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   FG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 K 3060/00   

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https://dejure.org/2003,14584
FG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 K 3060/00 (https://dejure.org/2003,14584)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 05.06.2003 - 5 K 3060/00 (https://dejure.org/2003,14584)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 5 K 3060/00 (https://dejure.org/2003,14584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbleibenmüssen von geförderten Wirtschaftsgütern im begünstigten Betrieb; Anspruch auf Investitionszulage für Wirtschaftsgüter nach dem Investitionszulagegesetz; Qualifizierte Zugehörigkeitsvoraussetzung und Verbleibensvoraussetzungen für erhöhte Zulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Investitionszulage; Verbleibensvoraussetzung bei Nutzungsüberlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionszulage - Verbleibensvoraussetzung bei Nutzungsüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1728
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Brandenburg, 10.04.2002 - 5 K 2745/99

    Investitionszulagenschädliche Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern an einen

    Auszug aus FG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 K 3060/00
    Der erkennende Senat hat darüber hinaus bei langfristiger Nutzungsüberlassung die Verbleibensvoraussetzungen nur dann als erfüllt angesehen, wenn auch der Mieter oder Pächter, der an Stelle des Investors die Investition vorgenommen hätte, die Investitionszulage bekommen könnte (Senatsurteil vom 10.4.2002 5 K 2745/99, EFG 2002, 1112 ).
  • BFH, 14.07.1989 - III R 29/88

    Investitionszulage - Bürogebäude - Verbleiben im Betrieb - Vermietung -

    Auszug aus FG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 K 3060/00
    Wird das Wirtschaftsgut an eine von der Steuer befreite Körperschaft vermietet, sind die Verbleibensvoraussetzungen nicht erfüllt; denn diese unterhält mit Ausnahme ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs keinen Betrieb oder eine Betriebstätte (BFH, Urteil vom 14.7.1989 III R 29/88, BStBl. II 1989, 903).
  • BFH, 19.01.1990 - III R 22/88

    Gewährung einer Investitionszulge bei langfristiger Verpachtung

    Auszug aus FG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 K 3060/00
    Der Senat hält allerdings eine teleologische Reduzierung des Wortlauts dahingehend für geboten, dass die Wirtschaftsgüter in der Betriebsstätte eines nach den Vorschriften des Investitionszulagegesetzes begünstigten Betriebs verbleiben müssen (in diesem Sinne wohl auch BFH, Urteil vom 19.1.1990 III R 22/88, BFH/NV 1990, 673).
  • BFH, 13.12.2001 - III R 24/99

    Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten

    Auszug aus FG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 K 3060/00
    Werden sie innerhalb des Dreijahreszeitraums einem anderen Betrieb überlassen, sind nach der Rechtsprechung des BFH, der auch der Senat folgt, die Verbleibensvoraussetzungen nur dann erfüllt, wenn es sich entweder um eine nur kurzfristige Nutzungsüberlassung handelt (BFH, Urteil vom 3.8.2000 III R 76/97, BFHE 194, 282 , BStBl II 2001, 446) oder wenn die Wirtschaftsgüter einem Betrieb zur Nutzung überlassen werden, der seinerseits die Verbleibensvoraussetzungen erfüllt (BFH, Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 24/99, BFHE 196, 464 , BStBl II 2002, 159).
  • BFH, 03.08.2000 - III R 76/97

    Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage

    Auszug aus FG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 K 3060/00
    Werden sie innerhalb des Dreijahreszeitraums einem anderen Betrieb überlassen, sind nach der Rechtsprechung des BFH, der auch der Senat folgt, die Verbleibensvoraussetzungen nur dann erfüllt, wenn es sich entweder um eine nur kurzfristige Nutzungsüberlassung handelt (BFH, Urteil vom 3.8.2000 III R 76/97, BFHE 194, 282 , BStBl II 2001, 446) oder wenn die Wirtschaftsgüter einem Betrieb zur Nutzung überlassen werden, der seinerseits die Verbleibensvoraussetzungen erfüllt (BFH, Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 24/99, BFHE 196, 464 , BStBl II 2002, 159).
  • BFH, 03.03.2005 - III R 46/03

    InvZul - langfristige Überlassung an Betrieb in Berlin (West)

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1728 veröffentlicht.
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