Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines höheren Förderungsbetrags für einen großen Anbau an einem Altbau; Wohnungsbegriff des Eigenheimzulagegesetzes (EigZulG); Begriff der "Herstellung" einer Wohnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Errichtung eines Anbaus als Herstellung einer neuen Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Neubauförderung bei einem umfassenden Anbau?
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
- BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1195
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 26.10.2000 - X B 49/00
Herstellung einer Wohnung i.S.v. § 10 e Abs. 1 EStG
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
Die Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung genüge nicht (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2000 X B 49/00, BFH/NV 2001, 446).Äußerlich habe sich das Gebäude ? bis auf das Dachfenster ? nicht verändert (…Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 15. November 1995 X R 87/92, BFH/NV 1996, 545 und vom 26. Oktober 2000 X B 49/00, a.a.O.).
- FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00
Herstellung einer neuen Wohnung durch Errichtung eines Anbaus unter Einbeziehung …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
In einem solchen Fall ist nach Auffassung des erkennenden Senats darauf abzustellen, ob die an den Altbau angefügten und in diesen eingefügten Teile bzw. die in die gesamte Wohnung eingefügten Teile für die Wohnung prägend sind und der angefallene Bauaufwand (einschließlich des Wertes der Eigenleistungen) nach überschlägiger Berechnung den (Verkehrs-)Wert der verwendeten Altbausubstanz übersteigt (ebenso Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 6. November 2002, EFG 2003, 284, vgl. auch Wacker, a. a. O., § 2 Rz. 130). - BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93
Herstellungskosten - Sondereigentum
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
(Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. September 1995 IX R 37/93, BStBI II 1996, 131).
- BFH, 27.10.1998 - X R 157/95
Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
Es müssen daher auch eine Küche, Kochgelegenheit oder zumindest die für einen Küchenraum erforderlichen Anschlüsse, Bad oder Dusche und WC vorhanden sein (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BStBl II 1981, 152 und vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BStBl II 1999, 91). - BFH, 14.05.2003 - X R 32/00
Vollverschleiß; Herstellung eines neuen Gebäudes
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
Zur Auslegung der Begriffe ?Ausbau? und ?Erweiterung? sind dabei die Begriffsbestimmungen in § 17 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ? II. WobauG - in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung heranzuziehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 2003 X R 32/00, BFH/NV 2003, 1178, zu § 10e EStG und vom 26. Februar 2002 IX R 75/00, BStBl II 2002, 336). - BFH, 15.11.1995 - X R 87/92
Umbau von zwei fremdvermieteten Wohnungen zu einer eigengenutzten Wohnung; …
- BFH, 25.07.1980 - III R 46/78
Begriff der Wohnung bei der Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
Es müssen daher auch eine Küche, Kochgelegenheit oder zumindest die für einen Küchenraum erforderlichen Anschlüsse, Bad oder Dusche und WC vorhanden sein (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BStBl II 1981, 152 und vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BStBl II 1999, 91). - BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
EigZul: Ausbauten und Erweiterungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
Diese auch zu § 10 e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ? EStG ? ergangene Rechtsprechung (…vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158) ist insoweit auch für das Eigenheimzulagenrecht einschlägig (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2003, III R 14/03, Dok-Juris Nr: STRE200351615). - BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87
AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
Die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes sei aber nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes zu sehen, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BStBI II 1992, 808). - BFH, 26.02.2002 - IX R 75/00
Förderung der Wohnraumerweiterung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01
Zur Auslegung der Begriffe ?Ausbau? und ?Erweiterung? sind dabei die Begriffsbestimmungen in § 17 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ? II. WobauG - in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung heranzuziehen (…vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 2003 X R 32/00, BFH/NV 2003, 1178, zu § 10e EStG und vom 26. Februar 2002 IX R 75/00, BStBl II 2002, 336). - BFH, 15.11.1995 - X R 102/95
1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von …
- BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß
- BFH, 11.09.1996 - X R 46/93
Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch …
- FG Hessen, 15.03.2006 - 3 K 5968/98
Eigenheimzulage: Herstellen einer neuen Wohnung
Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, kann nur durch die Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; zur Abgrenzung auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 6. November 2002 5 K 217/00, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 2003, 284; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2003 5 K 2451/01, EFG 2004, 1195).c) Auf das äußere Erscheinungsbild des Einfamilienhauses kann bei der vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung entgegen der Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in EFG 2004, 1195 nicht abgestellt werden.
- BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau
In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1195 veröffentlichten Urteil bewertete es die Errichtung des Anbaus unter Einbeziehung des Altbaus als Herstellung einer neuen Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG und nicht nur als Erweiterung einer Wohnung i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 EigZulG, weil der Neubau aufgrund seiner Größe und Wohnfunktion dem gesamten Gebäudekomplex das Gepräge gebe.