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   FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02   

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FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02 (https://dejure.org/2004,5287)
FG Köln, Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 K 3877/02 (https://dejure.org/2004,5287)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 2 K 3877/02 (https://dejure.org/2004,5287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; LStDV § 2 Abs. 1
    Kostenübernahme für Raucherentwöhnung steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer: - Kostenübernahme für Raucherentwöhnung steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Kann der Apotheker eine Raucherentwöhnung spendieren?

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Kann der Arbeitgeber eine Raucherentwöhnung spendieren?

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeber spendiert Raucherentwöhnung

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen - Kann der Arbeitgeber eine Raucherentwöhnung spendieren?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitgeber die Raucherentwöhnung zahlt - Steuerpflicht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme der Kosten für Raucherentwöhnung durch den Arbeitgeber als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Möglichkeit der steuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten im einkünfterelevanten Bereich

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Raucherentwöhnungskurse sind Arbeitslohn

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1622
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    Dies ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freier oder nur gebundener Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweiligen verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einher gehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, deshalb vernachlässigt werden kann (BFH-Urteil vom 30.5.2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass von einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nur dann ausgegangen werden kann, wenn die gesundheitserhaltende bzw. -verbessernde Maßnahme ihre Grundlage in einer andernfalls drohenden berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigung hat (BFH-Urteile vom 30.05.2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671 mit Anm. Pust, HFR 2001, 1060; vom 05.11.1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 17.07.1992 VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19 für die Frage des Werbungskostenabzugs; vom 31.10.1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142).

  • BFH, 26.03.1965 - VI 150/64 U

    Rechtmäßigkeit der Gewährung eines Pauschbetrages für außergewöhnliche

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    Der Senat sieht sich in seiner Überzeugung dadurch bestätigt, dass seit jeher eine steuerrechtliche Berücksichtigung von Krankheitskosten im einkünfterelevanten Bereich nur dann möglich ist, wenn es sich um Erkrankungen handelt, die einen engen und unmittelbaren Bezug zur Einkunftsquelle haben (BFH-Urteile vom 26.03.1965 VI 150/64 U, BFHE 82, 308, BStBl III 1965, 358; vom 06.06.1957 IV 158/56 U, BFHE 65, 136, BStBl III 1957, 286).
  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (BFH-Urteile vom 4.6.1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, m.w.N.; vom 25.5.2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
  • BFH, 26.05.1998 - VI R 9/96

    Steuerbefreiung von Krankentagegeldern aus einer schweizerischen

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    Entscheidend ist, ob eine Zuwendung Ertrag der Arbeitsleistung ist, was danach zu beurteilen ist, wozu die Zahlung erfolgte (BFH-Urteil vom 26.05.1998 VI R 9/96, BFHE 186, 247, BStBl II 1998, 581).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    Unerheblich ist hierbei, ob die Arbeitnehmer die Ausgaben auch getätigt hätten, wenn sie die Vorteile nicht kostenlos hätten bekommen können (BFH, Urteil vom 09.03.1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    Nur ausnahmsweise liegt dann kein Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer sich einem unerwünschten Vorteil deshalb nicht entziehen kann, weil er ihm aufgedrängt wird (BFH-Urteil vom 17.09.1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).
  • BFH, 17.07.1992 - VI R 96/88

    Voraussetzungen der Einordnung von sowohl den Beruf als auch die private

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass von einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nur dann ausgegangen werden kann, wenn die gesundheitserhaltende bzw. -verbessernde Maßnahme ihre Grundlage in einer andernfalls drohenden berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigung hat (BFH-Urteile vom 30.05.2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671 mit Anm. Pust, HFR 2001, 1060; vom 05.11.1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 17.07.1992 VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19 für die Frage des Werbungskostenabzugs; vom 31.10.1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    Denn allein entscheidend ist der Umstand, dass der Arbeitnehmer den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil 2.2.1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472, betreffend die verbilligte Überlassung von PKW durch den Arbeitgeber).
  • BFH, 17.04.1980 - IV R 207/75

    Aufwendungen eines Röntgenarztes zur Heilung oder Linderung genetischer

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    So wurde z.B. ein Herzinfarkt eines Rechtsanwalts und Notars nicht zu den typischen Berufserkrankungen gezählt (BFH-Urteile vom 04.10.1968 IV R 59/68, BStBl II 1969, 179; vom 17.04.1980 IV R 207/75, BStBl II 1980, 639 für Strahlenschäden bei den Kindern eines Röntgenarztes).
  • BFH, 31.10.1986 - VI R 73/83

    Arbeitslohn - Kosten für Kuren - Ältere Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass von einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nur dann ausgegangen werden kann, wenn die gesundheitserhaltende bzw. -verbessernde Maßnahme ihre Grundlage in einer andernfalls drohenden berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigung hat (BFH-Urteile vom 30.05.2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671 mit Anm. Pust, HFR 2001, 1060; vom 05.11.1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 17.07.1992 VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19 für die Frage des Werbungskostenabzugs; vom 31.10.1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142).
  • BFH, 06.06.1957 - IV 158/56 U

    Krankheitskosten als Aufwendungen der Lebenshaltung

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

  • BFH, 04.10.1968 - IV R 59/68

    Angehörige freier Berufe - Herzinfarkt - Typische Berufskrankheit -

  • BFH, 05.11.1993 - VI R 56/93

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber (§ 19 EStG )

  • BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98

    Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten

  • FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02

    Übernahme der Kosten einer sog. Regenerationskur für Fluglotsen durch den

    Von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sich einem unerwünschten Vorteil ohne nachteilige Folgen nicht entziehen kann (sog. aufgedrängte Bereicherung - vgl. BFH, Urteile vom 17. September 1982, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. September 1985, VI R 120/82, BStBl II 1985, 718) oder wenn der Arbeitgeber gerade deshalb Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer (wie z.B. Kurkosten) bezahlt, weil andernfalls berufsspezifisch bedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer drohen (z.B. BFH, Urteile vom 30. Mai 2001, VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 und vom 5. November 1993, VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. Juni 2004, 2 K 3877/02, EFG 2004, 1622).
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