Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 13.09.2002

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   FG Münster, 09.10.2002 - 10 K 7713/00 F   

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FG Münster, 09.10.2002 - 10 K 7713/00 F (https://dejure.org/2002,20356)
FG Münster, Entscheidung vom 09.10.2002 - 10 K 7713/00 F (https://dejure.org/2002,20356)
FG Münster, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 10 K 7713/00 F (https://dejure.org/2002,20356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 207
 
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 124/01   

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FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 124/01 (https://dejure.org/2002,16832)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2002 - VI 124/01 (https://dejure.org/2002,16832)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2002 - VI 124/01 (https://dejure.org/2002,16832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Feststellungsfrist - Einspruchserledigung bei Hinzuziehung:

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 207
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.09.1994 - V B 196/93

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bezüglich des Erlasses einer

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 124/01
    Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter zum Verfahren hinzugezogen war und mit der Abhilfe nicht einverstanden ist (BFH v. 21.09.1994, V B 196/93, BFH/NV 1995, 469; BFH v. 11. April 1991, V R 40/86, BFHE 164, 176, BStBl II 1991, 605; Tipke/Kruse, AO , FGO , § 367 AO Rdnr. 38).
  • BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91

    Betriebsvermögen eines Zahnarztes

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 124/01
    Eine Verlängerung der Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist wegen leichtfertiger Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung setzt voraus, dass derartiges Verhalten sich nach den Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung (BFH in BStBl II 1993, 36; Tipke/Kruse, AO , FGO , § 169 AO Rdnr. 25) feststellen lässt.
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 124/01
    Dieser Bescheid ist der Klägerin allerdings nicht unmittelbar auf dem Postwege, sondern durch Weiterleitung einer nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Kopie seitens ihres Personenfinanzamtes (zur Bekanntgabe durch Weiterleitung Tipke/Kruse, AO , FGO , § 122 AO Rdnr. 6 m.w.N.; zur Übersendung einer Kopie BFH v. 06.06.2000 - VII R 55/99, BFH/NV 2000, 1382 ), spätestens aber drei Tage nach der nochmaligen Absendung durch den Beklagten am 6. April 1999 bekannt gegeben worden.
  • BFH, 11.04.1991 - V R 40/86

    Dritte - Einspruchsentscheidung - Abhilfebescheid

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 124/01
    Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter zum Verfahren hinzugezogen war und mit der Abhilfe nicht einverstanden ist (BFH v. 21.09.1994, V B 196/93, BFH/NV 1995, 469; BFH v. 11. April 1991, V R 40/86, BFHE 164, 176, BStBl II 1991, 605; Tipke/Kruse, AO , FGO , § 367 AO Rdnr. 38).
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