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   FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99   

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FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99 (https://dejure.org/2003,5766)
FG Köln, Entscheidung vom 13.02.2003 - 15 K 600/99 (https://dejure.org/2003,5766)
FG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 15 K 600/99 (https://dejure.org/2003,5766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereitstellung von Adressen für sog. Mailing-Aktionen als selbständige Hauptleistung; Vertrauensschutz, wenn Finanzbehörde Änderung des eigenen Standpunktes des Steuerpflichtigen veranlasst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nebenleistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinn; Finanzamt ist an zusageähnliches Verhalten nach Treu und Glauben gebunden

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 810
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    a) Nach der jüngeren BFH-Rechtsprechung, die im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ergangen ist (EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973, UVR 1999, 157 Rdnr. 29 ff; und vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 - UR 1999, 38 Rdnr. 24), ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658; vgl. zuletzt noch Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BFH/NV 2003, 130).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin sieht der Senat den Kostenanteil als ein starkes Indiz für oder gegen die Nebensächlichkeit einer Teilleistung an (so auch schon BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 123 unter 1.c mit Bezugnahme auf die o.a. EuGH-Rechtsprechung, dort speziell Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97, UR 1999, 38 Rdnr. 26).

  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/02

    Vorbehalt der Nachprüfung; Änderung einer Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    Weder eine Außenprüfung noch eine unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehende Steuerfestsetzung schaffen insoweit einen Vertrauenstatbestand, da es sich bei beiden Maßnahmen lediglich um vorläufige Beurteilungen der Finanzverwaltung handelt, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegenstehen (vgl. zuletzt noch BFH-Beschlüsse vom 28. August 2002 V B 72/02, BFH/NV 2003, 4 und vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    Weder eine Außenprüfung noch eine unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehende Steuerfestsetzung schaffen insoweit einen Vertrauenstatbestand, da es sich bei beiden Maßnahmen lediglich um vorläufige Beurteilungen der Finanzverwaltung handelt, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegenstehen (vgl. zuletzt noch BFH-Beschlüsse vom 28. August 2002 V B 72/02, BFH/NV 2003, 4 und vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • BFH, 26.11.2001 - V B 88/00

    Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung; Vertrauenstatbestand -

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    Weder eine Außenprüfung noch eine unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehende Steuerfestsetzung schaffen insoweit einen Vertrauenstatbestand, da es sich bei beiden Maßnahmen lediglich um vorläufige Beurteilungen der Finanzverwaltung handelt, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegenstehen (vgl. zuletzt noch BFH-Beschlüsse vom 28. August 2002 V B 72/02, BFH/NV 2003, 4 und vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • FG Saarland, 22.05.1996 - 1 V 44/96

    Umsatzsteuer; Steuersatz bei Erbringung von Kartierungsleistung

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    Bei solchen Fallgestaltungen nehmen aber auch Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 13. Januar 1970 I R 122/67, BStBl II 1970, 352; FG des Saarlandes Beschluss vom 22. Mai 1996 1 V 44/96, n.v. Juris Nr STRE 967063470) und Literatur (Tipke/Kruse, AO/FGO § 4 Tz. 150 m.w.N.) ein vertrauensbildendes Verhalten der Behörde an, das den Steuerbürger schützt.
  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    Ansonsten würde sich allerdings wegen der Teilidentität der Prüfungszeiträume von Umsatzsteuersonderprüfung und Groß-Bp die Frage nach einem zumindest begrenzten Vertrauensschutz für die abschließend geprüften Umsätze der Monate Januar bis März 1991 stellen (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 2. August 1956 IV 587/55 U, BStBl III 1956, 340 und vom 29. September 1988 V R 53/83, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    Entgegen der Ansicht des Beklagen hat damit auch die Klägerin (und haben nicht nur deren Kunden) die von der Rechtsprechung geforderten Dispositionen getroffen (vgl. hierzu und zur Ursächlichkeit z.B. BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89, BFH/NV 1991, 720).
  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    a) Nach der jüngeren BFH-Rechtsprechung, die im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ergangen ist (EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973, UVR 1999, 157 Rdnr. 29 ff; und vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 - UR 1999, 38 Rdnr. 24), ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658; vgl. zuletzt noch Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BFH/NV 2003, 130).
  • BFH, 29.04.1999 - V R 72/98

