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FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer Restauratoren-GbR
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Freiberufler: - Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer Restauratoren-GbR
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Verfahrensgang
- FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
- BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02
Papierfundstellen
- EFG 2003, 85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 18/00 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Künstlereigenschaft - …
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Der Senat folgt damit den tragenden Gründen des Urteils des Bundessozialgerichts (vom 25. September 2001 B 3 KR 18/00 R SozR 3-0000), welches zu entscheiden hatte, ob ein Restaurator Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ist.Ob das nur dann der Fall sein kann, wenn er eigenständige Werke herstellt, auch wenn hierbei bekannte Werke als Vorlage dienen oder wenn beschädigte oder zerstörte Kunst- und Kulturgüter bewußt nicht orginalgetreu wiederhergestellt werden, sondern als Basis genommen werden, um eigenständige neue Werke daraus herzustellen, braucht der Senat nicht zu beurteilen (so aber Urteil des BSG vom 25. September 2001 aaO).
- BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98
Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Hierbei sei auch das Urteil des BFH vom 11.8.1999 XI R 12/98 zu beachten, nach dem die sog. Abfärbetheorie nicht eingreife, wenn der Anteil der gewerblichen Einkünfte gering sei.Ob das auch dann gilt, wenn die gewerbliche Tätigkeit von untergeordeter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98, BStBl II 2000, 229) kann dahinstehen, da eine solche Fallgestaltung nicht vorliegt.
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Nach der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 5 Abs. 3 GG (Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188f.) liegt das Wesen "der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
- BFH, 30.03.1994 - I R 54/93
1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Daher ist die bloße Anwendung wissenschaftlicher Grundsätze und Methoden auf konkrete Verhältnisse keine wissenschaftliche Tätigkeit i.S.d § 18 EStG (BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BStBl II 1994, 864 mwN). - BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Kennzeichnendes Merkmal einer künstlerischen Äußerung ist die Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts und die damit gegebene Möglichkeit, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiter reichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt (BVerfG-Beschluss vom 17. Juli 1984, 1 BvR 816/82, BVerfGE 67, 213, 227). - BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88
Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Die Auffassung des Senats, dass ein überwiegendes künstlerisches Element nicht festgestellt werden kann, widerspricht auch nicht dem von der Klägerin genannten Urteil des BVerwG vom 11.12.1990 (1 C 41/88, BVerwGE 87, 191). - EuGH, 11.10.2001 - C-267/99
Adam
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
In dem Urteil des EuGH vom 11.10.2001 in der Rechtssache C-267/99 heiße es, dass freie Berufe Tätigkeiten seien, "die ausgesprochen intellektuellen Charakter haben, eine hohe Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen und strengen berufsständischen Regelung unterliegen. - BFH, 30.03.1994 - I R 53/93
Gewerbesteuerpflicht eines Restaurationsbetriebs in der Form der Gesellschaft …
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Mit den vorliegenden Ausführungen will der Senat nicht den Eindruck erwecken, dass die Tätigkeit eines Restaurators grundsätzlich nicht überwiegend freiberuflich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sein kann (offengelassen auch im BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 53/93 aaO). - BFH, 26.05.1971 - IV 280/65
Kulturfilm - Lehrfilm - Industriewerbefilm - Nebeneinkünfte - Filmbegleittext - …
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Kennzeichnend für die künstlerische Qualität des Musikinterpreten ist, dass er das aufzuführende Werk geistig und seelisch verarbeitet hat, um es in dem ihm eigenen Stil eigenschöpferisch aufführen zu können (BFH-Urteil vom 26. Mai 1971 IV 280/65, BStBl II 1971, 703). - BFH, 24.02.1965 - I 349/61 U
Einordnung des Berufs eines Genealogen (Erbensucher) als selbständige Arbeit oder …
Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Von wissenschaftlichen Arbeiten kann aber nur gesprochen werden, wenn grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch in ihren Ursachen erforscht, begründet und in einen Sinnzusammenhang gebracht werden, wie z.B. in wissenschaftlichen Gutachten über schwierige Streitfragen (BFH-Urteil vom 24. Februar 1965 I 349/61, BStBl III 1965, 263). - BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90
Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich
- BFH, 19.09.2001 - IV B 137/00
Unbegründetheit der Beschwerde - Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - …
- BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97
"Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
- BFH, 22.03.1990 - IV R 145/88
Klavierstimmer übt keine künstlerische Tätigkeit aus
- BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02
Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S. …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 85 veröffentlicht.