Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 11.07.2002

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 66/99   

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https://dejure.org/2002,16506
FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 66/99 (https://dejure.org/2002,16506)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.2002 - 3 K 66/99 (https://dejure.org/2002,16506)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 3 K 66/99 (https://dejure.org/2002,16506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftragsforschung eines gemeinnützigen Betreibers eines Herzzentrums und Rehabilitationszentrums als Zweckbetrieb und Steuerpflichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auftragsforschung des gemeinnützigen Betreibers eines Herz- und Rehabilitationszentrums als Zweckbetrieb?; Körperschaftsteuer 1989; Umsatzsteuer 1989; Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1989; Vermögensteuer auf den 1.1.1989

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auftragsforschung des gemeinnützigen Betreibers eines Herz- und Rehabilitationszentrums als Zweckbetrieb? - Körperschaftsteuer 1989 - Umsatzsteuer 1989 - Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1989 - Vermögensteuer auf den 1.1.1989

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.11.1995 - V R 29/91

    Auftragsforschung und Projektträgerschaften gemeinnütziger

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 66/99
    Dies sei beim Kläger nach den Grundsätzen des Bundesfinanzhof (BFH)-Urteils vom 30. November 1995 V R 29/91 (Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE-179, 447, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 189) der Fall.

    Aber auch nach der früheren Verwaltungsauffassung liege im Streitfall kein Zweckbetrieb vor, da früher nur die Auftragsforschung durch gemeinnützige Forschungseinrichtungen als Zweckbetrieb behandelt worden sei, Vielmehr richte sich die steuerliche Behandlung nach der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 30. November 1995 V R 29/91, BFHE 179, 447 , BStBl II 1997, 189).

  • BFH, 15.10.1998 - V R 51/96

    Leistungsaustausch; Zahlungen an eine Forschungseinrichtung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 66/99
    Durch die vom Kläger vereinnahmten Zahlungen sollte nicht lediglich eine aus politischen, volkswirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründen erwünschte Tätigkeit des Klägers gefördert werden (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137 , BStBl II 1998, 169, und vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 833 , jeweils m.w.N.; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 - Landboden-Agrardienste -, Sammlung der Entscheidungen des EuGH I-1997, 7387, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1998, 102, Umsatz- und Verkehrsteuer-Rundschau - UVR - 1998, 51).

    Da der Kläger seine Forschungsleistungen an die Unternehmen der Pharma- und Geräteindustrie ausgeführt hat und dafür die Zuwendungen als Entgelt erwartete, sind die Zahlungen keine (nicht steuerbaren) sog. echten Zuschüsse, sondern ist ein Leistungsaustausch gegeben, bei dem eine finale Verknüpfung zwischen der Zuwendung und der Ausführung der Forschungsleistung vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 V R 51/96 a.a.O., vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66 , BStBl. II 1995, 86).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 66/99
    Durch die vom Kläger vereinnahmten Zahlungen sollte nicht lediglich eine aus politischen, volkswirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründen erwünschte Tätigkeit des Klägers gefördert werden (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137 , BStBl II 1998, 169, und vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 833 , jeweils m.w.N.; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 - Landboden-Agrardienste -, Sammlung der Entscheidungen des EuGH I-1997, 7387, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1998, 102, Umsatz- und Verkehrsteuer-Rundschau - UVR - 1998, 51).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 66/99
    Durch die vom Kläger vereinnahmten Zahlungen sollte nicht lediglich eine aus politischen, volkswirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründen erwünschte Tätigkeit des Klägers gefördert werden (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137 , BStBl II 1998, 169, und vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 833 , jeweils m.w.N.; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 - Landboden-Agrardienste -, Sammlung der Entscheidungen des EuGH I-1997, 7387, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1998, 102, Umsatz- und Verkehrsteuer-Rundschau - UVR - 1998, 51).
  • BFH, 28.07.1994 - V R 19/92

    Forschungszuschüsse sind nur dann Entgelt, wenn sie Gegenleistung für eine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 66/99
    Da der Kläger seine Forschungsleistungen an die Unternehmen der Pharma- und Geräteindustrie ausgeführt hat und dafür die Zuwendungen als Entgelt erwartete, sind die Zahlungen keine (nicht steuerbaren) sog. echten Zuschüsse, sondern ist ein Leistungsaustausch gegeben, bei dem eine finale Verknüpfung zwischen der Zuwendung und der Ausführung der Forschungsleistung vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 V R 51/96 a.a.O., vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66 , BStBl. II 1995, 86).
  • BFH, 25.01.1996 - V R 61/94

