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   FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 46/03   

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https://dejure.org/2004,10051
FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 46/03 (https://dejure.org/2004,10051)
FG Saarland, Entscheidung vom 17.03.2004 - 1 K 46/03 (https://dejure.org/2004,10051)
FG Saarland, Entscheidung vom 17. März 2004 - 1 K 46/03 (https://dejure.org/2004,10051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags trotz Erfüllung der Quote des vereinfachten Verfahrens zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuerberater

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung im Quotenverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung enes Fristverlängerungsantrages ; Erledigung des Regelungsgehalts der Ablehnung eines Fristverlängerungsantrages mit der Abgabe der Steuererklärung ; Umstellung eines unzulässigen Verpflichtungsantrags in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 109 Abs. 1; AO § 149 Abs. 2
    Fristverlängerung; Steuererklärung; Steuerberater; Mandant; Quotenverfahren; Antrag auf Fristverlängerung vom 27. September 2002

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fristverlängerung - Steuererklärung - Steuerberater - Mandant - Quotenverfahren - Antrag auf Fristverlängerung vom 27. September 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1018
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 46/03
    Das berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, die Ablehnung der Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, kann sich sowohl aus einer Wiederholungsgefahr als auch aus der Höhe des Verspätungszuschlags ergeben (BFH vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl. II 2000, 514, vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BStBl. II 2003, 550 m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

    Auszug aus FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 46/03
    Das berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, die Ablehnung der Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, kann sich sowohl aus einer Wiederholungsgefahr als auch aus der Höhe des Verspätungszuschlags ergeben (BFH vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl. II 2000, 514, vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BStBl. II 2003, 550 m.w.N.).
  • BFH, 21.02.2006 - IX R 78/99

    Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen - Zulässigkeit des Übergangs

    Vor diesem Hintergrund ist die Beurteilung des FG revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, das FA habe ohne Ermessensfehler den Antrag der Kläger auf Fristverlängerung mit dem Hinweis auf die noch ausstehende Erklärung des Vorjahres und die verspätete Abgabe von Steuererklärungen in früheren Jahren mangels ausreichender Begründung abgelehnt (vgl. auch FG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2004 1 K 46/03, EFG 2004, 1018).
  • FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 407/02

    Bedeutung der Ausbildung und des Grundlagenwissens für die Abgrenzung der

    Danach hat sich im heutigen Berufsleben ein Wandel vollzogen (vgl. dazu schon: Nds. Finanzgericht vom 14.05.2003, 7 K 280/96, EFG 2004, 1018).
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