Rechtsprechung
   FG München, 19.03.2002 - 6 K 49/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10930
FG München, 19.03.2002 - 6 K 49/02 (https://dejure.org/2002,10930)
FG München, Entscheidung vom 19.03.2002 - 6 K 49/02 (https://dejure.org/2002,10930)
FG München, Entscheidung vom 19. März 2002 - 6 K 49/02 (https://dejure.org/2002,10930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStg § 21; EStG § 8; EStG § 7
    Zuschüsse im sozialen Wohnungsbau bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuschüsse im sozialen Wohnungsbau bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuschüsse im sozialen Wohnungsbau bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus FG München, 19.03.2002 - 6 K 49/02
    Als solche Vereinbarungen hat er beispielsweise Mietzinsbindungen und Belegungsrechte angesehen (vgl. Urteil des BFH vom 26. März 1991 IX R 104/86, BStBl II 1992, 999).

    Auf die Regelung in einer früheren Fassung des Abschn.163 Abs. 1 EStR kann sich das FA nicht berufen, weil es sich insoweit nicht um eine Rechtsnorm, sondern lediglich um eine Verwaltungsanweisung handelt, welche die Finanzgerichte nicht bindet und die nach den vorstehenden Ausführungen keine zutreffende Gesetzesauslegung darstellt (Urteil des BFH vom 26. März 1991 - IX R 104/86, BStBl II 1992, 999).

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Der nach erfolglosen Einsprüchen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 462 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 55/03

    Zurückverweisung: Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 462 veröffentlichten Urteil statt.
  • FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4251/01

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Vermietung- und Verpachtung; Mietwohnungsbau;

    Im Verwaltungsvorverfahren hatte sie nämlich selbst eine Verteilung, und zwar auf 20 Jahre, beantragt (vgl. dagegen den Urteilsfall des Finanzgerichts München vom 19. März 2002 6 K 49/02, EFG 2003, 462 ).
  • FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Vermietung- und Verpachtung; Mietwohnungsbau;

    Im Verwaltungsvorverfahren hatte sie nämlich selbst eine Verteilung, und zwar auf 20 Jahre, beantragt (vgl. dagegen den Urteilsfall des Finanzgerichts München vom 19. März 2002 6 K 49/02, EFG 2003, 462 ).
  • FG München, 19.11.2003 - 10 K 3722/02

    Leistungsfreie Baudarlehen nach dem Dritten Förderungsweg als echte Darlehen und

    Entgegen der Rechtsauffassung des FG Nürnberg (Urteile vom 14. August 1998 VII 189/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 883, und vom 11. Juli 2001 III 225/00, DStRE 2002, 1242) und der Finanzverwaltung (siehe z.B. Verfügung der OFD Erfurt vom 17. Oktober 1995 in DB 1995, 2244) handelt es sich bei den leistungsfreien Baudarlehen nach dem Dritten Förderungsweg nicht um Zuschüsse, die im Jahr der Darlehensauszahlung entweder als Einnahme aus VuV zu versteuern sind (so Urteile des FG München vom 19. März 2002 - 6 K 49/02, EFG 2003, 462 , und des Hessischen FG vom 16. Mai 2002 - 1 K 4630/00, EFG 2003, 157) oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und damit die AfA-Bemessungsgrundlage mindern (so das FG Nürnberg, a.a.O., und die Finanzverwaltung), sondern entsprechend seiner vertraglichen Bezeichnung und rechtlichen Gestalt um ein Darlehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht