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   FG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 5 K 429/02   

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https://dejure.org/2003,14631
FG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 5 K 429/02 (https://dejure.org/2003,14631)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.10.2003 - 5 K 429/02 (https://dejure.org/2003,14631)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 5 K 429/02 (https://dejure.org/2003,14631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2
    Privat genutzter PKW kein Wirtschaftsgut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Privat genutzter PKW kein Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewinne aus Wertpapiergeschäften ; Verlust aus Veräußerung eines privaten PKW ; Begriff des Wirtschaftsguts im Einkommensteuerrecht; Erbringung von Leistungen; Ausnutzung möglicher Wertsteigerungen ; Überschusserzielungsabsicht bei Jahreswagen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf zum Restwert angekaufter Leasing-Pkw - Steuerfreie Gewinne für Leasing-Nehmer

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96

    Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 5 K 429/02
    Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88 , BStBl II 2000, 469 m.w.N. ).

    Der Bundesfinanzhof hat nämlich mehrfach entschieden, dass der Begriff des Wirtschaftsguts in § 23 EStG nicht anders auszulegen ist als in den Vorschriften über die anderen sechs Einkunftsarten (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000, a.a.O. und BFH-Urteil vom 14. November 1978 VIII R 72/76, BFHE 127, 9 , BStBl II 1979, 298).

    Entsprechendes gilt für den weiteren Fall (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 a.a.O.).

    Soweit der BFH allerdings ausgeführt hat, das alle Einkunftsarten kennzeichnende Merkmal der Einkünfteerzielungsabsicht sei für die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften gemäß § 23 EStG durch die verhältnismäßig kurzen Spekulationsfristen in typisierender Weise objektiviert (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 a.a.O.), kann dieser Gedanke aufgegriffen werden: Eine solche Typisierung lässt sich nur für die Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgüter begründen, bei denen eine Wertsteigerung objektiv möglich erscheint.

  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 5 K 429/02
    Der BFH hat entschieden, dass die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierverkäufen im Streitjahr 1997 wegen struktureller Vollzugsdefizite verfassungswidrig ist und die Sache deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (BFH-Beschluss vom 16. Juli 2002 IX R 62/99, BFHE 199, 451 , BStBl II 2003, 74).
  • BFH, 14.11.1978 - VIII R 72/76

    Abtretung des Rückkaufsanspruchs ist Veräußerungsgewinn, der nicht der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 5 K 429/02
    Der Bundesfinanzhof hat nämlich mehrfach entschieden, dass der Begriff des Wirtschaftsguts in § 23 EStG nicht anders auszulegen ist als in den Vorschriften über die anderen sechs Einkunftsarten (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000, a.a.O. und BFH-Urteil vom 14. November 1978 VIII R 72/76, BFHE 127, 9 , BStBl II 1979, 298).
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 5 K 429/02
    Bei der hier vertretenen Auffassung bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob private Veräußerungsgeschäfte einen subjektiven Tatbestand voraussetzen und ob sich daran durch die seit 1999 geltende Gesetzesfassung etwas geändert hat (vgl. dazu: BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 128/99 BFHE 194, 157 , BStBl II 2001, 411).
  • BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06

    Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

    Wenn das Gesetz als andere Wirtschaftsgüter nach "insbesondere" die Wertpapiere hervorhebt, erwähnt es einen besonderen Fall, dem aber nicht die Bedeutung beigemessen werden kann, das Begriffsverständnis des allgemeinen Begriffs "Wirtschaftsgut" einzuschränken, etwa auf Wertgegenstände (so aber Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 2. Oktober 2003 5 K 429/02, EFG 2004, 265; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. Aufl., § 23 Rz 27).

    bb) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist entgegen der Auffassung des FG nicht teleologisch insoweit zu reduzieren, als Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs mangels objektiven Wertsteigerungspotentials aus seinem Anwendungsbereich herauszunehmen sind (a.A. Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2004, 265; Blümich/Glenk, § 23 EStG Rz 61; Korn/Carlé, § 23 EStG Rz 41.3; Valentin, EFG 2004, 267; so im Ergebnis auch die Finanzverwaltung allerdings in Bezug auf die Einkünfteerzielungsabsicht, z.B. Oberfinanzdirektion Hannover, Verfügung vom 12. März 2001, Finanz-Rundschau 2001, 556).

  • FG Hessen, 25.04.2006 - 12 K 594/03

    Spekulationsgeschäfte - Wertminderung von Gegenständen des täglichen Bedarfs -

    Dies ergebe sich daraus, dass in derartigen Fällen die Absicht fehle, Überschüsse zu erzielen (OFD München, Verfügung vom 19.7.2002, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2002, 1529; OFD Hannover, Verfügung vom 12.3.2001, Der Betrieb - DB - 2001, 2271; gegen die Notwendigkeit einer Überschusserzielungsabsicht: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 2.10.2003 5 K 429/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 265; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spekulation mit Jahreswagen?, DB 2001, 2271; Jansen in Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Körperschaftsteuer- und Einkommensteuergesetz, § 23 EStG Anm. 146).

    Weiterhin wird die Auffassung vertreten, § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG könne bereits nach Sinn und Zweck der Vorschrift nicht auf alle Wirtschaftsgüter des privaten Gebrauchs Anwendung finden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, EFG 2004, 265; im Ergebnis zustimmend: Glenk in Blümich, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 23 Rdnr. 61; Carle in Korn, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 23 Rz. 41.3).

    Gerade die Hervorhebung der Wertpapiere ("insbesondere Wertpapiere") als Regelbeispiel für andere Wirtschaftsgüter verdeutlicht den Regelungszweck der Vorschrift, dessen Anwendungsbereich auf solche Wirtschaftsgüter zu beschränken, bei denen Wertsteigerungen während der einjährigen Behaltensfrist unabhängig von der Entwicklung des Marktes nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Schleswig - Holsteinisches Finanzgericht, EFG 2004, 265; im Ergebnis zustimmend: Glenk in Blümich, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 23 Rdnr. 61; Carle in Korn, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 23 Rz. 41.3).

    Im geltenden Steuersystem findet sich kein Rechtfertigungsgrund, der es gebietet, die durch den privaten Gebrauch verursachte Wertminderung bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs steuerlich wirksam werden zu lassen; denn es handelt sich dabei der Sache nach um Kosten der privaten Lebensführung (Schleswig - Holsteinisches Finanzgericht, EFG 2004, 265).

    Ein verfassungsrechtlich bedenkliches und strukturelles Vollzugsdefizit wäre die Folge (so überzeugend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, EFG 2004, 265; Valentin, Anmerkung zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts, EFG 2004, 267).

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