Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 12.05.2004

Rechtsprechung
   FG Köln, 05.06.2003 - 3 K 3113/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10587
FG Köln, 05.06.2003 - 3 K 3113/02 (https://dejure.org/2003,10587)
FG Köln, Entscheidung vom 05.06.2003 - 3 K 3113/02 (https://dejure.org/2003,10587)
FG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 3 K 3113/02 (https://dejure.org/2003,10587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzug von Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit bei der Einkommensteuer; Einsatz eines Berufsfeuerwehrmanns an ständig wechselnden Tätigkeitsorten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1594
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Auszug aus FG Köln, 05.06.2003 - 3 K 3113/02
    Bereits zu diesen hat die Rechtsprechung ausgeführt, dass nicht die abstrakten Merkmale eines bestimmten Berufsbildes entscheidend sind; maßgebend ist vielmehr der konkrete Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1987 VI R 6/86, BStBl. II 1988, 443).
  • FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99

    Einsatzwechseltätigkeit einer "Politesse"

    Auszug aus FG Köln, 05.06.2003 - 3 K 3113/02
    Das ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer arbeitstäglich seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, wobei es nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer die gesamte tägliche Arbeitszeit an diesem Ort tätig ist (vgl. auch Urteil des FG Köln vom 24.10.2000 8 K 3411/99, EFG 2001, 65 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 1644/03 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9153
FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 1644/03 E (https://dejure.org/2004,9153)
FG Münster, Entscheidung vom 12.05.2004 - 1 K 1644/03 E (https://dejure.org/2004,9153)
FG Münster, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 1 K 1644/03 E (https://dejure.org/2004,9153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    EStG § 7g Abs. 3
    Ansparrücklage bei Betriebsverpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteermittlung: - Ansparrücklage bei Betriebsverpachtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Ansparrücklage bei nachfolgender Betriebsverpachtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ansparrücklage; Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal einer "voraussichtlichen" Investition gemäß § 7 g Abs. 3 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Ansparrücklage bei Verpachtung wesentlicher Teile des Anlagevermögens

Papierfundstellen

  • DB 2005, 76
  • EFG 2004, 1594
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.09.2001 - X R 4/99

    Keine Sonderabschreibung nach § 7 g EStG für solche Wirtschaftsgüter, die nach

    Auszug aus FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 1644/03
    Zur Begründung trug er unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 27.09.2001 (X R 4/99, BStBl II 2002, 136) vor, Ansparrücklagen könnten nach dem Sinn und Zweck des § 7 g EStG nur von aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmenden werbenden Betrieben gebildet werden.

    Sie sind der Auffassung, der Bekl. berufe sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 27.09.2001 (X R 4/99, a.a.O.).

    Das hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 27. September 2001 X R 4/99, BStBl II 2002, 136) im Zusammenhang mit den Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG unter Auslegung der Begriffe "Betrieb" und "Betriebsstätte" aus dem Sinn und Zweck der Bestimmung abgeleitet.

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 1644/03
    Der Tatbestand des § 7 g Abs. 3 EStG ist dann nicht erfüllt, wenn die behauptete Investition zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht möglich ist (BFH, Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFH/NV 2003, 250 m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01

    Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und

    Auszug aus FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 1644/03
    § 7 g Abs. 3 EStG ermöglicht keine nur durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzte, ansonsten aber voraussetzungslose Rücklagenbildung (BFH, Urteil vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFH/NV 2002, 181).
  • FG Köln, 24.09.2008 - 7 K 1431/07

    Keine Inanspruchnahme von Abschreibungsbeträgen nach § 7g EStG beim Verpächter im

    Das Finanzgericht Münster habe in seinem Urteil vom 12.5.2004 (Az.: 1 K 1644/03 E, EFG 2004, 1594) zudem allgemeine Grundsätze für die Anwendung des § 7g EStG bei verpachteten Gewerbebetrieben aufgestellt und dabei die Geltendmachung von Abschreibungsbeträgen nach § 7g EStG lediglich für den Fall versagt, dass kein wirtschaftlicher Grund für eine vom Verpächter bei normaler Vertragsabwicklung vorzunehmende Anlageinvestition erkennbar sei.

    Die vom Kläger angeführten Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.5.2006 (BFHE 213, 494) und des Finanzgerichts Münster vom 12.5.2004 (EFG 2004, 1594) seien nicht einschlägig, da ihnen abweichende Sachverhalte zugrunde lägen.

    Darüber hinaus ist es nach Ansicht des Senats auch im Rahmen des § 7g Abs. 3 EStG erforderlich, dass der Betrieb "aktiv" am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und eine werbende Tätigkeit ausübt (so auch FG München, Urteil vom 26.9.2006 13 K 3004/04, EFG 2007, 173; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9.11.2005 1 K 201/03, EFG 2006, 726; Handzik, in: Littmann/Bitz/Pust, EStG-Kommentar, § 7g Rn 11 "ruhender Gewerbebetrieb" und Rn 43; Kratzsch, in: Frotscher, EStG-Praxiskommentar, § 7g Rn 2; abweichend: Kulosa, in: Schmidt, EStG-Kommentar, § 7g Rn 33; offenlassend: FG Münster, Urteil vom 12.5.2004 1 K 1644/03 E, EFG 2004, 1594).

    Der Kläger kann sich nicht auf die von ihm angeführten Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.5.2006 (X R 43/03, BStBl. II 2006, 868, BFHE 213, 494) und des Finanzgerichts Münster vom 12.5.2004 (EFG 2004, 1594) berufen.

  • FG München, 26.09.2006 - 13 K 3004/04

    Einzelwertberichtigung einer Forderung; Keine Ansparrücklage für verpachteten

    Der Tatbestand des § 7g Abs. 3 EStG ist dann nicht erfüllt, wenn die behauptete Investition zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht möglich ist (BFH-Urteile vom 19.09.2002 X R 51/00, BFH/NV 2003, 250 und vom 17.11.2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.05.2004 1 K 1644/03 E, Haufe-Index 1200072; jeweils m.w.N.).
  • FG München, 25.10.2006 - 13 K 3004/04

    Steuerliche Berücksichtigung einer Einzelwertberichtigung aufgrund einer offenen

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