Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Privatanteil an Kfz-Kosten: Erforderlichkeit der Vorlage des Fahrtenbuchs im Original, Erfahrungssatz zur privaten Nutzung bei zwei betrieblichen Kraftfahrzeugen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Privatanteil; Kfz-Kosten; Fahrtenbuch; Nutzungsentnahme; Privatfahrzeug - Nachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur bei Vorlage der Originalaufzeichnungen; Erfahrungssatz zur privaten Nutzung bei zwei betrieblichen Kfz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur bei Vorlage der Originalaufzeichnungen; Erfahrungssatz zur privaten Nutzung bei zwei betrieblichen Kfz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
- BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04
Papierfundstellen
- EFG 2003, 600
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00
Anwendung der Listenpreisregelung
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (BFH, Urteil vom 24.02.2000, BStBl. II 2000, 273 und BFH, Urteil vom 01.03.2001, BStBl. II 2001, 403). - BFH, 24.02.2000 - III R 59/98
Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (BFH, Urteil vom 24.02.2000, BStBl. II 2000, 273 und BFH, Urteil vom 01.03.2001, BStBl. II 2001, 403). - FG Baden-Württemberg, 24.01.2001 - 5 K 232/00
Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
Der auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhende Erfahrungssatz, dass ein betriebliches Kraftfahrzeug regelmäßig nicht nur betrieblich genutzt wird (vgl. Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 Rn 393; sowie BFH…, Beschluss vom 14.05.1999, BFH/NV 1999, 1330), gilt nicht nur dann, wenn nur ein einziges betriebliches Kraftfahrzeug vorhanden ist, sondern auch dann, wenn zwei betriebliche Kraftfahrzeuge zur Verfügung stehen (dazu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2002, EFG 2001, 558) und im Übrigen - so wie hier - für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau kein Privatfahrzeug vorhanden ist.
- BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98
Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
Der auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhende Erfahrungssatz, dass ein betriebliches Kraftfahrzeug regelmäßig nicht nur betrieblich genutzt wird (vgl. Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 Rn 393; sowie BFH, Beschluss vom 14.05.1999, BFH/NV 1999, 1330), gilt nicht nur dann, wenn nur ein einziges betriebliches Kraftfahrzeug vorhanden ist, sondern auch dann, wenn zwei betriebliche Kraftfahrzeuge zur Verfügung stehen (dazu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2002, EFG 2001, 558) und im Übrigen - so wie hier - für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau kein Privatfahrzeug vorhanden ist. - FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 76/93
Einkommensteuer; Sachbezug bei Fahrzeuggestellung zu Testzwecken
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
Der Nachweis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, dass die danach erforderlichen Aufzeichnungen (…mit Angaben zu Reisezweck, Zielort und aufgesuchtem Geschäftspartner sowie Zeitangaben und Kilometerstände zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt - zu den Einzelheiten siehe Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl. 2002, § 6 Rn 422 m.w.N.) fortlaufend und zeitnah (FG Saarland, Urteil vom 22.06.1994, EFG 1994, 962) erstellt und im Original (FG München, Urteil vom 01.02.1995, Az. 1 K 3155/99, in: Juris) vorgelegt werden. - FG Baden-Württemberg, 07.07.1988 - XII K 712/85
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00
Nur auf diese Weise kann ein Fahrtenbuch seiner Funktion, eine lückenlose Erfassung sämtlicher unternommener Fahrten zu gewährleisten und einer späteren Verifizierung zugänglich zu machen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1988, EFG 1989, 307), gerecht werden.
