Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 20.06.2002 - VI 35/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12551
FG Nürnberg, 20.06.2002 - VI 35/2002 (https://dejure.org/2002,12551)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 20.06.2002 - VI 35/2002 (https://dejure.org/2002,12551)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - VI 35/2002 (https://dejure.org/2002,12551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a
    Zur Frage, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit und die damit verbundene Unterbrechung der Ausbildung kindergeldschädlich ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit und die damit verbundene Unterbrechung der Ausbildung kindergeldschädlich ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.06.2002 - VI 35/02
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung befindet sich in Berufsausbildung, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH-Urteil vom 9.6. 1999 VI R 92/98, BStBl II 1999, 708 m. w. N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.1997 - V 280/97

    Kindergeld bei Urlaub vom Studium wegen Kindesbetreuung

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.06.2002 - VI 35/02
    Das Schrifttum vertritt - soweit ersichtlich - im übrigen übereinstimmend die Auffassung, dass der Erziehungsurlaub die Berufsausbildung unterbricht und kindergeldschädlich ist (vgl. Jachmann in Kirchhoff / Söhn EStG , § 32 Rn. C 19; Seewald / Felix, Kindergeldrecht, EStG § 63 Tz. 204; Berlebach Familienleistungsausgleich, EStG § 32 Tz. 68; gleicher Auffassung FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.9. 1997 V 280/97, EFG 1998, 374 ).
  • BFH, 26.02.2002 - VIII R 85/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.06.2002 - VI 35/02
    Ein willkürlicher Ausschluss der Klägerin von der Steuervergütung für ihr Kind, das Elternzeit nimmt, ist nicht zu erkennen (vgl. auch BFH-Urteil vom 26.2. 2002 VIII R 85/98 - nicht veröffentlicht - zum Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12.3. 1998 VI (V) 363/97, EFG 1998, 1418 mit Hinweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 34/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.06.2002 - VI 35/02
    Zur Berufsausbildung gehört der Besuch von Allgemeinwissen vermittelnden Schulen, wie hier das Gymnasium (BFH-Urteil vom 9.6. 1999 VI R 34/98, BStBl II 1999, 705).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 173 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2003 - 4 V 518/03

    Kindergeldanspruch der Eltern nur während des Mutterschutzes, nicht aber während

    Vielmehr hat sie durch ihre Beurlaubung von der Ausbildung gezeigt, dass sie zumindest für diese Zeit ihre Ausbildung zurückgestellt hat, um sich der Erziehung ihres Kindes zu widmen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2002 - VI 35/2002, EFG 2003, 173 ).

    Der Senat lässt im Hinblick auf das gegen das o.g. Urteil des Finanzgerichts Nürnberg (VI 35/2002) anhängige Revisionsverfahren (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs - BFH - VIII R 47/02) die Beschwerde zu (§ 128 Abs. 3 i.V.m. 115 Abs. 2 FGO ).

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02

    Kindergeldanspruch für die volljährige Tochter bei Unterbrechung der

    Vielmehr hat sie durch ihre Beurlaubung gezeigt, dass sie zumindest für diese Zeit ihre Ausbildung zurückgestellt hat, um sich der Erziehung ihres Kindes zu widmen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2002 - VI 35/2002, EFG 2003, 173).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht