Weitere Entscheidung unten: FG München, 28.04.2003

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12894
FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99 (https://dejure.org/2003,12894)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.2003 - 5 K 20215/99 (https://dejure.org/2003,12894)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 5 K 20215/99 (https://dejure.org/2003,12894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Kapitalanlagebetrüger; Besteuerung von gutgeschriebenen Scheinrenditen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Kapitalanlagebetrüger; Besteuerung von gutgeschriebenen Scheinrenditen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99
    Seine geschäftlichen Aktivitäten waren daher dem äußeren Anschein nach auf den Betrieb eines Grundhandelsgewerbe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB i.d.F. des Streitjahres gerichtet (vgl. BFH, Urteil vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 755, 757 - Ambros S.A.).

    Jedoch kann auch eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten einen Zufluss bewirken, wenn in der Gutschrift nicht nur das buchmäßige Festhalten einer Schuldverpflichtung zu sehen ist, sondern darüber hinaus zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht und der Schuldner im Übrigen auch leistungsbereit und leistungsfähig ist (BFH, BStBl II 1997, 755, 758 f. - Ambros-).

    Woher die vom Schuldner zur Begleichung seiner (vermeintlichen) Verbindlichkeiten verwendeten, in seinem wirtschaftlichen Eigentum stehenden Geldmittel stammten, ob sie z.B. aus selbst erwirtschafteten Umsätzen oder Erträgen, Krediten, Schenkungen oder strafbaren Handlungen erlangt wurden, ist für die durch die Zahlung oder bei einem vergleichbaren Vorgang beim Empfänger eintretende objektive Bereicherung i.S. von § 8 Abs. 1 EStG grundsätzlich ohne Belang (BFH, BStBl II 1997, 755, 758 f. - Ambros - sowie BFH, Beschluss vom 7. August 2002 VIII B 89/02 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 1576).

  • FG Köln, 30.10.2002 - 5 K 4592/94

    Kein Zufluss von Zinseinnahmen bei Konkursreife im Fälligkeitszeitpunkt

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99
    Die Kläger können sich unter den vorliegenden Bedingungen auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. Oktober 2002 5 K 4592/94, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 387 berufen.
  • BFH, 07.08.2002 - VIII B 89/02

    Steuerliche Erfassung von "Scheinrenditen"

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99
    Woher die vom Schuldner zur Begleichung seiner (vermeintlichen) Verbindlichkeiten verwendeten, in seinem wirtschaftlichen Eigentum stehenden Geldmittel stammten, ob sie z.B. aus selbst erwirtschafteten Umsätzen oder Erträgen, Krediten, Schenkungen oder strafbaren Handlungen erlangt wurden, ist für die durch die Zahlung oder bei einem vergleichbaren Vorgang beim Empfänger eintretende objektive Bereicherung i.S. von § 8 Abs. 1 EStG grundsätzlich ohne Belang (BFH, BStBl II 1997, 755, 758 f. - Ambros - sowie BFH, Beschluss vom 7. August 2002 VIII B 89/02 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 1576).
  • FG Saarland, 10.05.2012 - 1 K 2327/03

    Zahlungen und Gutschriften im Falle eines Anlagebetrugs (§§ 8, 11, 20 EStG)

    Geheime Vorbehalte des Vertragspartners sind unbeachtlich (§ 116 BGB; s. FG Schleswig-Holstein vom 27. Mai 2003 5 K 20215/99, EFG 2003, 1162).
  • FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 165/03

    Einkommensteuer des betrogenen Anlegers (§ 20 Abs. Nr. 7, Abs. 2 S. 1 Nr. 1; § 11

    Geheime Vorbehalte des Vertragspartners sind unbeachtlich (§ 116 BGB; s. FG Schleswig-Holstein vom 27. Mai 2003 5 K 20215/99, EFG 2003, 1162).
  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 53/03

    Stille Gesellschaft

    Die hiergegen gerichtete Klage hat das FG mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1162 veröffentlichten Urteil vom 27. Mai 2003 5 K 20215/99 als unbegründet abgewiesen.
  • FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03

    Einkommensteuer; Vereinbarung einer Sofortrente mit betrügerischen

    Der geheime Vorbehalt des betrügerischen Verhaltens ist insofern unerheblich (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. Mai 2003, 5 K 20215/99, EFG 2003, 1162).
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Rechtsprechung
   FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17171
FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03 (https://dejure.org/2003,17171)
FG München, Entscheidung vom 28.04.2003 - 2 V 474/03 (https://dejure.org/2003,17171)
FG München, Entscheidung vom 28. April 2003 - 2 V 474/03 (https://dejure.org/2003,17171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG (Einkommensteuergesetz); Besteuerung von veräußerten, einbringungsgeborenen Anteilen einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung); Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG; Verschmelzung von ...

