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   FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02   

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https://dejure.org/2004,9880
FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02 (https://dejure.org/2004,9880)
FG Saarland, Entscheidung vom 17.03.2004 - 1 K 212/02 (https://dejure.org/2004,9880)
FG Saarland, Entscheidung vom 17. März 2004 - 1 K 212/02 (https://dejure.org/2004,9880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eigenheimzulagenbegünstigung von Zahlungen zur Ablösung eines Wohnrechts

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Kein begünstigter Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei Ablösung eines dinglichen Wohnrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftliches Eigentum an Baulichkeiten auf fremdem Grund und Boden; Anspruch auf Eigenheimzulage; Begriff der Wohnung; Begünstigung bei Ablösung dinglichen Wohnrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück; Abfindungszahlung zur Ablösung eines Wohnrechts; Eigenheimzulage; Eigenheimzulage ab 2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück - Abfindungszahlung zur Ablösung eines Wohnrechts - Eigenheimzulage - Eigenheimzulage ab 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1029
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Auszug aus FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (s. zu allem - jeweils m.w.N. - z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9; BFH/NV 2004, 306).

    Entscheidend ist dabei insbesondere, ob der bürgerlichrechtliche Eigentümer "für die gewöhnliche Nutzungsdauer" des Gebäudes von der Einwirkung auf sein Eigentum ausgeschlossen wird, wenn also die vereinbarte Nutzungsdauer von Vornherein so angelegt ist, dass das Wirtschaftsgut bei deren Beendigung bei normalem Verlauf der Dinge verbraucht ist (BFH, BFH/NV 2001, 9).

    Denn mit Fallgestaltungen, bei denen die vereinbarte Nutzungszeit nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes bemessen ist, ist die Einräumung eines personengebundenen zeitlich unbestimmten Nutzungsrechts, bei dem die tatsächliche Nutzungsdauer und der wirtschaftliche Verbrauch des Wirtschaftsgutes mehr oder weniger zufällig zusammenfallen können, rechtlich und wirtschaftlich nicht vergleichbar (BFH BFH/NV 2001, 9 m.w.N.).

  • BFH, 18.09.2003 - X R 21/01

    Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02
    Denn wenn zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, steht die Förderung nach dem EigZulG demjenigen zu, der das wirtschaftliche Wohneigentum erwirbt (ständige Rechtsprechung des BFH zur inhaltsgleichen Eigenheimförderung nach § 10e EStG, s z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2003 X R 54/01, HFR 2004, 193 und X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, beide m.w.N.).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (s. zu allem - jeweils m.w.N. - z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9; BFH/NV 2004, 306).

  • FG Saarland, 08.08.2003 - 1 K 165/01

    Geringerer Fördergrundbetrag von 2.500 DM trotz Modernisierung und Umgestaltung

    Auszug aus FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02
    Eine solche durch das EigZulG begünstigte Wohnung kann auch in einem vom Steuerpflichtigen bereits bewohnten Haus neu geschaffen werden, wenn dadurch erstmals bisher noch nicht vorhandener eigennutzbarer und -genutzter Wohnraum entsteht (Urteil des Senats vom 8. August 2003 1 K 165/01 u.v.).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 54/01

    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

    Auszug aus FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02
    Denn wenn zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, steht die Förderung nach dem EigZulG demjenigen zu, der das wirtschaftliche Wohneigentum erwirbt (ständige Rechtsprechung des BFH zur inhaltsgleichen Eigenheimförderung nach § 10e EStG, s z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2003 X R 54/01, HFR 2004, 193 und X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, beide m.w.N.).
  • BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

    Auszug aus FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02
    Ebenso ist das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht im Sinne des § 31 WEG bisher nur dann als wirtschaftliches Wohnungseigentum beurteilt worden, wenn es zeitlich unbestimmt oder aber auf besonders lange Zeit bestellt war und der Dauerwohnberechtigte zudem sowohl die Finanzierung von Grundstückserwerb und Gebäudeerrichtung als auch die Verzinsung und Tilgung des Fremdkapitals sowie die laufenden Betriebskosten übernommen hatte (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BStBl II 1986, 258).
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Auszug aus FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02
    Demgemäß hat der BFH durch Besitz-, Gefahr- Nutzung- und Lastenübergang begründetes wirtschaftliches Eigentum regelmäßig nur als Vorstufe zum alsbald nachfolgenden rechtlichen Eigentumserwerb und nicht zwecks Ausschlusses des Erwerbers vom Erwerb des Volleigentums angenommen (s. z.B. BFH-Urteil vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BStBl II 2003, 751).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02
    Dementsprechend ist beispielsweise einem nutzungsberechtigten Leasing-Nehmer ein Gebäude dann gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zuzurechnen, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und die Dauer des vereinbarten Nutzungsrechts sich annähernd decken (BFH- Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92 BStBl II 1998, 97 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02

    Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts

    Fraglich ist allerdings, ob die Ablösung eines Wohnrechts und damit die Befreiung des Eigentums von einer Belastung in jedem Fall, also etwa auch dann zu eigenheimzulagenrechtlich berücksichtigungsfähigen - nachträglichen - Anschaffungskosten führt, wenn der Antragsteller die Wohnung nicht oder nicht unmittelbar nach Ablösung des Wohnrechts zu eigenen Wohnzwecken nutzt (vgl. zu dieser Konstellation Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 17. August 1998 III 635/93, EFG 1998; vgl. aber auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2004 1 K 212/02, EFG 2004, 1029).
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