Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 10.07.2003 - 10 K 2561/00 G |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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Gewerbsteuerpflicht; Betrieb gewerblicher Art; Einlage; Beteiligung; Verlustdeckung; Gewinnerzielungsabsicht; Totalgewinn - Gewinnerzielungsabsicht bei einem (dauerdefizitären) Betrieb gewerblicher Art
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 10.07.2003 - 10 K 2561/00 G
- BFH, 25.01.2005 - I R 8/04
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2003, 1408
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 25.01.2005 - I R 8/04
Beitrittsaufforderung an das BMF: vGA bei strukturell dauerdefizitärem Betrieb …
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 10. Juli 2003 10 K 2561/00 G ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1408 abgedruckt. - FG Düsseldorf, 22.06.2006 - 15 K 2567/03
Gewinnerzielungsabsicht; Betrieb gewerblicher Art; Einlage von Finanzanlagen; …
aa) Die aus den Kapitalerträgen resultierenden Gewinne dienten - zumindest auch - der Wiedererlangung des durch vorausgegangene Verluste verlorenen Vermögens (vgl. hierzu auch FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 10 K 2561/00 G, EFG 2003, 1408; Revisionsverfahren I R 8/04). - FG Düsseldorf, 30.11.2006 - 15 K 637/04
Defizitärer Betrieb; BgA; Stadtbibliothek; Verzicht auf Verlustausgleich; …
Die Qualifizierung der Verluste eines dauerdefizitären BgA als verdeckte Gewinnausschüttung würde zu einem nicht auflösbaren Wertungswiderspruch zu dieser gesetzlichen Regelung führen, der gerade nicht verlangt, dass der BgA einen Gewinn erzielt (vgl. hierzu auch FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 10 K 2561/00 G, EFG 2003, 1408 m.w.N).
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