ist zwar insofern beizupflichten, als ihre Schwerpunkte anders geartet sind, als in dem von dem Finanzgericht Münster entschiedenen Fall (Urt. v. 09.04.2003, 10 K 1732/01 S, EFG 2003, 1033), in dem der Kläger die Qualifikation eines Diplompädagogen und Gestalttherapeuten hatte.

  • FG Düsseldorf, 26.09.2003 - 9 K 7943/00

    Steuerrechtliche Einordnung des Berufs einer Berufsbetreuerin als freien Beruf;

    Die Wahrnehmung vermögensrechtlicher Belange dient somit lediglich dem Zweck, den wohlverstandenen Wünschen des Betreuten zu entsprechen (so auch FG Münster Urteil vom 9. April 2003, 10 K 1732/01 S, EFG 2003, 1033, vgl. auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. August 1998, I K 472/98).

    Sie steht überdies nicht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, wonach Berufe wie die eines Handelsvertreters, Maklers oder Treuhänders keine sonstige, selbstständige Arbeit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG darstellen (vgl. nur BFH Urteil vom 11. Mai 1989 IV R 43/88, a.a.O; FG Münster Urteil vom 9. April 2003, 10 K 1732/01 S, a.a.O.).

  • FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 842/03

    Einkünftequalifikation eines Berufsbetreuers

    In diesem Rahmen kommt der Vermögensverwaltung nur eine dienende Funktion zu (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2003, 9 K 7943/00, EFG 2004, 36; FG Münster, Urteil vom 09.04.2003, 10 K 1732/01 S, EFG 2003, 1033).
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