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   FG Düsseldorf, 08.04.2003 - 3 K 1950/01 E   

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https://dejure.org/2003,10118
FG Düsseldorf, 08.04.2003 - 3 K 1950/01 E (https://dejure.org/2003,10118)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2003 - 3 K 1950/01 E (https://dejure.org/2003,10118)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2003 - 3 K 1950/01 E (https://dejure.org/2003,10118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit der Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bei Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitzuschläge; Feiertagsarbeit; Freizeitausgleich; Antragserfordernis; Steuerbefreiung - Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen auch bei Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen auch bei Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des steuerfreien Zeitzuschlags bei nicht gewährtem Freizeitausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 2093
  • EFG 2003, 1069
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2003 - 3 K 1950/01
    Die Kläger verweisen insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 18.09.1981 VI R 44/77 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1981, 801; BFHE 134, 149).

    Der Beklagte hält an der in der Einspruchsentscheidung vertretenen Auffassung fest und verweist für seine Auffassung seinerseits auf die Entscheidung des BFH vom 18.09.1981 VI R 44/77.

    Der Ausschluss der Steuerfreiheit bei Abgeltung eines Freizeitanspruchs in den Lohnsteuerrichtlinien beruht offensichtlich auf dem Urteil des BFH vom 18. September 1981 VI R 44/77 (BStBl II 1981, 801, BFHE 134, 149).

    Es kann dahinstehen, ob der vom BFH im Urteil VI R 44/77 vertretenen Rechtsauffassung gefolgt werden kann, jedenfalls unterscheidet sich der der Entscheidung des BFH zu Grunde liegende Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt von dem vorliegenden Streitfall.

  • BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1069 veröffentlichten Urteil statt.
  • FG Düsseldorf, 26.03.2004 - 18 K 6806/00

    Lohnzuschlag; Wochenfeiertagsarbeit; Freizeitausgleich; Wahlrecht;

    Im Streitfall hat der Kläger allerdings sein Wahlrecht jeweils zunächst im Sinne des Freizeitausgleichs ausgeübt, ohne dass ihm zugleich bedeutet worden wäre, dass dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein würde (vgl. auch Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 8. April 2003 3 K 1950/01 E, EFG 2003, 1069, dem insofern ein anderer Sachverhalt zu Grunde liegt).
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