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   FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01 E, V, F   

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https://dejure.org/2004,12373
FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01 E, V, F (https://dejure.org/2004,12373)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2004 - 14 K 5045/01 E, V, F (https://dejure.org/2004,12373)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2004 - 14 K 5045/01 E, V, F (https://dejure.org/2004,12373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reduziertes Beweismaß infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen; Voraussetzungen für die Annahme einer Steuerhinterziehung; Auffinden eines auf den Steuerpflichtigen ausgestellten Order-Barschecks einer luxemburgischen Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehung; Ausländische Kapitaleinkünfte; Festsetzungsverjährung; Beweismaßreduzierung; In dubio pro reo; Mitwirkungspflicht; Schätzung; Mindestanlagesumme; Zinserträge - Schätzung weiterer Kapitaleinkünfte aufgrund Beschlagnahme eines Order-Barschecks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung weiterer Kapitaleinkünfte aufgrund Beschlagnahme eines Order-Barschecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - "In dubio pro reo" auch bei Verweigerung der Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1098
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
    Insoweit werde auf den Beschluss des BFH vom 29. Januar 2002 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidung BFH/NV 2002, 749, 755) insbesondere auf den 4. Leitsatz verwiesen.

    - grundsätzlich zulässigen - Schätzung des Hinterziehungsbetrages zu Lasten des Steuerpflichtigen gewürdigt werden, wenn die Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten auf der unterbliebenen Mitwirkung des Steuerpflichtigen beruht (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749 m. w. N.).

    Im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit der Vermögensteuerbescheide ab 1992 nicht vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung abhängig ist, kann die Schätzung der Vermögensteuer ab dem Streitjahr 1992 auch entsprechend den allgemeinen Grundsätzen im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten auf Wahrscheinlichkeitserwägungen, d.h. auf ein reduziertes Beweismaß gestützt und an der oberen Grenze des für den Einzelfall zu beachtenden Schätzrahmens ausgerichtet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
    Den Ansatz der im Steuerfahndungsbericht festgehaltenen weiteren in ländischen Kapitaleinnahmen, die die Klägerin bis dahin noch nicht erklärt hatte, hat die Klägerin mit der vorliegenden Klage ebensowenig angegriffen wie den Ansatz der von ihr selbst erklärten inländischen Kapitaleinnahmen, so dass sich Ausführungen zum Vortrag der Klägerin bezüglich des sog. Zinsurteiles des Bundesverfassungsgerichts (vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BStBl II 1991, 654) erübrigen.
  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
    Die Vermögensbesteuerung für Stichtage vor dem 1.1.1997 ist verfassungsrechtlich grundsätzlich auch nach diesem Stichtag zulässig (BVerfG-Beschluss vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97, Deutsches Steuerrecht - DStR 1998, 643).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
    Jede Einschränkung der Mitwirkungspflichten oder der Feststellungslast liefe danach auf eine mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Prinzip der Belastungsgleichheit) unvereinbare Privilegierung des in ein Strafverfahren verwickelten Steuerpflichtigen gegenüber anderen Steuerpflichtigen in sonst gleicher Lage hinaus (so auch Klein/ Wisser, a.a.O.; vgl. dazu grundsätzlich auch BVerfG-Beschluss vom 12. April 1996 2 BvL 18/93, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung HFR 1996, 597; zum Rechtsgedanken des § 444 der Zivilprozessordnung in diesem Zusammenhang: BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, Bundessteuerblatt - BStBl II 1989, 462).
  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
    Jede Einschränkung der Mitwirkungspflichten oder der Feststellungslast liefe danach auf eine mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Prinzip der Belastungsgleichheit) unvereinbare Privilegierung des in ein Strafverfahren verwickelten Steuerpflichtigen gegenüber anderen Steuerpflichtigen in sonst gleicher Lage hinaus (so auch Klein/ Wisser, a.a.O.; vgl. dazu grundsätzlich auch BVerfG-Beschluss vom 12. April 1996 2 BvL 18/93, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung HFR 1996, 597; zum Rechtsgedanken des § 444 der Zivilprozessordnung in diesem Zusammenhang: BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, Bundessteuerblatt - BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 06.05.1997 - VII B 23/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 28. April 1997 X B 123 - 124/95, BFH/NV 1997, 641), der sich das Gericht anschließt, ist die Frage, inwieweit die Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren durch die Einleitung eines Strafverfahrens berührt werden, in § 393 Abs. 1 AO in grundsätzlich nicht weiter klärungsbedürftiger Weise geregelt (s. dazu näher: Klein/ Wisser, Abgabenordnung, 8. Aufl., 2003, § 393 Rz. 1).
  • BFH, 17.02.1999 - IV B 66/98

    Steuerhinterziehung; Weitergabe nicht erklärter Einnahmen an Dritte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
    Aber auch im Steuerfestsetzungsverfahren ist der strafverfahrensrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" zu beachten (BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 66/98, BFH/NV 1999, 1188).
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
    Im Rahmen des Verfahrens über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages gemäß § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG wird bestandskräftig lediglich über die Höhe des in die künftigen Veranlagungszeiträume vorzutragenden Verlustes, nicht dagegen über die Höhe des Verlustrücktrages entschieden (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 7/97, BFH/NV 2000, 564).
  • FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16

    Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und

    Für die Befugnis zur Schätzung von Kapitalerträgen nach unzureichender Mitwirkung des Steuerpflichtigen müssen ... weitere Umstände hinzukommen, die eine im jeweiligen Jahr ertrag- bzw. zinsbringende Anlage nahelegen (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2004 14 K 5045/01 E, V, EFG 2004, 1098); wie zum Beispiel:.
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