Rechtsprechung
| FG Köln, 01.04.2004 - 10 K 5777/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Berücksichtigung der Steuerabzugsbeträge bei Streitwertbemessung; Kein Gegenstandsmehrwert bei Verständigung über noch im Einspruchsverfahren befindliche Folgejahre
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2004, 1402
Wird zitiert von ... (5)
- FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 2250/08
Festsetzung der Kosten eines Erinnerungsverfahrens; Streitwertbestimmung für eine …
Im Anschluss daran bemaß auch der Bevollmächtigte den insgesamt streitigen Betrag mit 119.332 DM, blieb aber unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Köln in der Sache 10 K 5777/98 der Auffassung, dass für den Streitwert 40 % dieses Wertes zugrundezulegen sein.Der Erinnerungsführer ist der Ansicht, der vom FG Köln unter dem Aktenzeichen 10 K 5777/98 entschiedene Fall sei mit dem Streitfall nicht vergleichbar.
Dennoch wird nicht nach einzelnen Feststellungsbeteiligten differenziert; vielmehr wird der streitige Gesamtbetrag durch die Anzahl der Feststellungsbeteiligten dividiert und der auf dieser Grundlage ermittelte Pauschalsatz herangezogen (ständige Rechtsprechung;… BFH-Beschluss vom 4. September 2008 I E 5/08, BFH/NV 2008, 2041, vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035, zuletzt BFH- Beschlüsse vom 5. November 1997 VIII E 3/97, BFH/NV 1998, 621, vom 16. Dezember 1998 IV E 1/98, BFH/NV 1999, 807;… ferner BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1992 I E 2/92, BFH/NV 1993, 377 vgl. ferner FG Köln, Urteil vom 1. April 2004 10 K 5777/98, EFG 2004, 1402: 40 % für einen Fall, in dem es einerseits um Beträge im Millionenbereich ging, es sich aber andererseits um ausländische Beteiligte handelte).
- FG Köln, 05.02.2007 - 10 Ko 275/07
Bemessung des Streitwerts bei der Anfechtung eines Einkommenssteuerbescheides; …
Etwas anderes kann nur gelten, wenn gerade über die Höhe etwa von Abzugsbeträgen oder Zuschlagsteuern gestritten wird (FG Köln, Beschluss vom 1. April 2004 10 K 5777/98, , EFG 2004, 1402). - FG Thüringen, 02.03.2007 - IV 70082/06
Höhe des Ansatzes des Streitwertes bei einer einheitlichen und gesonderten …
Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (…z.B. Beschlüsse des BFH vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576; …und vom 26. November 2002 IV E 2/02, BFH/NV 2003, 338; des Finanzgerichts - FG - Köln vom 1. April 2004 - 10 K 5777/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1402; des Niedersächsisches FG vom 19. Januar 2001 - 11 Ko 22/00, EFG 2001, 712) und in der Kommentarliteratur (…Brandis in Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Rdn. 198 ff zu vor § 135 FGO, Ruban in Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, zu einheitliche Gewinnfeststellung in vor § 135 FGO) wird bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung die einkommensteuerliche Auswirkungen in der Regel pauschal mit 25 vom Hundert des streitigen Gewinns oder Verlusts angesetzt.
- FG Köln, 05.05.2010 - 10 Ko 2581/09
Streitwert bei Gewinnfeststellungsbescheiden
Dabei hält der beschließende Senat grundsätzlich eine pauschale Berechnung anhand grob eingeteilter Streitwerttabellen etwa in Anlehnung an den Beschluss des FG Thüringen vom 2. März 2007 IV 70082/06 Ko (EFG 2007, 954 mit Anm. Müller, EFG 2007, 956) für zulässig, ohne allerdings nach einzelnen Feststellungsbeteiligten zu differenzieren; vielmehr wird der streitige Gesamtbetrag durch die Anzahl der Feststellungsbeteiligten dividiert und der auf dieser Grundlage ermittelte Pauschalsatz herangezogen (ständige Rechtsprechung;… BFH-Beschluss vom 4. September 2008 I E 5/08, BFH/NV 2008, 2041, vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035, zuletzt BFH-Beschlüsse vom 5. November 1997 VIII E 3/97, BFH/NV 1998, 621, vom 16. Dezember 1998 IV E 1/98, BFH/NV 1999, 807;… ferner BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1992 I E 2/92, BFH/NV 1993, 377 und FG Köln, Beschluss vom 8. Dezember 2008 10 Ko 2250/08, EFG 2009, 512; vgl. ferner FG Köln, Urteil vom 1. April 2004 10 K 5777/98, EFG 2004, 1402: 40 % für einen Fall, in dem es einerseits um Beträge im Millionenbereich ging, es sich aber andererseits um ausländische Beteiligte handelte). - FG Hessen, 10.05.2011 - 13 KO 276/11
Entstehung einer Erledigungsgebühr - Anrechnung der Geschäftsgebühr - …
Etwas anderes kann nur gelten, wenn gerade über die Höhe etwa von Abzugsbeträgen oder Zuschlagssteuern gestritten wird (vgl. Beschluss des FG Köln vom 1. April 2004 10 K 5777/98, EFG 2004, 1402;… Hartmann: Kostengesetze, a.a.O., Rz. 6).