  • rechtsportal.de

    Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG; Rückwirkung bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

  • datenbank.nwb.de

    Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG - Rückwirkung bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00

    Unzulässigkeit der Rückwirkung der für eine wesentliche Beteiligung an einer

    Auszug aus FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03
    Nur insoweit würde sich der Senat dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.03.2002 ( 1 K 63/00, EFG 2002, 701 unter 1c dd) anschließen.

    Das FG hält für einbringungsgeborene Anteile eine verfassungskonforme Auslegung auf den Verschmelzungszeitpunkt für geboten (Anschluss an das Urteil des FG Baden-Württemberg v. 19.3.2002 - 1 K 63/00, EFG 2002, 701 unter 1 c dd) .

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden überschlägigen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 FGO ; Bundesfinanzhof -BFH- Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, Entscheidungssammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV-1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 298).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden überschlägigen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 FGO ; Bundesfinanzhof -BFH- Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, Entscheidungssammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV-1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 298).
  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 23/01

    Wechsel der Unternehmensform - Kapitalgesellschaft - Personengesellschaft -

    Auszug aus FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03
    Dies würde dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsgebot widersprechen (vgl. zur Abgrenzung zur zulässigen Rückanknüpfung BFH, Urteile vom 16.05.2001 - I R 102/00, BStBl II 2001, 710 unter II 1 aa, BFH, vom 29.05.2001 - VIII R 43/00, BFH/NV 2002, 14 und vom 11.12.2001 - VIII R 23/01 BFH/NV 2002, 600 ).
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 43/00

    Kapitalgesellschaft - Geschäftsführer - Ausländische Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03
    Dies würde dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsgebot widersprechen (vgl. zur Abgrenzung zur zulässigen Rückanknüpfung BFH, Urteile vom 16.05.2001 - I R 102/00, BStBl II 2001, 710 unter II 1 aa, BFH, vom 29.05.2001 - VIII R 43/00, BFH/NV 2002, 14 und vom 11.12.2001 - VIII R 23/01 BFH/NV 2002, 600 ).
  • BFH, 16.05.2001 - I R 102/00

    Rückwirkende Besteuerung von Kursgewinnen aus Optionsanleihen zulässig

    Auszug aus FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03
    Dies würde dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsgebot widersprechen (vgl. zur Abgrenzung zur zulässigen Rückanknüpfung BFH, Urteile vom 16.05.2001 - I R 102/00, BStBl II 2001, 710 unter II 1 aa, BFH, vom 29.05.2001 - VIII R 43/00, BFH/NV 2002, 14 und vom 11.12.2001 - VIII R 23/01 BFH/NV 2002, 600 ).
  • BFH, 16.03.1995 - VIII B 158/94

    Besteuerung von lediglich gutgeschriebenen "Renditen" als Kapitalerträge -

    Auszug aus FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03
    Die Zinsen und der Solidaritätszuschlag sind als steuerliche Nebenleistungen vom Finanzamt von Amtswegen in entsprechender Höhe auszusetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. März 1995 VIII B 158/94, BFH/NV 1995, 680, 682, m.w.N.).
  • FG Münster, 31.03.2004 - 8 K 7113/01

    Verlustfeststellung/Wesentliche Beteiligung

    Eine grundlegend andere Auslegung als die der Finanzverwaltung wird dagegen von allen anderen Finanzgerichten vertreten, die bisher Entscheidungen zu diesem Problemkreis veröffentlicht haben (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Dezember 2000, 9 V 85/00, EFG 2001, 292, Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juli 2001, 7 V 3499/01 A (E), EFG 2001, 1216, Finanzgericht München, Beschluss vom 11. Februar 2002, 13 V 3920/01, EFG 2002, 556 und Finanzgericht München, Beschluss vom 28. April 2003, 2 V 474/03, EFG 2003, 1162).
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