Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 27.05.2004

Rechtsprechung
   FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 6763/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9720
FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 6763/00 (https://dejure.org/2004,9720)
FG Köln, Entscheidung vom 30.06.2004 - 8 K 6763/00 (https://dejure.org/2004,9720)
FG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 8 K 6763/00 (https://dejure.org/2004,9720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 22 Nr. 1
    Kreditvermittlungsgebühr zur Finanzierung der Einmalzahlung einer Kombirente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten: - Kreditvermittlungsgebühr zur Finanzierung der Einmalzahlung einer Kombirente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absetzbarkeit von ausschließlich im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung zur Refinanzierung der Einmalzahlung für eine Kombirente gezahlten Finanzierungsvermittlungskosten als Werbungskosten ; Berücksichtigung einer gezahlten Kreditvermittlungsgebühr als Werbungskosten ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Die Gebühren für Kombi-Rente können als Werbungskosten geltend gemacht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1762
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Auszug aus FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 6763/00
    Soweit der BFH im Verfahren VIII R 29/00 den Rechtsstreit an das Finanzgericht zurückverweisen habe, um aufzuklären, welche dort angefallenen Gebühren der Finanzierung dienten, sei der Fall mit der hier vorliegenden Kombirente nicht vergleichbar.

    Dies ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00.

    Lassen sich die Aufwendungen nicht eindeutig der Einkunftssphäre zurechnen, ist der Anteil, der auf die Vermittlung der Finanzierungsmittel entfällt, zu schätzen (vergl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268; Finanzgericht - FG- Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E, EFG 2003, 1299; FG Münster, Urteil vom 9 Oktober 2002 8 K 5167/01 E,EFG 2003, 510).

    Soweit der Beklagte meint, aus dem BFH-Urteil, BFH/NV 2002, 268 sei zu entnehmen, dass unabhängig von der Existenz sonstiger Provisionen die Kreditvermittlungsgebühr aufzuteilen sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Denn diese Frage wirkt sich, selbst wenn man zusätzlich unterstellt, die Einnahmen des Klägers aus der nichtdynamischen Gewinnrente seien entgegen der bisherigen Berücksichtigung nicht lediglich mit ihrem Ertragsanteil, sondern mit ihrem Nennwert zu berücksichtigen (vergl. zum Meinungsstand hierzu: BFH-Urteil BFH/NV 2002, 268; vergl. auch Schmidt/Wacker, EStG, 22. Auflage, § 20 Rz 152 und § 22 Rz. 105), steuerlich nicht aus.

  • FG Düsseldorf, 03.06.2003 - 9 K 1783/01

    Rentenversicherung; Kombirente; Einmalbetrag; Finanzierungsvermittlungskosten;

    Auszug aus FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 6763/00
    Lassen sich die Aufwendungen nicht eindeutig der Einkunftssphäre zurechnen, ist der Anteil, der auf die Vermittlung der Finanzierungsmittel entfällt, zu schätzen (vergl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268; Finanzgericht - FG- Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E, EFG 2003, 1299; FG Münster, Urteil vom 9 Oktober 2002 8 K 5167/01 E,EFG 2003, 510).

    Das schließt es nach Auffassung des Senats aber mit ein, dass der wirtschaftliche Gehalt der Kreditvermittlungsgebühr auch vollständig und ausschließlich im Zusammenhang mit dem Finanzierungsdarlehen stehen kann (ebenso FG Münster, EFG 2003, 510 und FG Düsseldorf, EFG 2003, 1299).

  • FG Münster, 09.10.2002 - 8 K 5167/01

    Abzug von Kreditvermittlungsgebühren in voller Höhe als vorweggenommene

    Auszug aus FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 6763/00
    Lassen sich die Aufwendungen nicht eindeutig der Einkunftssphäre zurechnen, ist der Anteil, der auf die Vermittlung der Finanzierungsmittel entfällt, zu schätzen (vergl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268; Finanzgericht - FG- Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E, EFG 2003, 1299; FG Münster, Urteil vom 9 Oktober 2002 8 K 5167/01 E,EFG 2003, 510).

    Das schließt es nach Auffassung des Senats aber mit ein, dass der wirtschaftliche Gehalt der Kreditvermittlungsgebühr auch vollständig und ausschließlich im Zusammenhang mit dem Finanzierungsdarlehen stehen kann (ebenso FG Münster, EFG 2003, 510 und FG Düsseldorf, EFG 2003, 1299).

  • BFH, 06.12.2006 - X R 13/04

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    Auszug aus FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 6763/00
    Die Revision wird mit Rücksicht auf das anhängige Revisionsverfahren beim BFH, Az.: X R 13/04 (Vorinstanz: FG Köln, Urteil vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884), das einen im wesentlichen gleich gelagerten Fall betrifft, wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen.
  • FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00

    Kreditvermittlungsprovision bei sog. "Kombirente"

    Auszug aus FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 6763/00
    Die Revision wird mit Rücksicht auf das anhängige Revisionsverfahren beim BFH, Az.: X R 13/04 (Vorinstanz: FG Köln, Urteil vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884), das einen im wesentlichen gleich gelagerten Fall betrifft, wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen.
  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    Dies vorausgesetzt folgt auch im Streitfall die Zuordnung der gezahlten Kundenprovision zu ihrem steuerrechtlich maßgeblichen Rechtsgrund --entgegen der Auffassung der Vorinstanz und einiger anderer Finanzgerichte (FG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E, EFG 2003, 1299, Revision VIII R 108/03; FG Köln, Urteile vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884, Revision X R 13/04, und vom 30. Juni 2004 8 K 6763/00, Revision X R 34/04)-- nicht schon allein aus der von den Vertragsparteien gewählten Bezeichnung dieser Provision als "Kreditvermittlungsgebühr" und der für Zwecke des laufenden finanzgerichtlichen Verfahrens gegenüber den Klägern abgegebenen entsprechenden Bestätigung der V. .
  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 6 K 26/04

