Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 23.04.2002 - 6 K 3453/99 K, G, F |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdeckte Gewinnausschüttung; Einholung von Auskünften über Lieferunternehmen und dessen Leistungsfähigkeit ; Vermögensminderung bei Kapitalgesellschaft; Verhinderte Vermögensvermehrung; Gesellschaftsverhältnis zu beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer ; Verstoß ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Verdeckte Gewinnausschüttung; Sorgfaltsmaßstab; Üblichkeit; Geschäftsgebaren; Barvorauszahlung; Beweislastumkehr - Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer bei ungewissem Verbleib betrieblicher Gelder - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer bei ungewissem Verbleib betrieblicher Gelder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2003, 342
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.04.1992 - I R 21/90
Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.04.2002 - 6 K 3453/99
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung - vGA - im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensvermehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 21/90, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE - 168, 151, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 851).
- FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16
Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und …
aaa) bei mangels Bankbelegen über den Geldverbleib ungewöhnlicher Geschäftsabwicklung (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2002 6 K 3453/99 K, G, F, EFG 2003, 226, DStRE 2003, 226);.bbb) bei behaupteten ungewöhnlichen Bargeschäften (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2002 6 K 3453/99 K, G, F, EFG 2003, 226, DStRE 2003, 226) wie hier .
- FG Düsseldorf, 06.04.2004 - 6 K 6290/03
Als verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftsteuergesetz …
Im Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf das Urteil des erkennenden Senats 6 K 3453/99 vom 23.04.2002, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 342 (Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, siehe BFH I B 138/02 vom 22.01.2003, nicht veröffentlicht [Hinweis in EFG 2003, 1661]) hingewiesen.Damit ist die im Revisionsurteil umschriebene Situation der Überzeugung über einen "abweichenden Geschehensablauf" hergestellt, die auch dem in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Urteil des erkennenden Senats vom 23.04.2002 (EFG 2003, 342) zu Grunde liegt.