    Thermalschwimmbad in Kurhotel, ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    Entgegen der Ansicht der Klägerin sieht der Senat den Kostenanteil als ein starkes Indiz für oder gegen die Nebensächlichkeit einer Teilleistung an (so auch schon BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 123 unter 1.c mit Bezugnahme auf die o.a. EuGH-Rechtsprechung, dort speziell Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97, UR 1999, 38 Rdnr. 26).
  • BFH, 13.01.1970 - I R 122/67

    Treu und Glauben - Umwandlung einer Einzelfirma - GmbH - Geschäftsaufgabe -

    Auszug aus FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99
    Bei solchen Fallgestaltungen nehmen aber auch Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 13. Januar 1970 I R 122/67, BStBl II 1970, 352; FG des Saarlandes Beschluss vom 22. Mai 1996 1 V 44/96, n.v. Juris Nr STRE 967063470) und Literatur (Tipke/Kruse, AO/FGO § 4 Tz. 150 m.w.N.) ein vertrauensbildendes Verhalten der Behörde an, das den Steuerbürger schützt.
  • BFH, 09.10.2002 - V R 67/01

    Aufpreis

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

  • BFH, 02.08.1956 - IV 587/55 U

    Anwendbarkeit von Befreiungsvorschriften für Weihnachtsgratifikationen und

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 19/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Steuerrecht

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

  • BFH, 09.10.2002 - V R 5/02

    Lieferung und Einsaat von Getreide

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 22.12.1999 - I B 158/98

    Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

  • BFH, 15.10.2009 - XI R 52/06

    Umsätze aus sog. Mailingaktionen als einheitliche sonstige Leistungen

    Dem FG könne zwar darin gefolgt werden, dass es sich bei den Tätigkeiten der S-GmbH um eine einheitliche Leistung handele und --im Gegensatz zu dem Urteil des FG Köln vom 13. Februar 2003 15 K 600/99 (EFG 2003, 810)-- dass die Adressengestellung nicht als selbständige Hauptleistung anzusehen sei, sondern in eine komplette Dienstleistung eingebettet sei.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung der Vorentscheidung die Umsatzsteuer 2001 auf ./. 70.447,72 EUR herabzusetzen, hilfsweise die erbrachte Leistung entsprechend dem Urteil des FG Köln in EFG 2003, 810 zu beurteilen, indem 25 % der Umsätze als Lieferung behandelt und nur die restlichen 75 % dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden.

    Der Auffassung, die jeweils erbrachte Leistung sei entsprechend dem Urteil des FG Köln in EFG 2003, 810 als zwei (selbständige) --unterschiedlichen Steuersätzen unterliegende-- Hauptleistungen zu beurteilen (25 % der Umsätze für die Adressengestellung und die restlichen 75 % für die Informationsschriften), ist aus dem unter II.2.

  • FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 5 K 697/03

    Steuerbarkeit von Umsätzen aus so genannten "Mailing-Aktionen"; Voraussetzungen

    Außerdem missachte der Beklagte hartnäckig die Grundsätze der Entscheidung des FG Köln vom 13.02.2003 (15 K 600/99, EFG 2003, 810); dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Klägerin.

    So habe das FG Köln (Urteil vom 13.02.2003, a.a.O.) in einem Fall mit identischem Sachverhalt mit überzeugenden Gründen dargelegt, weshalb das Bereitstellen von Adressen als eine selbständige - neben die Lieferung der Informationsschriftenden tretende - sonstige Leistung anzusehen und das Entgelt entsprechend aufzuteilen sei.

    Das Informationsmaterial dient dazu, die Unterstützungswürdigkeit der betreffenden Organisation oder des jeweiligen Projekts darzulegen und damit die Spendenbereitschaft der Adressaten zu steigern (ebenso FG Köln, Urteil vom 13.02.2003, a.a.O.).

  • BFH, 12.02.2009 - VII B 82/08

    Fragen zum energiesteuerrechtlichen Anlagenbegriff und zum Grundsatz von Treu und

    Zudem habe es die Entscheidung des FG Köln vom 13. Februar 2003 15 K 600/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 810) und die Kommentarliteratur unbeachtet gelassen.

    Sofern die Klägerin eine Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von der Entscheidung des FG Köln in EFG 2003, 810, rügt, liegt auch diese behauptete Divergenz nicht vor.

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