- FG Nürnberg, 26.04.2007 - IV 299/06
Rechtmäßigkeit des einkommensteuerrechtlichen Ansatzes einer betrieblichen …
Den Steuerpflichtigen trifft die Darlegungs- und Beweislast, wenn er -zur Entkräftung des Anscheinsbeweises- einen nach der Lebenserfahrung untypischen Sachverhalt behauptet, d.h. ihn trifft im Falle einer behaupteten rein betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs die Darlegungslast bzw. Beweislast der ausschließlich betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 07.12.2004 2 K 3137/03, EFG 2005, 685; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.09.2002 4 K 11106/00, EFG 2003, 600;… Werndl bei Kirchhof/Söhn/Mellinghoff § 6 Rz. E 108 ;… Fischer in Kirchhof, EStG, § 6 Rz. 162 e). - FG München, 04.11.2003 - 13 K 544/99
Private Nutzung eines betrieblichen Pkw; Objektive Beweislast; Einkünfte aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 26.10.2005 - 7 K 2272/02
Anscheinsbeweis bei privater Pkw-Nutzung durch …
Die von den Klägern erwähnten Urteile des FG Hamburg (vom 16. Mai 2002 V 146/01, bei Juris abrufbar, rkr.) und des FG München (vom 28. September 2004 6 K 5409/02, EFG 2005, 224, rkr.) weichen mit der dort zu vergleichbaren Sachverhalten angenommenen Erschütterung des Anscheinsbeweises "aufgrund der konkreten Situation" von der hier zitierten und für zutreffend angesehenen BFH-Rechtsprechung ohne überzeugende Gründe ab, so dass ihnen der erkennende Senat nicht folgen kann (wie hier das Niedersächsische FG, Urteil vom 4. September 2002 4 K 11106/02, EFG 2003, 600 nicht rkr, Revision beim BFH unter Az. IV R 62/04 anhängig; FG München, Urteil vom 4. November 2003 13 K 544/99, FG Report 2003, 25 rkr.; FG Münster, Urteil vom 24. August 2005 1 K 2899/03 G, U, F, StED 2005, 720, vorl. nicht rkr.). - FG Münster, 24.08.2005 - 1 K 2899/03
1%-Regelung, Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, Vertrauensschutz
Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass ein betriebliches Kraftfahrzeug nicht nur betrieblich genutzt wird (…BFH-Beschluss vom 14.5.1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330; Niedersachsisches FG, Urteil vom 4.9.2002, 4 K 11106/00, EFG 2003, 600).
Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zwischen Büro und Betriebsstätte; Privathaus eines freiberuflich tätigen Anästhesisten als Betriebsstätte ; Berücksichtigung als Betriebskosten; Gleichbehandlung der Fahrtkosten bei Selbständigen und Arbeitnehmern
- rechtsportal.de
Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fahrten eines freiberuflichen Anästhesisten zwischen dem im Privathaus gelegenen Büro und den Betriebsstätten; Einkommensteuer 1992-1994
- datenbank.nwb.de
Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fahrten eines freiberuflichen Anästhesisten zwischen dem im Privathaus gelegenen Büro und den Betriebsstätten - Einkommensteuer 1992-1994
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2003, 600
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 27.10.1993 - I R 99/92
Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4 …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00
Der Charakter dieser Fahrten verliert sich nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht, wenn in dem häuslichen Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (…vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 193/84, BFH/NV 1988, 357, und vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, m.w.N.).Das gilt selbst dann, wenn in dem Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (BFH v. 27.10.1993, BFH/NV 1994, 701).
- BFH, 13.07.1989 - IV R 55/88
Zum Begriff der Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00
§ 12 AO steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BStBl. II 1990, 23). - BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Kosten für Fahrten vom häuslichen Büro zu einer …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00
Der BFH hat in diesem Zusammenhang für den Bereich der freiberuflich tätigen Rechtsanwälte wiederholt entschieden, dass trotz des Trends zur Bildung örtlich getrennter Kanzleien, die Fahrten eines Rechtsanwaltes von seinem häuslichen Büro, in dem er auch Mandanten empfängt, zu der in einem anderen Ort gelegenen Kanzlei nach dem Willen des Gesetzgebers nur beschränkt abzugsfähig sind (vgl. BFH-Beschluss vom 08. Dezember 1994 IV B 34/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidung des BFH -BFH/NV- 1995, 595, m.w.N.).
- BFH, 11.12.1987 - III R 183/84
Voraussetzungen der betrieblichen Veranlassung von Betriebsausgaben für einen als …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00
Der Charakter dieser Fahrten verliert sich nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht, wenn in dem häuslichen Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 193/84, BFH/NV 1988, 357, …und vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, m.w.N.). - BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98
Fahrten zwischen Wohnhaus mit Bürotrakt und Praxis
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00
Das Gericht verweist insoweit auf die Entscheidung des BFH vom 28. Oktober 1998, IV B 21/98, BFH/NV 1999, 609 . - BFH, 07.12.1988 - X R 15/87
1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00
Mit Urteil vom 07. Dezember 1988 X R 15/87 hat der Bundesfinanzhof -BFH- für den Fall des in einer Einliegerwohnung unterhaltenen häuslichen Arbeitszimmers entschieden, dass die mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG a.F. angestrebte Gleichbehandlung der Fahrtkosten bei Selbständigen und Arbeitnehmern eine möglichst genaue und verlässliche Abgrenzung zwischen den beschränkt abzugsfähigen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte einerseits und den unbeschränkt abzugsfähigen Aufwendungen für Fahrten zwischen zwei Betriebsstätten andererseits verlangt (BFH-Urteil vom 07. Dezember 1988 X R 15/87. Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 421). - BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00
Denn Regelungszweck des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG a. F. ist es, dass die Aufwendungen der Gewerbetreibenden und Freiberufler für diese regelmäßigen Fahrten nur in demselben Umfang wie die entsprechenden von Arbeitnehmern berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279).