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   FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98 E   

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FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98 E (https://dejure.org/2001,4907)
FG Münster, Entscheidung vom 15.03.2001 - 7 K 5316/98 E (https://dejure.org/2001,4907)
FG Münster, Entscheidung vom 15. März 2001 - 7 K 5316/98 E (https://dejure.org/2001,4907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Bestimmtheit des an die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger des Steuerschuldners adressierten Einkommensteuerbescheids ; Realisierung eines Entnahmegewinns bei Zulassung eines Angehörigen des Eigentümers des (Einzelunternehmers) Besitzunternehmens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Bestimmtheit des an die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger des Steuerschuldners adressierten Einkommensteuerbescheids - Realisierung eines Entnahmegewinns bei Zulassung eines Angehörigen des Eigentümers des (Einzel-) Besitzunternehmens zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen: - Inhaltliche Bestimmtheit des an die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger des Steuerschuldners adressierten Einkommensteuerbescheids - Realisierung eines Entnahmegewinns bei Zulassung eines Angehörigen des Eigentümers des (Einzel-) Besitzunternehmens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 708
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Münster, 22.03.1995 - 13 K 97/93
    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Soweit die Kl. auf das Urteil des FG Münster vom 22.03.1995 13 K 97/93, EFG 1995, 794 verweisen, wonach stille Reserven an sich kein entnahmefähiges Wirtschaftsgut darstellten, könne dies nicht zum Erfolg des Rechtsmittels führen, da das FA lediglich den Wert der Entnahme mit dem Betrag der übergehenden stillen Reserven angesetzt habe.

    Hierzu berufen sich die Kl. auf das Urteil des FG Münster in EFG 1995, 794.

    In analoger Anwendung von § 186 Abs. 1 Aktiengesetz steht grundsätzlich jedem Gesellschafter ein Bezugsrecht auf das erhöhte Stammkapital bzw. die Anwartschaft auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung zu (FG Münster in EFG 1995, 794, Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz , 14. Aufl. § 55 Rz 8, Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz , 16.Aufl. § 55 Rz 13).

    Zu Unrecht berufen sich die Kl. auf das Urteil des FG Münster in EFG 1995, 794.

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 63/87

    Vermögensteuer - Entstehung von Erstattungsansprüchen - Erlöschen durch

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Die vom FA gezogene Rechtsfolge ergebe sich aus dem BMF-Schreiben in BStBl I 1985, 97, nicht aus dem Urteil des BFH vom 16.04.1991 VIII R 63/87, BStBl II 1991, 832 .

    Ermöglicht bei einer Betriebsaufspaltung der Inhaber bzw. ein Gesellschafter des Besitzunternehmens einem Angehörigen, einen Teil des zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH gegen Leistung einer Einlage zu übernehmen, die niedriger ist als der Wert des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage, so liegt eine Entnahme in Höhe der Differenz zwischen dem Wert des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage vor (vgl. BFH in BStBl II 1991, 832 ).

    Auch aus dem BFH-Urteil in BStBl II 1991, 832 ergibt sich die Entnahmefähiggeit des Bezugsrechts bzw. der Anwartschaft auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung.

  • BFH, 21.10.1999 - I R 43/98

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Gewinnfeststellungsbeschlüssen

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Wesentlich bleibt bei der Beurteilung des streitigen Sachverhalts, daß § 17 EStG nur im Privatvermögen befindliche wesentliche Beteiligungen erfaßt, für die auch im übrigen die Grundsätze für Beteiligungen im Privatvermögen anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, BStBl II 2000, 424).

    Wesentliche Beteiligungen i. S. v. § 17 EStG stellen kein Betriebsvermögen, sondern Privatvermögen dar (BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, BStBl II 2000, 424) und die Überführung in das PV hat unzweifelhaft stattgefunden.

  • FG Münster, 27.11.1996 - 7 K 4246/91

    Beschluß des BVerfG - Steuerbegünstigung - Verfassungsmäßigkeit - Katalogberuf -

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Schließlich verweisen die Kl. auf das Urteil des FG Münster vom 27.11.1996 7 K 4246/91 E, EFG 1997, 598.

    Soweit sich die Kl. auf die Senatsentscheidung in EFG 1997, 598 berufen, verkennen sie, daß diese Entscheidung eine Neugründung einer Kapitalgesellschaft zum Gegenstand hatte, in der sich keine Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen des Einzelunternehmens befanden, die deshalb auch nicht aufgedeckt werden konnten.

