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   FG Berlin, 06.10.2003 - 8 K 8844/99   

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https://dejure.org/2003,14014
FG Berlin, 06.10.2003 - 8 K 8844/99 (https://dejure.org/2003,14014)
FG Berlin, Entscheidung vom 06.10.2003 - 8 K 8844/99 (https://dejure.org/2003,14014)
FG Berlin, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 8 K 8844/99 (https://dejure.org/2003,14014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • cox-steuerberatung.de

    AO § 53; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; EStG § 10b Abs. 1 S. 2
    Zur Anerkennung der Verfolgung mildtätiger Zwecke durch eine Körperschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anerkennung der Verfolgung mildtätiger Zwecke durch eine Körperschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Anerkennung der Verfolgung mildtätiger Zwecke durch eine Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verfolgung mildtätiger Zwecke durch eine Behindertenwerkstatt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellungsklage darauf, dass mildtätige Zwecke verfolgt werden; Verhältnis mildtätiger zu gemeinnützigen Zwecken; Mildtätgkeit einer Behindertenwerkstatt

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.09.1999 - XI R 66/98

    Spendenabzug bei Förderung weltanschaulicher Zwecke

    Auszug aus FG Berlin, 06.10.2003 - 8 K 8844/99
    Er halte unter Berücksichtigung der angeführten Entscheidung des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 23. September 1999 - XI R 66/98 - nicht mehr an der Auffassung fest, dass bei der Körperschaftsteuerveranlagung bzw. Freistellung zur Frage des einkommensteuerlichen Abzuges von Spenden an eine steuerbegünstigte Körperschaft nur unverbindliche Hinweise gegeben werden können.

    Es handelt sich unter Berücksichtigung der Entscheidung des BFH vom 23. September 1999 - XI R 66/98 -, BFHE 190, 278 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 533, der der Senat folgt, um die zutreffende Klageart.

  • BFH, 14.09.1994 - I R 153/93

    Modellbau - Köperschaftsteuerplicht

    Auszug aus FG Berlin, 06.10.2003 - 8 K 8844/99
    Bei § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO handelt es sich lediglich um einen Beispielskatalog gemeinnütziger Zwecke ohne abschließende Aufzählung (BFH Urteil vom 14. September 1994 I R 153/93 BFHE 176, 229 BStBl II 1995, 499) .
  • BFH, 28.09.2022 - X R 7/21

    Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass die Finanzverwaltung in Freistellungsbescheide regelmäßig Hinweise hinsichtlich der Befugnis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen aufnimmt; die früher gegenteilige Auffassung des FG Köln (Urteil vom 23.08.1991 - 13 K 3592/89, EFG 1992, 159, unter I., rkr.) ist jedenfalls durch die BFH-Urteile vom 10.06.1992 - I R 107/91 (BFH/NV 1993, 13) und in BFHE 190, 278, BStBl II 2000, 533 überholt (wie hier im Ergebnis auch FG Berlin, Urteile vom 06.10.2003 - 8 K 8844/99, EFG 2004, 316, rkr., und vom 23.03.2004 - 7 K 7175/02, EFG 2004, 1338, rkr.; FG Münster, Urteil vom 16.02.2007 - 9 K 4907/02, EFG 2007, 1434, unter II.1., rkr.).
  • FG Münster, 16.02.2007 - 9 K 4907/02

    Berechtigung eines eingetragenen Vereins zur Ausstellung von

    Der Antrag festzustellen, ob und in welchem Umfang ein Verein befugt ist, Zuwendungsbestätigungen auszustellen, kann somit nur Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BFH-Urteil vom 23. September 1999 XI R 66/98, BFHE 190, 278, BStBl II 2000, 533; FG Berlin, Urteil vom 23. März 2004 7 K 7175/02, EFG 2004, 1338; FG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 2003 8 K 8844/99, EFG 2003, 316).
  • FG Berlin, 23.03.2004 - 7 K 7175/02

    Regelungsgehalt eines Freistellungsbescheides; Verfolgung mildtätiger Zwecke

    Dem Kläger steht insoweit nach § 41 Abs. 1 FGO ein berechtigtes Interesse an der Feststellung seiner diesbezüglichen Befugnis zu, weil von der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für mildtätige Zwecke die Höhe der ihm für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stehenden Mittel nachvollziehbar wesentlich beeinflusst wird und weil sich sein insoweit ergebendes berechtigtes Interesse nicht im Wege einer anderen Klageart durchsetzen lässt (Hinweis auf die im vorangegangenen Absatz zitierten Urteile sowie das weitere Urteil des FG Berlin vom 6. Oktober 2003 8 K 8844/99 , EFG 2004, 316).
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