Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 28.10.2003 - 6 K 5326/01 K |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ertragswirksame Auflösung des für die Dauer des Schwebezustandes zu bildenden Passivpostens (Rücklage) bei Nichtausübung der Option bis zum Fristablauf; Qualifizierung eines Aufgeldes aus einer verzinslichen Optionsanleihe nicht als Einlage der Optionserwerber oder der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgabeaufgeld; Aufgeld; Optionsanleihe; Optionsfristablauf; Rücklagenauflösung; Ertrag; Maßgeblichkeit; Handelsbilanz; Einlagebegriff - Ausgabeaufgeld aus einer Optionsanleihe nach Ablauf der Optionsfrist als steuerpflichtiger Ertrag
- rechtsportal.de
Ausgabeaufgeld; Aufgeld; Optionsanleihe; Optionsfristablauf; Rücklagenauflösung; Ertrag; Maßgeblichkeit; Handelsbilanz; Einlagebegriff - Ausgabeaufgeld aus einer Optionsanleihe nach Ablauf der Optionsfrist als steuerpflichtiger Ertrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausgabeaufgeld aus einer Optionsanleihe nach Ablauf der Optionsfrist als steuerpflichtiger Ertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 28.10.2003 - 6 K 5326/01 K
- BFH, 30.11.2005 - I R 3/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 288
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.12.2002 - I R 17/02
Vereinnahmte Optionsprämien
Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2003 - 6 K 5326/01
Insoweit gibt es zu diesem "Schwebezustand" eine Parallele zur Frage der Gewinnrealisierung bei Optionsgeschäften, die sich nicht auf den Erwerb "junger Aktien" des Optionsverpflichteten beziehen (siehe dazu BFH vom 18.12.2002 I R 17/02, FR 2003, 511; Institut der Wirtschaftsprüfer, Bilanzierung von Optionsgeschäften, BFA 2/1995, zu C.), auch wenn dort nicht der Erwerb einer "Mitgliedschaft" im Vordergrund steht. - BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94
Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber …
Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2003 - 6 K 5326/01
Eine Einlage (zur Anwendung des Rechtsbegriffs des § 4 Abs. 1 Satz 1, 5 EStG bei einer Kapitalgesellschaft: Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs [BFH-GrS] vom 09.06.1997 GrS 1/94, Bundessteuerblatt II 1998, 307 - C.I.1. der Gründe) setzt voraus, dass die Leistung an die Gesellschaft "im Hinblick auf das Gesellschaftsverhältnis gewährt" wird (…BFH-GrS a.a.O., C.I.2. der Gründe), dass damit eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis vorliegt. - LG Bonn, 25.10.1999 - 1 O 173/98
Schadensersatz wegen nicht erfolgter oder fehlerhafter Umsetzung einer …
Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2003 - 6 K 5326/01
Für den Zeitraum bis zur Ausübung der Option bzw. bis zum Ablauf der Optionsfrist wird zu Recht von einem "Schwebezustand" gesprochen (z.B. OFD Düsseldorf, DB 2001, 1337; Häuselmann, BB 2000, 144). - BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99
Geschäftswert der Verwahrung und der Eröffnung eines Testaments
Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2003 - 6 K 5326/01
Denn insoweit gibt es - wie auch der Beklagte betont - keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (so auch Häuselmann BB 2000, 142 f.; a.A. z.B. Döllerer AG 1986, 241 f.); der steuerrechtliche Einlagebegriff ist vielmehr von § 272 HGB unabhängig, wobei die Begriffsauslegung auch nicht von § 272 HGB auszugehen hat (…a.A. z.B. Muhler a.a.O., 116; Hein FR 1986, 424 f.).
- BFH, 30.11.2005 - I R 3/04
Aufgeld bei Optionsanleihe - Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 28. Oktober 2003 6 K 5326/01, zu Recht habe das FA das zu versteuernde Einkommen der Klägerin um den streitigen Betrag der aufgelösten Rücklage erhöht.Im Einzelnen wird auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 288 abgedruckten Entscheidungsgründe verwiesen.