Rechtsprechung
   FG Hessen, 12.12.2002 - 7 K 1974/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15651
FG Hessen, 12.12.2002 - 7 K 1974/02 (https://dejure.org/2002,15651)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 7 K 1974/02 (https://dejure.org/2002,15651)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 7 K 1974/02 (https://dejure.org/2002,15651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Konkursvorrechts bezüglichöffentlicher Abgaben ; Einordnung von Rückforderungsansprüchen und Erstattungsansprüchen alsöffentliche Abgaben ; Erstattungsanspruch eines Finanzamtes wegen irrtümlicher Auszahlung von Guthaben an Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 61 Abs. 1 Nr. 2; AO § 37; AO § 3 Abs. 1
    Insolvenz; Konkursforderung; Rückforderungsanspruch; Bevorrechtigung; Erstattungsanspruch; Steuer - Konkursvorrecht eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Konkursvorrecht eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.04.1983 - VI R 268/80

    Konkursforderung - Steuersäumniszuschläge

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 7 K 1974/02
    öffentliche Abgaben in diesem Sinn sind Steuern und steuerartige (steuerähnliche) Abgaben einschließlich der Zölle; Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben und Säumniszuschläge fallen nicht darunter (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 22.04.1983 VI R 268/80, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1983, 489).
  • BFH, 08.04.1986 - VII B 128/85

    Finanzamt - Steuererstattung - Zahlungsanweisung - Rückforderungsanspruch

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 7 K 1974/02
    Sie sind aber nach ständiger Rechtsprechung des BFH als umgekehrte Erstattungs- und Vergütungsansprüche zu qualifizieren (vgl. BFH-Beschluss vom 08.04.1986 VII B 128/85, BStBl II 1986, 511) und als solche auf eine Geldleistung nach den Steuergesetzen gerichtet und damit im Konkurs bevorrechtigt (vgl. Kruse/Loose in Tipke/Kruse a.a.O. § 251 Tz. 184, wonach auch Rückforderungs- und Erstattungsansprüche nach § 37 AO zu den öffentlichen Abgaben im Sinn des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO gehören, sowie Beermann in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung § 251 Tz. 502, der die Möglichkeit der Zugehörigkeit von Rückforderungs- und Erstattungsansprüchen zu den öffentlichen Abgaben im Sinn des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO ebenfalls bejaht).
  • BFH, 20.08.1992 - V R 98/90

    Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuerforderungen bei Geltendmachung zu hoher

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 7 K 1974/02
    Der BFH konnte es in seiner Revisionsentscheidung dahingestellt sein lassen, ob das Finanzamt tatsächlich einen Anspruch aus § 37 Abs. 2 AO hatte, weil die Ansprüche auch nach § 18 Umsatzsteuergesetz begründet waren (vergl. BFH-Beschluss vom 20.08.1992 V R 98/90, BFH/NV 1993, 208).
  • BFH, 02.08.2001 - VII B 317/00

    Konkursverwalter - Steuerhehlerei - Beziehen von Dieselkraftstoff - Entrichtung

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 7 K 1974/02
    Bejaht wurde dies vom BFH für die Haftungsforderung des Finanzamtes gegenüber einem Haftungsschuldner (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.1989 VII R 152/85, BStBl II 1990, 363 sowie BFH-Beschluss vom 02.08.2001 VII B 317/00, BFH/NV 2001, 1535).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 152/85

    Haftungsbescheid - Konkursvorrecht - Haftungsforderung - Persönlich haftender

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 7 K 1974/02
    Bejaht wurde dies vom BFH für die Haftungsforderung des Finanzamtes gegenüber einem Haftungsschuldner (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.1989 VII R 152/85, BStBl II 1990, 363 sowie BFH-Beschluss vom 02.08.2001 VII B 317/00, BFH/NV 2001, 1535).
  • BFH, 15.03.2005 - VII R 5/03

    Konkurs: Rückforderungsanspruch des Fiskus

    Nach erfolglosem Einspruch (Einspruchsentscheidung vom 27. November 2001) blieb auch die Klage des Klägers vor dem Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1283 wiedergegebenen Gründen ohne Erfolg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht