Rechtsprechung
   FG München, 20.04.2004 - 12 K 4579/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12482
FG München, 20.04.2004 - 12 K 4579/02 (https://dejure.org/2004,12482)
FG München, Entscheidung vom 20.04.2004 - 12 K 4579/02 (https://dejure.org/2004,12482)
FG München, Entscheidung vom 20. April 2004 - 12 K 4579/02 (https://dejure.org/2004,12482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer gesonderten Feststellung von Veräußerungsverlusten trotz Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids; Abzugsfähigkeit von privaten Veräußerungsverlusten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte Feststellung privater Veräußerungsverluste nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids

  • rechtsportal.de

    Gesonderte Feststellung privater Veräußerungsverluste nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesonderte Feststellung privater Veräußerungsverluste nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG München, 20.04.2004 - 12 K 4579/02
    Mit Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97 (BFH/NV 1999, 1002 ) entschied der Bundesfinanzhof, Voraussetzung für den erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustabzug nach § 10 d Abs. 3 Satz 4 EStG 1990 (entspricht § 10 d Abs. 4 Satz 4 EStG 2000) sei wie bei der Änderung eines Feststellungsbescheids, dass der zugrundeliegende - bisher keinen Verlust ausweisende - Steuerbescheid noch entsprechend geändert werden kann.

    Diese Auslegung ergibt sich daraus, dass § 10 d Abs. 4 Satz 5 EStG 2000 eine entsprechende Anwendbarkeit des Satzes 4 anordnet, die dort getroffene Regelung aber voraussetzt, dass der maßgebliche Steuerbescheid geändert werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BFH/NV 1999, 1002 ).

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1370 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab: Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG könne in entsprechender Anwendung des § 10d EStG ein Feststellungsbescheid über im Verlustentstehungsjahr nicht ausgleichsfähige Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht mehr ergehen, wenn der Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wie im Streitfall wegen Eintritts der Bestandskraft nicht mehr geändert werden könne.
  • FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 142/06

    Einkommensteuerrecht: Rückwirkende Feststellung von Verlusten aus privaten

    Denn § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bestimmt, dass Feststellungsbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind, soweit sich der verbleibende Verlustvortrag ändert und deshalb der entsprechende Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern ist; Satz 5 der Vorschrift regelt die entsprechende Anwendung, wenn der Erlass, die Aufhebung oder die Änderung des Steuerbescheids mangels steuerlicher Auswirkungen unterbleibt (vgl. insoweit folgende divergierende Entscheidungen der Finanzgerichte: FG München hat in seinem Urteil vom 20. April 2004 12 K 4579/02, EFG 2004, 1370, eine nachträgliche Feststellung abgelehnt; so im Grundsatz auch FG Münster, Urteil vom 16. November 2005 10 K 1086/04 F, EFG 2006, 418; anders FG Rheinland-Pfalz, nach dessen Urteil vom 21. Juni 2004 5 K 1445/02, EFG 204, 1690, die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids eine höhere Festsetzung nicht hindert).
  • FG Münster, 16.11.2005 - 10 K 1086/04

    Antragsfrist für den Erlass eines Bescheides über die gesonderte

    Denn die Kläger haben im Streitfall selbst dann einen Anspruch auf Erlass des begehrten Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustabzug, wenn - entsprechend der Auffassung des Beklagten und der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 09.05.2001 XI R 25/99, BStBl II 2002, 817 und in BStBl II 2000; ebenso Urteil des Finanzgerichts München vom 20.04.2004 12 K 4579/02, EFG 2004, 1370) - auch der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustabzug voraussetzt, dass der zugrunde liegende, bisher keinen Verlust ausweisende Steuerbescheid noch entsprechend geändert werden kann bzw. die Änderung dieses Steuerbescheides allein mangels steuerlicher Auswirkung unterbleibt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht