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   FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 5365/01 GE   

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https://dejure.org/2004,7994
FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 5365/01 GE (https://dejure.org/2004,7994)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2004 - 7 K 5365/01 GE (https://dejure.org/2004,7994)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2004 - 7 K 5365/01 GE (https://dejure.org/2004,7994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Bewertung eines mittelbaren Erwerbs sämtlicher Anteile an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft; Begrenzung der Steuererhebung auf den Unterschiedsbetrag der Bemessungsgrundlage ; Bestehen einer den Anlauf der Festsetzungsverjährung hemmenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuer; Grundbesitz haltende Gesellschaft; Mittelbarer Anteilserwerb; Aufeinanderfolgen von Ergänzungs- und Haupttatbeständen; Erwerberidentität; Umstrukturierung; Konzernumstrukturierung; Festsetzungsfrist; Anlaufhemmung; Anzeigepflicht - Umfang der ...

  • rechtsportal.de

    Grunderwerbsteuer; Grundbesitz haltende Gesellschaft; Mittelbarer Anteilserwerb; Aufeinanderfolgen von Ergänzungs- und Haupttatbeständen; Erwerberidentität; Umstrukturierung; Konzernumstrukturierung; Festsetzungsfrist; Anlaufhemmung; Anzeigepflicht - Umfang der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfang der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflicht bei mittelbarem Anteilserwerb an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.06.1975 - II R 38/69

    Anteilsvereinigung - Anteilserwerber - Grundbesitz - Gesellschaftsanteile

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 5365/01
    Aber auch der mittelbare Erwerb kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der sich der Senat anschließt, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG erfüllen (vgl. hierzu zu § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG ergangene Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 11. Juni 1975 II R 38/69, BFHE 116, 406, BStBl II 1975, 834, und vom 30. März 1988 II R 76/87, BFHE 153, 63, BStBl II 1988, 550), denn durch § 1 Abs. 3 GrEStG wird der Inhaber sämtlicher Anteile an einer Gesellschaft so behandelt, als sei er Eigentümer der Grundstücke dieser Gesellschaft geworden.

    Reicht danach der mittelbare Zugriff auf die Grundstücke (über die Anteile an der Gesellschaft mit Grundbesitz) für die Verwirklichung des Steuertatbestandes aus, so ist nicht ersichtlich, warum dies anders sein soll, wenn der Zugriff über eine zwischengeschaltete Gesellschaft erfolgt, an der der Inhaber der übrigen Anteile der Gesellschaft mit Grundbesitz zu 100v.H. beteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1975 II R 38/69, BFHE 116, 406, BStBl II 1975, 834).

  • FG Sachsen, 13.04.2000 - 2 K 1610/98

    Grunderwerbsteuerpflicht der Übertragung aller Anteile einer grundbesitzenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 5365/01
    Voraussetzung für diese Form der begrenzten Steuererhebung ist - unter anderem - jedoch, dass auf Erwerberseite dieselbe Person in den aufeinanderfolgenden Erwerbsvorgängen beteiligt ist (Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 13. April 2000 2 K 1610/98, EFG 2002, 488, Revision anhängig unter dem Az.: II R 54/01).

    Eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 6 S. 2 GrEStG kommt mangels Regelungslücke ebenfalls nicht in Betracht (vgl. hierzu Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 13.04.2000, 2 K 1610/98 a. a. O.).

  • BFH, 31.03.2004 - II R 54/01

    Gesonderte Feststellung bei der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 5365/01
    Voraussetzung für diese Form der begrenzten Steuererhebung ist - unter anderem - jedoch, dass auf Erwerberseite dieselbe Person in den aufeinanderfolgenden Erwerbsvorgängen beteiligt ist (Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 13. April 2000 2 K 1610/98, EFG 2002, 488, Revision anhängig unter dem Az.: II R 54/01).

    Ebenso ist die Frage der analogen Anwendung des § 1 Abs. 6 S. 2 GrEStG bei Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns noch nicht abschließend geklärt (vgl. anhängiges Verfahren Az. II R 54/01).

  • BFH, 31.03.1982 - II R 92/81

    Zur Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 5365/01
    Entsprechend dem Sinn des Grundwerbsteuergesetzes, nach dem die Grunderwerbsteuerpflicht an die veränderte Zuordnung eines Grundstücks anknüpft, erfassen die Tatbestände des § 1 Abs. 3 GrEStG die spezifisch grunderwerbsteuerrechtlich veränderte Zuordnung von Grundstücken (vgl. dazu BFH-Urteile vom 31. März 1982 II R 92/81, BFHE 135, 556, BStBl II 1982, 424; und vom 12. Januar 1994 II R 130/91, BFHE 173, 229, BStBl II 1994, 408).
  • BFH, 12.01.1994 - II R 130/91

    Keine Grunderwerbsteuer bei der Vereinigung aller Anteile einer grundbesitzenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 5365/01
    Entsprechend dem Sinn des Grundwerbsteuergesetzes, nach dem die Grunderwerbsteuerpflicht an die veränderte Zuordnung eines Grundstücks anknüpft, erfassen die Tatbestände des § 1 Abs. 3 GrEStG die spezifisch grunderwerbsteuerrechtlich veränderte Zuordnung von Grundstücken (vgl. dazu BFH-Urteile vom 31. März 1982 II R 92/81, BFHE 135, 556, BStBl II 1982, 424; und vom 12. Januar 1994 II R 130/91, BFHE 173, 229, BStBl II 1994, 408).
  • BFH, 30.03.1988 - II R 76/87

    Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG kann auch teils unmittelbar, teils

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 5365/01
    Aber auch der mittelbare Erwerb kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der sich der Senat anschließt, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG erfüllen (vgl. hierzu zu § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG ergangene Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 11. Juni 1975 II R 38/69, BFHE 116, 406, BStBl II 1975, 834, und vom 30. März 1988 II R 76/87, BFHE 153, 63, BStBl II 1988, 550), denn durch § 1 Abs. 3 GrEStG wird der Inhaber sämtlicher Anteile an einer Gesellschaft so behandelt, als sei er Eigentümer der Grundstücke dieser Gesellschaft geworden.
  • BFH, 15.01.2003 - II R 50/00

    Anteilsübertragung bei demselben Alleingesellschafter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.03.2004 - 7 K 5365/01
    Für die Grunderwerbsteuerbarkeit dieses Rechtsgeschäftes ist unerheblich, dass die Grundstücke daneben auch der Muttergesellschaft ("Am") zugeordnet sind, denn die Verwirklichung des Tatbestandes des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG setzt nicht voraus, dass die Beziehungen der bisherigen Anteilsinhaberin zu den Grundstücken infolge der Anteilsübertragung gänzlich gelöst werden (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 15. Januar 2003, II R 50/00, BFHE 200, 430; BStBl II 2003, 320).
  • BFH, 21.09.2005 - II R 33/04

    Anzeigepflicht: Rechtsgeschäft, das Anspruch von Übertragung von mindestens 95 v.

    Das Finanzgericht (FG) war mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1142 veröffentlichten Urteil der Ansicht, durch die Anteilsübertragung sei erstmals eine --wenn auch nur mittelbare-- Zuordnung der Grundstücke der Z-GmbH auf die Klägerin möglich geworden.
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