Rechtsprechung
FG Saarland, 13.11.2003 - 2 K 217/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Umfang der Bindung einer Sanierungsbescheinigung i.S. des § 7h EStG: Entscheidungskompetenz über Alt- oder Neubau bei FA
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Keine AfA nach § 7h EStG für die Herstellungs- und Anschaffungskosten von Neubauten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung einer Sanierungsbescheinigung der Gemeinde; Kompetenz der Stadt als Baubehörde, Raumordnungsbehörde oder Denkmalschutzbehörde; Herstellungskosten eines Neubaus; Erhaltung und Nutzung von Altbauten in Altstadtkernen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Bindung an die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde hinsichtlich der Entscheidung über Alt- oder Neubau
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Bindung an die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde hinsichtlich der Entscheidung über Alt- oder Neubau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 13.11.2003 - 2 K 217/99
- BFH, 22.09.2005 - IX R 13/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1201
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
Auszug aus FG Saarland, 13.11.2003 - 2 K 217/99
Der BFH führt in seinem Urteil vom 18. September 2002 - X R 183/96 - BStBl. 2003 11, 238, ausdrücklich aus, unter den Begriff der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB fielen nicht die Herstellungskosten eines Neubaus, der anstelle des alten abgerissenen Gebäudes errichtet wurde, vgl. auch Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 7 h, Rz. 10.
- FG Hessen, 17.12.2007 - 1 K 3187/07
Begünstigte Herstellungskosten nach § 10f EStG - Ausmaß der Bindungswirkung der …
In einem vergleichbaren, allerdings § 7 h EStG betreffenden Fall, hat das Finanzgericht des Saarlandes der Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde (§ 7 h Abs. 2 EStG) eine Bindungswirkung für in den Kompetenzbereich der Finanzbehörden fallende steuerrechtliche Fragen ebenfalls abgesprochen (vgl. Urteil des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 13. November 2003 2 K 217/99, EFG 2004, 1201).Da der IX. Senat des BFH sowohl in der vom Kläger zitierten Entscheidung IX R 62/98 vom 13. September 2003 als auch in der Entscheidung vom 22. September 2005 IX R 13/04, BStBl II 2007, 373, unter Aufhebung der Entscheidung des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 13. November 2003 2 K 217/99 a.a.O., die Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalbehörde anders beurteilt als der erkennende Senat und anders beurteilt als der X. Senat des BFH (…vgl. Urteil des X. Senates des BFH vom 14. Januar 2004 X R 19/02 a.a.O. sowie Urteilsanmerkung hierzu von Bergkemper, juris-Praxisreport Steuerrecht 13/2004 Anm. 2 und Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 16. Mai 2007 BStBl I 475) ist auf der Grundlage des § 115 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) die Revision zuzulassen.
- BFH, 22.09.2005 - IX R 13/04
Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG
In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1201 veröffentlichten Urteil vertrat das Finanzgericht (FG) die Auffassung, dass die Sanierungsbescheinigung der Stadt W zwar ein Grundlagenbescheid sei, dessen Bindungswirkung sich jedoch nur auf solche Verhältnisse erstrecke, die in der Kompetenz der Stadt als Bau-, Raumordnungs- oder Denkmalschutzbehörde lägen.