  • BFH, 29.07.1998 - II R 64/95

    Einkommensteuer; Übernahme eines neugebildeten Anteils am Stammkapital

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Sie berufen sich auf das BFH-Urteil vom 26.03.1991 VIII R 210/85, BFH/NV 1992, 73 und den BFH-Beschluß vom 29.07.1998 II B 64/95, BFH/NV 1998, 1455 .

    Im Fall der Entscheidung in BFH/NV 1998, 1455 kam eine entsprechende Auslegung des Bescheids mangels eines Prüfungsberichts nicht in Betracht.

  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 210/85

    Bei Kapitalerhöhung übergangene stille Reserven in GmbH-Anteilen als

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Sie berufen sich auf das BFH-Urteil vom 26.03.1991 VIII R 210/85, BFH/NV 1992, 73 und den BFH-Beschluß vom 29.07.1998 II B 64/95, BFH/NV 1998, 1455 .

    Der Sachverhalt des Streitfalls ist auch nicht mit dem des BFH-Urteils in BFH/NV 1992, 73 vergleichbar, das von den Kl. herangezogen wird, da dort die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer Gesellschaft streitig war.

  • BFH, 11.02.1998 - I R 89/97

    Verdeckte Einlage einer wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Wie die Kl. zutreffend ausführen, bedarf es dieser Regelung, um die Besteuerung eingelegter wesentlicher Beteiligungen im Betriebsvermögen sicherzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 11.02.1998 I R 89/97, BStBl II 1998, 691 ).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Rückübertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer ausländischen

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Nach den Ausführungen des BFH in der Entscheidung vom 25.07.1995 VIII R 25/95, BStBl II 1996, 684 sollte die Regelung bei ihrer Einführung durch das Steueränderungsgesetz vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) verhindern, daß das damals in § 17 Abs. 5 EStG bestehende Verbot des Verlustausgleichs durch die Einlage der Beteiligung in ein Betriebsvermögen und ihre anschließende Veräußerung umgangen werden konnte.
  • FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5317/98
    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Der Senat hat am 15.03.2001 in der Sache gemeinsam mit dem Verfahren 7 K 5317/98 E mündlich verhandelt.
  • BFH, 10.07.1986 - IV R 244/84

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
    Dabei ist der Bescheid, auch unter Berücksichtigung eines beigefügten oder in Bezug genommenen Prüfungsberichts auszulegen (vgl. BFH-Urteile vom 17.06.1986 V R 96/85, BStBl II 1986, 843 und Beschluß vom 22.08.1983 IV B 35/83 -nv-).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

  • BFH, 22.08.1983 - IV B 35/83

    Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom

  • BFH, 17.07.1986 - V R 96/85

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen prozeßleitende Verfügungen und

  • BFH, 14.06.1995 - II B 64/95
  • BFH, 17.11.2005 - III R 8/03

    Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 708 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 2277/00

    Betriebsaufspaltung; Kapitalerhöhung; Betriebs-GmbH; Bezugsrechtsverzicht;

    Da darüber hinaus die neuen Anteile, soweit sie der Sohn des Klägers übernommen hat, kein Betriebsvermögen darstellten, ist es durch den teilweisen Verzicht des Klägers auf sein Bezugsrecht zu einer Entnahme dieses Rechts aus dem Betriebsvermögen gekommen (ebenso: Urteil des FG Münster v. 15.03.2001, 7 K 5316/98 E, EFG 2003, 708).
  • FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5317/98

    Realisierung eines Entnahmegewinns im Zuge der Erbauseinandersetzung über

    Der Senat hat in der Sache am 15.03.2001 gemeinsam mit dem Verfahren 7 K 5316/98 E mündlich verhandelt.
  • FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 8251/00

    Betriebsaufspaltung; Kapitalerhöhung; Nennwert; Verzicht auf

    Da darüber hinaus die neuen Anteile, soweit sie der Sohn des Klägers übernommen hat, kein Betriebsvermögen darstellten, ist es durch den teilweisen Verzicht des Klägers auf sein Bezugsrecht zu einer Entnahme dieses Rechts aus dem Betriebsvermögen gekommen (ebenso: Urteil des FG Münster v. 15.03.2001, 7 K 5316/98 E, EFG 2003, 708).
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