    Zuwendungen für die Durchführung bestimmter Vorhaben einer Forschungsvereinigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 66/99
    Da der Kläger seine Forschungsleistungen an die Unternehmen der Pharma- und Geräteindustrie ausgeführt hat und dafür die Zuwendungen als Entgelt erwartete, sind die Zahlungen keine (nicht steuerbaren) sog. echten Zuschüsse, sondern ist ein Leistungsaustausch gegeben, bei dem eine finale Verknüpfung zwischen der Zuwendung und der Ausführung der Forschungsleistung vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 V R 51/96 a.a.O., vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66 , BStBl. II 1995, 86).
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FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 67/99 (https://dejure.org/2002,16629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auftragsforschung eines gemeinnützigen Betreibers eines Herzzentrums und Rehabilitationszentrums als Zweckbetrieb und Steuerpflichtigkeit

  • rechtsportal.de

    Auftragsforschung des gemeinnützigen Betreibers eines Herz- und Rehabilitationszentrums als Zweckbetrieb; Körperschaftsteuer 1990-1993; Umsatzsteuer 1990-1993; Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1993; Vermögensteuer zum 1.1.1993; Aufhebung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Auftragsforschung des gemeinnützigen Betreibers eines Herz- und Rehabilitationszentrums als Zweckbetrieb - Körperschaftsteuer 1990-1993 - Umsatzsteuer 1990-1993 - Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1993 - Vermögensteuer zum 1.1.1993 - Aufhebung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.10.1998 - V R 51/96

    Leistungsaustausch; Zahlungen an eine Forschungseinrichtung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 67/99
    Durch die vom Kläger vereinnahmten Zahlungen sollte nicht lediglich eine aus politischen, volkswirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründen erwünschte Tätigkeit des Klägers gefördert werden (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137 , BStBl II 1998, 169, und vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833 , jeweils m.w.N.; Urteil des EuGH vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 -Landboden-Agrardienste-, Sammlung der Entscheidungen des EuGH I-1997, 7387, UR 1998, 102, UVR 1998, 51).

    Da der Kläger seine Forschungsleistungen an die Unternehmen der Pharma- und Geräteindustrie ausgeführt hat und dafür die Zuwendungen als Entgelt erwartete, sind die Zahlungen keine (nicht steuerbaren) sog. echten Zuschüsse, sondern ist ein Leistungsaustausch gegeben, bei dem eine finale Verknüpfung zwischen der Zuwendung und der Ausführung der Forschungsleistung vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 V R 51/96 a.a.O., vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66 , BStBl. II 1995, 86).

  • BFH, 30.11.1995 - V R 29/91

    Auftragsforschung und Projektträgerschaften gemeinnütziger

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 67/99
    Dies sei beim Kläger nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 30. November 1995 V R 29/91 (BFHE 179, 447 , BStBl II 1997, 189) der Fall.

    Vielmehr richte sich die steuerliche Behandlung nach der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 30. November 1995 V R 29/91, BFHE 179, 447 , BStBl I 1997, 189).

  • BFH, 28.07.1994 - V R 19/92

    Forschungszuschüsse sind nur dann Entgelt, wenn sie Gegenleistung für eine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 67/99
    Da der Kläger seine Forschungsleistungen an die Unternehmen der Pharma- und Geräteindustrie ausgeführt hat und dafür die Zuwendungen als Entgelt erwartete, sind die Zahlungen keine (nicht steuerbaren) sog. echten Zuschüsse, sondern ist ein Leistungsaustausch gegeben, bei dem eine finale Verknüpfung zwischen der Zuwendung und der Ausführung der Forschungsleistung vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 V R 51/96 a.a.O., vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66 , BStBl. II 1995, 86).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 67/99
    Durch die vom Kläger vereinnahmten Zahlungen sollte nicht lediglich eine aus politischen, volkswirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründen erwünschte Tätigkeit des Klägers gefördert werden (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137 , BStBl II 1998, 169, und vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833 , jeweils m.w.N.; Urteil des EuGH vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 -Landboden-Agrardienste-, Sammlung der Entscheidungen des EuGH I-1997, 7387, UR 1998, 102, UVR 1998, 51).
  • BFH, 25.01.1996 - V R 61/94

    Zuwendungen für die Durchführung bestimmter Vorhaben einer Forschungsvereinigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 67/99
    Da der Kläger seine Forschungsleistungen an die Unternehmen der Pharma- und Geräteindustrie ausgeführt hat und dafür die Zuwendungen als Entgelt erwartete, sind die Zahlungen keine (nicht steuerbaren) sog. echten Zuschüsse, sondern ist ein Leistungsaustausch gegeben, bei dem eine finale Verknüpfung zwischen der Zuwendung und der Ausführung der Forschungsleistung vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 V R 51/96 a.a.O., vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66 , BStBl. II 1995, 86).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 67/99
    Durch die vom Kläger vereinnahmten Zahlungen sollte nicht lediglich eine aus politischen, volkswirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründen erwünschte Tätigkeit des Klägers gefördert werden (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137 , BStBl II 1998, 169, und vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833 , jeweils m.w.N.; Urteil des EuGH vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 -Landboden-Agrardienste-, Sammlung der Entscheidungen des EuGH I-1997, 7387, UR 1998, 102, UVR 1998, 51).
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