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   FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01   

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FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01 (https://dejure.org/2003,6130)
FG Saarland, Entscheidung vom 15.07.2003 - 1 K 223/01 (https://dejure.org/2003,6130)
FG Saarland, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 1 K 223/01 (https://dejure.org/2003,6130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verlustträchtige Wertpapiere als Betriebsvermögen eines Handelsvertreters

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Einlage verlustträchtiger Wertpapiere in das Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkäufer von Beteiligungen und Wertpapieren; Zuordnung von Wertpapieren zum gewillkürtem Betriebsvermögen; Voraussetzung der Berücksichtigung eines Wertverlustes; Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens; Zeitpunkt der Buchung der einzelnen Geschäftsvorfälle im Rahmen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1
    Einlage verlustträchtiger Wertpapiere in das Betriebsvermögen; Einkommensteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1462
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.02.1985 - III R 169/82

    Verwertung von Betriebsprüfungsfeststellungen, denen eine rechtswidrige

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Wertpapiere sind in der Regel Wirtschaftsgüter, die ein Kaufmann dem gewillkürten Betriebsvermögen widmen kann, weil sie grundsätzlich wie Bankguthaben geeignet sind, die Betriebszwecke zu fördern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 100/69, BStBl II 1973, 289; vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80).

    Selbst der Erwerb von Wertpapieren mit Kredit kann noch rentabel sein, sofern die Wertpapiererträge höher sind als die Kreditzinsen (BFH-Urteil in BFH/NV 1985, 80).

    Wertpapiere scheiden nicht allein deshalb als gewillkürtes Betriebsvermögen aus, weil sie in spekulativer Absicht erworben und Kursverluste billigend in Kauf genommen wurden (BFH-Urteil in BFH/NV 1985, 80).

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Der Umstand, dass die Geschäfte eines Kaufmanns risikobehaftet sind, kann für sich allein noch nicht dazu führen, ihnen den betrieblichen Charakter abzusprechen (BFH-Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399).

    Die Buchung in einem gesonderten Journal hält der BFH nur dann für ausreichend, wenn die Organisation dieses Journals mit dem Ziel der Übernahme in den Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (BFH-Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399).

  • BFH, 03.10.1989 - VIII R 328/84

    Unterlassene Prüfung einer eventuellen Minderung der Steuerzahllast eines

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; dabei wird nicht vorausgesetzt, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (vgl. auch BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BStBl II 1982, 250; vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361).
  • BFH, 22.11.2002 - X B 92/02

    Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Sie muss dazu bestimmt sein, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder dazu dienen, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (BFH, Beschluss vom 22. November 2002 X B 92/02, BFH/NV 2003, 320).
  • BFH, 15.11.1990 - IV R 97/82

    Buchung von Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Einlagen auf privatem und

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Eine rückwirkende Einbuchung ist jedenfalls unzulässig (z.B. BFH-Urteil vom 15. November 1990 IV R 97/82, BStBl II 1991, 226).
  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 100/69

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Angehörigen der freien Berufe

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Wertpapiere sind in der Regel Wirtschaftsgüter, die ein Kaufmann dem gewillkürten Betriebsvermögen widmen kann, weil sie grundsätzlich wie Bankguthaben geeignet sind, die Betriebszwecke zu fördern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 100/69, BStBl II 1973, 289; vom 8. Februar 1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Demnach umfasst das gewillkürte Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter, deren Art nicht eindeutig in den betrieblichen oder privaten Bereich weist, deren Einreihung in den betrieblichen oder privaten Bereich aber auch ihrer Natur nicht widerspricht (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BStBl II 2001, 828).
  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Ob ein Gegenstand durch eindeutige Einlagehandlung zu einem Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens geworden ist, ist im wesentlichen Tatfrage (BFH, Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muss unmissverständlich in einer Weise kundgemacht werden, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen erkennen kann (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BStBl II 1994, 172).
  • BFH, 25.02.1982 - IV R 25/78

    Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Vermögensverwaltung; hier: Ankauf

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Einlagen von Wirtschaftsgütern in das -gewillkürte- Betriebsvermögen dann nicht mehr zulässig sind, wenn bereits bei der Einlage erkennbar ist, dass die Wirtschaftsgüter dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen (Urteil vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BStBl II 1982, 461 m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79

    Weidegenossenschaft - Landwirt - Betriebsvermögen - Mitgliedschaftsrecht -

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04

    Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen

    Auch bei diesen kommt es auf die betriebliche Veranlassung und eine zeitnahe Einlagehandlung an (z.B. Urteil des BFH vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl. II 1997, 399; Urteil des BFH vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BStBl. II 2007, 259; Urteil des FG des Saarlandes vom 15. Juli 2003 1 K 223/01, EFG 2003, 1462; Urteil des FG München vom 22. Juli 2005 8 K 4787/03, EFG 2006, 27).
  • FG Saarland, 29.09.2009 - 1 K 2247/06

    Einkommensteuer; Erwerb eines zunächst geleasten Fahrzeugs für betriebliche

    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen, können nicht in das Betriebsvermögen eingelegt werden (BFH vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399, 406; FG des Saarlandes vom 15. Juli 2003 1 K 223/01, EFG 2003, 1462).
  • FG Saarland, 17.12.2009 - 1 K 1243/05

    Zugehörigkeit der Anteile an einer ausländischen Beteiligungsgesellschaft zum

    Dies stehe daher einer Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen entgegen (FG Saarland vom 15. Juli 2003 1 K 223/01, EFG 2003, 1462).
  • FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07

    Veräußerung eines Teileigentumsanteils an nahe Angehörige

    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen, können nicht in das Betriebsvermögen eingelegt werden (BFH vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399, 406; FG des Saarlandes vom 15. Juli 2003 1 K 223/01, EFG 2003, 1462).
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