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   FG München, 02.07.2003 - 1 K 4049/02   

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https://dejure.org/2003,10959
FG München, 02.07.2003 - 1 K 4049/02 (https://dejure.org/2003,10959)
FG München, Entscheidung vom 02.07.2003 - 1 K 4049/02 (https://dejure.org/2003,10959)
FG München, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 1 K 4049/02 (https://dejure.org/2003,10959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfristung von Einsprüchen gegen Feststellungsbescheiden; Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Steuerbescheides an den Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen im Falle einer allgemein erteilten Vollmacht; Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages unter dem Aspekt des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines dem Steuerpflichtigen bekannt gegebenen Steuerbescheids bei möglicherweise bestehender Empfangsvollmacht

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines dem Steuerpflichtigen bekannt gegebenen Steuerbescheids bei möglicherweise bestehender Empfangsvollmacht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit eines dem Steuerpflichtigen bekannt gegebenen Steuerbescheids bei möglicherweise bestehender Empfangsvollmach - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1991 bis 1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1660
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Köln, 26.10.2004 - 1 K 5268/00

    Zeitpunkt des Rechtsübergangs

    Auszug aus FG München, 02.07.2003 - 1 K 4049/02
    Gegen die EE vom 25.10.2000 richtet sich die Klage mit dem Az. 1 K 5268/00.

    Nachdem das FA auf Anregung des Berichterstatters mitgeteilt hatte, dass in einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren über die strittigen Vermietungseinkünfte der Kläger entschieden werde, wurde das Verfahren 1 K 5268/00 mit Beschluss vom 18.12.2001 ausgesetzt.

    Zur Sache trägt der Prozessbevollmächtigte unter Bezugnahme auf seine Ausführungen im Verfahren 1 K 5268/00 vor, das Mietverhältnis sei ernsthaft gewollt und steuerlich anzuerkennen.

    Zwar hat der bereits für das vorangegangene Verfahren 1 K 5268/00 betreffend die Einkommensteuer 1991 bis 1993 Prozessbevollmächtigte mit Schreiben vom 02.11.2001 "namens und im Auftrag" der Kläger die Ergänzung der Feststellungsbescheide für die Ehegatten H (betreffend deren Abzugsbetrag nach § 10e EStG ) um die Feststellung der Vermietungseinkünfte der Kläger aus dem selben Objekt beantragt.

  • BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

    Auszug aus FG München, 02.07.2003 - 1 K 4049/02
    Die Entscheidung des FA, die Feststellungsbescheide den Klägern direkt bekannt zu geben, sei daher entsprechend dem Urteil des BFH vom 05.10.2000 VII R 96/99, BStBI II 2001, 86 nicht zu beanstanden.

    Die Einräumung des insoweit bestehenden Auswahlermessens soll nach den gesetzgeberischen Vorstellungen die Behörde nicht über das notwendige Maß hinaus binden und ihr dadurch die Möglichkeit lassen, den vielfältigen Erscheinungen der Massenverwaltung individuell Rechnung zu tragen (vgl. BFH-Urteil vom 05.10.2000 VII R 96/99, BStBI II 2001, 86).

  • BFH, 11.08.1954 - II 239/53 U

    Rechtswirksamkeit der Zustellung eines Einspruchsbescheides an den

    Auszug aus FG München, 02.07.2003 - 1 K 4049/02
    Nur ausnahmsweise, wenn sich das FA bei gleichbleibenden Verhältnissen eine Zeit lang ständig an den Bevollmächtigten, kann es sich nicht plötzlich ohne ersichtlichen Grund an den Steuerpflichtigen selbst wenden (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1954 II 239/53 U, BStBI IN 1954, 327).
  • BFH, 25.10.1963 - III 7/60 U

    Rechtsmittelfrist einer Einspruchsentscheidung - Ermessensmißbrauch durch

    Auszug aus FG München, 02.07.2003 - 1 K 4049/02
    Ferner ist ein Ermessensfehler z. B. dann angenommen worden, wenn das FA durch die Aufführung des Bevollmächtigten im Rubrum (bei einer Einspruchsentscheidung) und in den Gründen einer Entscheidung - auch wenn keine schriftliche Vollmacht eingereicht worden ist - ersichtlich von einer Bevollmächtigung ausgeht und die Entscheidung trotzdem nicht dem Bevollmächtigten bekannt gibt (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1963 III 7/60 U BStBI II 1963, 600).
  • BFH, 05.05.1994 - VI R 98/93

    Während Klageverfahren ergehender Änderungsbescheid ist i. d. R. dem

    Auszug aus FG München, 02.07.2003 - 1 K 4049/02
    Soweit die Kläger für ihre Rechtsauffassung auf das Urteil des BFH vom 05.05.1994 VI R 98/93 (BStBI II 1994, 806) verweisen, folgt dem der Senat nicht.
  • BFH, 09.06.2005 - IX R 25/04

    Prozessvollmacht; Lauf der Einspruchsfrist

    Die dagegen erhobene Klage wies das FG mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1660 veröffentlichten Urteil wegen Verfristung des Einspruchs als unbegründet ab.
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