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   FG Hamburg, 20.04.2004 - III 465/03   

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https://dejure.org/2004,21737
FG Hamburg, 20.04.2004 - III 465/03 (https://dejure.org/2004,21737)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2004 - III 465/03 (https://dejure.org/2004,21737)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2004 - III 465/03 (https://dejure.org/2004,21737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: Anwaltskosten-Erstattung bei erfolgreichem Einspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Kindergeld: Anwaltskosten-Erstattung bei erfolgreichem Einspruch?

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1621
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kostenerstattung nach § 77 EStG; keine

    Die Notwendigkeit einer Hinzuziehung ist zu verneinen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der FK in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und wenn danach die kindergeldberechtigte Person die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst (oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes) hätte einreichen können (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621; des FG München vom 28. September 2005 10 K 3486/05, juris; des Sächsischen FG vom 15. Juli 2009 5 K 569/08 (Kg), juris).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 4 K 5505/08

    Kosten des Einspruchsverfahrens bei von der Familienkasse verursachter

    Danach ist es regelmäßig nicht erforderlich, einen von Berufs wegen rechtskundigen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung der Interessen im Einspruchsverfahren zu befassen, wenn die Familienkasse die erforderlichen Hinweise in allgemein verständlicher Form gegeben hat (Dürr in Frotscher, a.a.O., § 77 Rz. 9) und wenn danach der Kindergeldberechtigte die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes hätte einreichen können (Urteile des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, und des FG Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, n. v., [...]).
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2007 - 3 K 181/07

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zur Vorlage von Nachweisen

    Die Notwendigkeit einer Hinzuziehung ist zu verneinen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der FK in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und wenn danach die kindergeldberechtigte Person die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst (oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes) hätte einreichen können (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621).
  • FG München, 25.10.2017 - 7 K 2111/17

    Keine Kostenerstattung bei bloßer formeller Erledigung des Untätigkeitseinspruchs

    Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und die Einreichung der angeforderten Daten und Unterlagen durch die Kindergeldberechtigte selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25; Urteile des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, des FG Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, juris; Urteil des Sächsischen FG vom 15. Julli 2009 5 K 569/08 Kg, juris).
  • FG München, 26.01.2015 - 7 K 2803/14

    Erstattung der Kosten im Einspruchsverfahren

    Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und die Einreichung der angeforderten Daten und Unterlagen durch die Kindergeldberechtigte selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil VIII R 73/00 a.a.O. sowie Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, EFG 2010, 1138 sowie des Sächsischen Finanzgerichts vom 15. Juli 2009 5 K 569/08 recherchiert in juris-web).
  • FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 569/08

    Anwendung des § 77 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) über den Wortlaut

    Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und die Einreichung der angeforderten Daten und Unterlagen durch die Kindergeldberechtigte selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil VIII R 73/00 a.a.O. sowie Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, und des Finanzgericht Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, in [...]).
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