    Vermittlung einer kreditfinanzierten Kombirente durch

    Die vom FA vertretene Auffassung, dass die Klägerin dem Leistungsempfänger gegen Entgelt einen Steuervorteil verschafft und dies Gegenstand der Leistungsbeziehung sei, ist aus mehreren Gründen unzutreffend: Die Klägerin ist nicht in der Lage dem einzelnen Leistungsempfänger einen Steuervorteil zu verschaffen, weil über die (ertrag-)steuerliche Qualifizierung der kreditfinanzierten lebenslangen Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ausschließlich das Finanzamt als staatliche Behörde im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung entscheidet und in letzter Konsequenz die Finanzgerichte (vgl. die unterschiedliche Rechtsprechung der Finanzgerichte zu diesem Themenkomplex: FG Köln Urteil vom 30. Juni 2004 8 K 6763/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1762; FG Köln Urteil vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884; FG Düsseldorf Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E,EFG 2003, 1299; FG des Saarlandes Beschluss vom 6. Februar 2004 1 V 335/03, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1121048; FG Düsseldorf Urteil vom 16. Oktober 2003 10 K 2634/99 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1328328; FG Köln Urteil vom 21. August 2002 5 K 613/02, EFG 2003, 272; FG München Urteil vom 24. Juli 2002 10 K 1726/00, EFG 2003, 31; FG Düsseldorf Urteil vom 21. Februar 2002 10 K 5523/96 E,EFG 2002, 840; FG Nürnberg Urteil vom 22. September 2000 VII 81/96, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 706347; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 212/98, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1111644; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 198/98, EFG 2000, 924; FG Köln Urteil vom 19. November 1997 11 K 6482/94, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 981219; FG Münster Urteil vom 18. September 1997 14 K 5268/95 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 944861; FG Düsseldorf Urteil vom 22. Dezember 1994 14 K 3009/94 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 853288) und der BFH (vgl. BFH Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03, BFH/NV 2005, 120; Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Sachsen, 27.05.2004 - 5 K 1103/00 (Kg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15172
FG Sachsen, 27.05.2004 - 5 K 1103/00 (Kg) (https://dejure.org/2004,15172)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2004 - 5 K 1103/00 (Kg) (https://dejure.org/2004,15172)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 5 K 1103/00 (Kg) (https://dejure.org/2004,15172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindergeld; Jährliche Einkommensgrenzen des Kindes; Absetzungsmöglichkeit von Mietaufwendungen als Werbungskosten; Inhalt des Jahresgrenzbetrages hinsichtlich der Unterbringung des Kindes; Begriff der echten doppelten Haushaltsführung; Berücksichtigung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine unechte doppelte Haushaltsführung im Rahmen der für die Zahlung von Kindergeld maßgeblichen Jahresgrenzbetragsermittlung - kein Abzug von Fahrtkosten zu der weiter von der Arbeitsstätte entfernt liegenden Wohnung der Eltern - Familienleistungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1762
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 8/04

    Aufwendungen für eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung

    Die sog. unechte doppelte Haushaltsführung für Steuerpflichtige ohne eigenen Hausstand führt daher nach dem Wortlaut des Gesetzes in den dort genannten materiell und formell noch offenen Fällen nicht mehr zu betrieblich abzugsfähigen Aufwendungen (ebenso i.E. Sächsisches FG, Urteil vom 27. Mai 2004 5 K 1103/00 (Kg), Entscheidung der Finanzgerichte 2004, 1762, rkr.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 1124/05

    Gewährung von Berufsausbildungsförderung; Berücksichtigung von Werbungskosten

    Mit der vorgenannten Änderung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. EStG war die so genannte unechte doppelte Haushaltsführung durch den Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen worden (vgl. dazu BFH, Urteil vom 16. Dezember 2004 <IV R 8/04, a.a.O.> Sächsisches FG, Urteil vom 27. Mai 2004, 5 K 1103/00 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 V 355/08

    Werbungskostenabzug nach den Grundsätzen der unechten doppelten Haushaltsführung

    Außerdem haben das Sächsische Finanzgericht (Beschluss vom 10.08.2005 - 5 V 2371/04, Haufe-Index 1572836, und Urteil vom 27.05.2004 - 5 K 1103/00 (Kg), EFG 2004, 1762) und das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 13.11.2003 - 3 K 590/99, Haufe-Index 1127205) abweichend von der hier vertretenen Ansicht Aufwendungen für Unterkunft bei der Ermittlung der Einkünfte i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG aus unterschiedlichen Gründen nicht als Werbungskosten berücksichtigt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 1200/05

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Bedarfsberechnung - Einkommensanrechnung -

    Mit der vorgenannten Änderung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG war die so genannte unechte doppelte Haushaltsführung durch den Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen worden (vgl. dazu BFH, Urteil vom 16. Dezember 2004 <IV R 8/04, a.a.O.> Sächsisches FG, Urteil vom 27. Mai 2004, 5 K 1103/00 ).
  • FG Sachsen, 10.08.2005 - 5 V 2371/04

    Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches, auswärtig untergebrachtes Kind;

    Auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht bestehen bei ledigen Auszubildenden keine Bedenken in Bezug auf die zweijährige Befristung (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Mai 2004 5 K 1103/00, EFG 2004, 1762 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht