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   FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96   

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https://dejure.org/2002,4108
FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96 (https://dejure.org/2002,4108)
FG Köln, Entscheidung vom 11.10.2002 - 11 K 1111/96 (https://dejure.org/2002,4108)
FG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 11 K 1111/96 (https://dejure.org/2002,4108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überführung einer als Einzelunternehmen betriebenen Zahnarztpraxis unter Zurückbehaltung des angeschlossenen Dentallabors in eine als GbR geführte Gemeinschaftspraxis

  • datenbank.nwb.de

    Freiberufler: - Überführung einer als Einzelunternehmen betriebenen Zahnarztpraxis unter Zurückbehaltung des angeschlossenen Dentallabors in eine als GbR geführte Gemeinschaftspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Diese Auffassung werde gestützt durch das BFH-Urteil vom 14.1.1998 10 R 57/93, DB 1998, 1262, wonach im Fall einer Betriebsaufspaltung der Geschäftswert weiterhin dem Besitzunternehmen zuzurechnen sei und nicht isoliert vom Betrieb veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden könne, und ferner durch das BFH-Urteil vom 27.3.1996 l R 60/95, BStBI II 1996, 576.

    Diese Sichtweise werde ferner bestätigt durch das Urteil des BFH vom 14.1.1998 10 R 57/93, DB 1998, 1262.

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Im übrigen sei aus der Anwendung des EuGH-Urteils vom 4.10.1995 - Rs C-291/92 ("Armbrecht", BB 1995, 2630) zu folgern, daß jedenfalls der Teil des immateriellen Werts der Einzelpraxis, der auf der rein zahnärztlichen Tätigkeit beruhe, umsatzsteuerfrei geliefert worden sei.

    Das Urteil des EuGH vom 4.10.1995 Rs C-291/92 sei nicht anwendbar, weil die Sachverhalte nicht vergleichbar seien.

  • BFH, 16.12.1992 - X R 52/90

    Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Ferner ist Voraussetzung für eine Veräußerung des Vermögens der freiberuflichen Tätigkeit, dass die Veräußerung an einen Erwerber erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1992 X R 52/90, BStBl II 1994, 838; vom 22.11.1988 VIII R 323/84, BStBl II 1989, 357).

    Maßgebend ist die Art des Betriebs und die Funktion der einzelnen Wirtschaftsgüter im Betriebsablauf (BFH-Urteil vom 09.10.1996 XI R 71/95, BStBl II 1997, 236, 238; die funktionale Betrachtungsweise betonend: BFH-Urteil BStBl II 1994, 838).

  • BFH, 25.02.1993 - V R 35/89

    Eine Übertragung einer Zahnarztpraxis mit angeschlossenem Dentallabor führt im

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Das vom Beklagten zitierte BFH-Urteil BStBl II 1993, 641, sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    In diesem Praxiswert ist kein auf den Laborleistungen beruhender Anteil enthalten, der entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 25.2.1993 V R 35/89, BStBl II 1993, 641 zu einer Umsatzsteuerpflicht führen könnte.

  • BFH, 22.12.1993 - I R 62/93

    Die Veräußerung des selbständigen Teils eines Vermögens i. S. des § 18 Abs. 3

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Dieser Vortrag werde gestützt durch das BFH-Urteil vom 22.12.1993 I R 62/93, BStBl II 1994, 352.

    Dies ist bei einer Zahnarztpraxis mit angeschlossenem Labor ohne eigenen Kundenkreis nicht der Fall (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 22.12.1993 I R 62/93, BStBl II 1994, 352).

  • BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74

    Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Die Veräußerung im Sinne der §§ 18 Abs. 3 EStG, 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine freiberufliche Tätigkeit einstellt (BFH-Urteil vom 23.11.1997 IV R 36/95, BStBl II 1997, 498; vom 13.12.1979 IV R 69/74, BStBl II 1980, 239, 241).

    Diese Regelung gilt auch für die Einbringung freiberuflichen Vermögens (BFH-Urteil vom 13.12.1979 IV R 69/74, BStBl II 1980, 239; Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 20 UmwStG Anm. 2).

  • BFH, 04.04.1989 - X R 49/87

    Behandlung eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Aufgabe eines

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Es kann offen bleiben, ob ein Geschäftswert überhaupt entnahmefähig ist, weil er außerhalb des Unternehmens nicht denkbar ist (verneinend OFD Saarbrücken, Verfügung vom 16.8.1991 - S 7102 - 7 - St 24 1, UR 1991, 327 unter Berufung auf das zur Ertragsteuer ergangene BFH-Urteil vom 4.4.1989 X R 49/87, BStBl II 1989, 606, vgl. ferner - ebenfalls die Ertragsteuer betreffend - BFH-Urteil vom 30.1.2002 X R 56/99, BStBl II 2002, 387).
  • BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Die Anwendung des § 24 UmwStG setzt voraus, dass alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs übertragen werden (BFH-Urteil vom 29.10.1987 IV R 93/85, BStBl II 1988, 374, 376; vom 25.09.1991 I R 184/87, BStBl II 1992, 406, 407).
  • BFH, 18.11.1999 - V R 13/99

    Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Er ist aber auch bei unentgeltlicher Lieferung von Gegenständen des Unternehmens an Angehörige oder sonstige Personen aus unternehmensfremden Gründen gegeben (BFH-Urteil vom 18.11.1999 V R 13/99, BStBl II 2000, 153).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 17/85

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Wege der verdeckten Einlage

    Auszug aus FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
    Hiermit im Einklang steht die ertragsteuerrechtlich anerkannte Möglichkeit der verdeckten Einlage eines Geschäftswerts bei der Gründung einer GmbH (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1990 VIII R 17/85, BStBl II 1991, 512).
  • BFH, 27.03.1996 - I R 60/95

    Zum Geschäftswert bei Aufteilung eines einheitlichen Betriebs und Veräußerung

  • BFH, 30.01.2002 - X R 56/99

    Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Betriebsaufgabe und anschließender

  • BFH, 25.09.1991 - I R 184/87

    Tarifbegünstigung eines Entnahmegewinns bei Einbringung zu Buchwerten

  • BFH, 09.10.1996 - XI R 71/95

    Gewerbebetrieb - Betriebsaufgaben - Heimvorführung - Beraterinnen - Entgeltliche

  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 323/84

    Keine Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe bei Verkauf von Fernlastzügen durch

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 36/95

    Die tarifbegünstigte Veräußerung des gesamten Anteils an einer

  • BFH, 03.12.1992 - V R 85/89

    Einordnung einer Mietgarantie als eine der Bürgschaft ähnliche Sicherheit

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 3/03

    Zahnarztpraxis: Dentallabor als wesentliche Betriebsgrundlage

    Die Entscheidung vom 11. Oktober 2002 11 K 1111/96 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 473 veröffentlicht.
  • FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07

    Tarifbegünstigte Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils

    40.000 DM (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12.07.2007 11 K 472/04, EFG 2007, 1763) und von knapp 80.000 DM (FG Köln, Urteil vom 11.10.2002 11 K 1111/96, EFG 2003, 473; bestätigt durch BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 3/03, BFH/NV 2005, 879) als nicht unerheblich angesehen worden.
  • FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04

    Tarifvergünstigung i.R.e. Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer

    40.000 DM (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Juli 2007, 11 K 472/04 EFG 2007, 1763) und von knapp 80.000 DM (FG Köln Urteil vom 11.10.2002 EFG 2003, 473) als nicht unerheblich angesehen worden.
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