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   FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 801/99   

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https://dejure.org/2002,8090
FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 801/99 (https://dejure.org/2002,8090)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.04.2002 - 5 K 801/99 (https://dejure.org/2002,8090)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. April 2002 - 5 K 801/99 (https://dejure.org/2002,8090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Einschränkung des Optionsrechts nach § 9 Abs. 2 UStG bei umfangreichen Umbauarbeiten innerhalb der Übergangsvorschrift des § 27 Abs. 2 UStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit eines Verzichts auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätzen; Vorsteuerabzug aus Bauleistungen ( Sanierung eines Altbaus ); "Gepräge -Rechtsprechung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerbefreiung; Optionsrecht; Umbauarbeiten; "Gepräge"-Rechtsprechung; Selbstverbrauchssteuer - Einschränkung des Optionsrechts nach § 9 Abs. 2 UStG bei umfangreichen Umbauarbeiten innerhalb der Übergangsvorschrift des § 27 Abs. 2 UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einschränkung des Optionsrechts nach § 9 Abs. 2 UStG bei umfangreichen Umbauarbeiten innerhalb der Übergangsvorschrift des § 27 Abs. 2 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit eines Verzichts auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätzen; Vorsteuerabzug aus Bauleistungen ( Sanierung eines Altbaus ); "Gepräge -Rechtsprechung"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 649
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 801/99
    Bei Sanierungsarbeiten und damit zusammenhängenden Umbauten und Abbrucharbeiten handele es sich nicht um die Herstellung eines neuen Gebäudes, sofern die tragenden Teile und die Fundamente des bisherigen Gebäudes weiter Verwendung fänden (BFH-Urteile vom 28. Juni 1977, BStBl II 1977, 725; vom 31. März 1992, BStBl II 1992, 808).

    Zwar verlangt der BFH für die Anwendung der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG, dass das Gebäude (Neubau) in "in bautechnischer Hinsicht" neu sein müsse, also insbesondere die verbrauchten Teile ersetzt werden müssen, die für die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmend sind, wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschoßdecken und Dachkonstruktionen (BFH-Urteil vom 31.03.1992 IX R 175/97, BStBl II 1992, 808; BFH-Urteil vom 25.11.1993 IV R 68/92, BFH/NV 1994, 705).

  • BFH, 26.01.1978 - V R 137/75

    Selbstverbrauchsteuer bei Umbau eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 801/99
    Dabei sind in erster Linie die Größen- und Wertverhältnisse der in das einheitliche Wirtschaftsgut eingegangenen Teile zueinander maßgebend (BFH-Urteil vom 10.10.1974 V R 123/73, BStBl II 1975, 424; vom 26. Januar 1978 V R 137/75, BStBl II 1978, 280; vom 26. Januar 1978 V R 154/74, BStBl II 1978, 363).
  • BFH, 28.06.1977 - VIII R 115/73

    Degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nicht für Umbauten, sondern nur für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 801/99
    Bei Sanierungsarbeiten und damit zusammenhängenden Umbauten und Abbrucharbeiten handele es sich nicht um die Herstellung eines neuen Gebäudes, sofern die tragenden Teile und die Fundamente des bisherigen Gebäudes weiter Verwendung fänden (BFH-Urteile vom 28. Juni 1977, BStBl II 1977, 725; vom 31. März 1992, BStBl II 1992, 808).
  • BFH, 26.01.1978 - V R 154/74

    Für die Selbstverbrauchsteuerpflicht ist von der Gesamtheit der Baumaßnahmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 801/99
    Dabei sind in erster Linie die Größen- und Wertverhältnisse der in das einheitliche Wirtschaftsgut eingegangenen Teile zueinander maßgebend (BFH-Urteil vom 10.10.1974 V R 123/73, BStBl II 1975, 424; vom 26. Januar 1978 V R 137/75, BStBl II 1978, 280; vom 26. Januar 1978 V R 154/74, BStBl II 1978, 363).
  • BFH, 25.11.1993 - IV R 68/92

    Umbau eines Gebäudes mit Zahnarztpraxis (§ 7 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 801/99
    Zwar verlangt der BFH für die Anwendung der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG, dass das Gebäude (Neubau) in "in bautechnischer Hinsicht" neu sein müsse, also insbesondere die verbrauchten Teile ersetzt werden müssen, die für die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmend sind, wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschoßdecken und Dachkonstruktionen (BFH-Urteil vom 31.03.1992 IX R 175/97, BStBl II 1992, 808; BFH-Urteil vom 25.11.1993 IV R 68/92, BFH/NV 1994, 705).
  • BFH, 10.10.1974 - V R 123/73

    Neuinvestition - Selbstverbrauchsteuerpflicht - Gepräge - Gesamtgebäude -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 5 K 801/99
    Dabei sind in erster Linie die Größen- und Wertverhältnisse der in das einheitliche Wirtschaftsgut eingegangenen Teile zueinander maßgebend (BFH-Urteil vom 10.10.1974 V R 123/73, BStBl II 1975, 424; vom 26. Januar 1978 V R 137/75, BStBl II 1978, 280; vom 26. Januar 1978 V R 154/74, BStBl II 1978, 363).
  • BFH, 05.06.2003 - V R 32/02

    Umsatzsteueroption bei Vermietungsumsätzen

    Das FG, dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 649 veröffentlicht ist, meinte, mit der Errichtung des Gebäudes sei nach dem 11. November 1993 begonnen worden, da der insoweit maßgebende Generalunternehmervertrag vom 20. Dezember 1994 datiere und als Baubeginn den 1. November 1995 ausweise.
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