Rechtsprechung
FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 3346/01 E |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Aufwendungen für ein Promotionsstudium an einer ausländischen Universität als Werbungskosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Werbungskosten: - Aufwendungen für ein Promotionsstudium an einer ausländischen Universität als Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für Promotionsstudium an ausländischer Universität als Werbungskosten aus nicht selbstständiger Arbeit; Berücksichtigungsfähigkeit bei Arbeitsverhältnis, in dem Promotion wesentlicher oder alleiniger Vertragsinhalt ist; ...
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 3346/01 E
- BFH, 08.06.2004 - VI B 158/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1610
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 3346/01
Mit Urteil vom 07.12.2002 (Az. VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl. II 2003, 407) hat der BFH jedoch seine typisierende Behandlung der Aufwendungen eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums aufgegeben und erstmals entschieden, dass Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium Werbungskosten sein könnten. - BFH, 22.11.2000 - VI B 174/00
Promotionskosten als WK
Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 3346/01
Aufwendungen für ein Promotionsstudium einschließlich der Kosten für die Anfertigung und Vervielfältigung der Dissertation fielen nach ständiger Rechtsprechung des BFH ebenfalls nicht unter die bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S.1 Nr. 1 EStG) berücksichtigungsfähigen Werbungskosten, es sei denn, es handelte sich um den Fall eines Promotionsarbeitsverhältnisses, bei dem die Verpflichtung zur Promotion alleiniger oder ganz wesentlicher Vertragsinhalt ist (vgl. BFH, Urteil vom 07.08.1987, VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl. II 1987, 780, vom 09.10.1993 VI R 176/88, BFHE 1969, 193, BStBl. II 1993, 115, vom 18.04.1996 VI R 54/95, BFH/NV 1996, 740 sowie BFH-Beschluss vom 22.11.2000 VI B 174/00, BFH/NV 2001, 451). - BFH, 06.11.1992 - VI R 12/90
Vorbereitungsaufwendungen für Steuerberaterprüfung sind Werbekosten
Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 3346/01
Dazu gehören nach der bisherigen Auffassung des BFH auch solche Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger macht, um sich in dem von ihm ausgeübten Beruf fortzubilden um so - ohne Wechsel der Berufs- oder Erwerbsart - besser voranzukommen (vgl. BFH, Urteil vom 06.11.1992, VI R 12/90, BFHE 169 436, BStBl. II 1993, 108 m.w.N.).
- BFH, 09.10.1992 - VI R 176/88
Promotionskosten sind auch bei Erforderlichkeit für Berufsziel Ausbildungskosten
Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 3346/01
Aufwendungen für ein Promotionsstudium einschließlich der Kosten für die Anfertigung und Vervielfältigung der Dissertation fielen nach ständiger Rechtsprechung des BFH ebenfalls nicht unter die bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S.1 Nr. 1 EStG) berücksichtigungsfähigen Werbungskosten, es sei denn, es handelte sich um den Fall eines Promotionsarbeitsverhältnisses, bei dem die Verpflichtung zur Promotion alleiniger oder ganz wesentlicher Vertragsinhalt ist (vgl. BFH, Urteil vom 07.08.1987, VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl. II 1987, 780, vom 09.10.1993 VI R 176/88, BFHE 1969, 193, BStBl. II 1993, 115, vom 18.04.1996 VI R 54/95, BFH/NV 1996, 740 sowie BFH-Beschluss vom 22.11.2000 VI B 174/00, BFH/NV 2001, 451). - BFH, 07.08.1987 - VI R 60/84
Aufwendungen aus Anlaß einer Promotion als Werbungskosten
Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 3346/01
Aufwendungen für ein Promotionsstudium einschließlich der Kosten für die Anfertigung und Vervielfältigung der Dissertation fielen nach ständiger Rechtsprechung des BFH ebenfalls nicht unter die bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S.1 Nr. 1 EStG) berücksichtigungsfähigen Werbungskosten, es sei denn, es handelte sich um den Fall eines Promotionsarbeitsverhältnisses, bei dem die Verpflichtung zur Promotion alleiniger oder ganz wesentlicher Vertragsinhalt ist (vgl. BFH, Urteil vom 07.08.1987, VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl. II 1987, 780, vom 09.10.1993 VI R 176/88, BFHE 1969, 193, BStBl. II 1993, 115, vom 18.04.1996 VI R 54/95, BFH/NV 1996, 740 sowie BFH-Beschluss vom 22.11.2000 VI B 174/00, BFH/NV 2001, 451). - BFH, 18.04.1996 - VI R 54/95
Vorrang des Werbungskostenabzugs bei Promotionsvorhaben
Auszug aus FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 3346/01
Aufwendungen für ein Promotionsstudium einschließlich der Kosten für die Anfertigung und Vervielfältigung der Dissertation fielen nach ständiger Rechtsprechung des BFH ebenfalls nicht unter die bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S.1 Nr. 1 EStG) berücksichtigungsfähigen Werbungskosten, es sei denn, es handelte sich um den Fall eines Promotionsarbeitsverhältnisses, bei dem die Verpflichtung zur Promotion alleiniger oder ganz wesentlicher Vertragsinhalt ist (vgl. BFH, Urteil vom 07.08.1987, VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl. II 1987, 780, vom 09.10.1993 VI R 176/88, BFHE 1969, 193, BStBl. II 1993, 115, vom 18.04.1996 VI R 54/95, BFH/NV 1996, 740 sowie BFH-Beschluss vom 22.11.2000 VI B 174/00, BFH/NV 2001, 451).
- FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
Einkommensteuer: Ist die Vermittlungsprovision für eine ausländische …
Der Senat folgt insofern der Einschätzung des FG Münster im Urteil vom 9. Juli 2003 1 K 3346/01 E (EFG 2003, 1610, nachgehend BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 VI B 158/03, BFH/NV 2004, 1406), wonach die Führung eines Doktortitels, dem keine nennenswerten eigenen Studienleistungen zugrunde lagen, in schädlichem Umfang privat mitveranlasst ist (s. auch bereits FG des Saarlandes vom 1. Februar 1989 1 K 255/87, EFG 1989, 275 sowie Theisen DB 2003, 1753, 1757, 1759).