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   FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03   

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https://dejure.org/2003,12944
FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03 (https://dejure.org/2003,12944)
FG Köln, Entscheidung vom 09.12.2003 - 13 K 4177/03 (https://dejure.org/2003,12944)
FG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 13 K 4177/03 (https://dejure.org/2003,12944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Haftungsbescheides wegen einer grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten eines Geschäftsführers; Nicht oder nicht rechtzeitige Festsetzung oder Erfüllung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Uneingeschränkte Verantwortung der Geschäftsführer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03
    (BFH-Urteil vom 26.1. 1984 V R 128/79, BStBl II 1984, 776).

    Anders als nach der Rechtslage gemäß § 109 der Reichsabgabenordnung (RAO), die dem BFH-Urteil vom 26.4.1984 V R 128/79 (BStBl II 1984, 776) noch zugrunde lag, genügt für die Haftung nach § 69 Satz 1 AO nicht schon die objektive Verletzung der Pflicht, die Steuern aus den von den Geschäftsführern verwalteten Mitteln zu entrichten.

  • BFH, 26.03.1985 - VII R 139/81

    Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme - Umsatzsteuerrückstand -

    Auszug aus FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03
    Nach der als Anlage beigefügten Berechnung ergebe sich eine Haftungsquote von 83 % (vgl. BFH-Urteil vom 26.3. 1985 VII R 139/81, BStBl II 1985, 539).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96

    Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und

    Auszug aus FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03
    Für die Zeit nach dem Eintritt der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit erstrecke sich die Haftung allerdings nur auf die Hälfte der verwirkten Säumniszuschläge (BFH-Beschluss vom 24.1.1989 VII B 188/88, BStBl II 1989, 315, und BFH-Urteil vom 16.7.1997 XI R 32/96, BStBl II 1998, 7).
  • BFH, 26.09.1989 - VII R 99/87

    Mangelnde Substantiierung der Säumniszuschläge für eine

    Auszug aus FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03
    Der Beklagte sei daher bei Erlass der Haftungsbescheide von einer betragsmäßig unbeschränkten Haftung ausgegangen (vgl. BFH-Urteil vom 26.9.1989 VII R 99/87, BFH/NV 1990, 351).
  • FG Köln, 12.07.1999 - 13 K 644/99

    VGA: Finanzierbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03
    Nachdem die klageabweisende Entscheidung des Finanzgerichts Köln (FG) vom 12.7.1999 13 K 644/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1999, 1098) vom Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 8.11.2000 I R 70/99 (Amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -- BFH/NV -- 2001, 866) aufgehoben worden war, erkannte der Beklagte in dem nachfolgenden Verfahren 13 K 1890/01 vor dem FG die betriebliche Veranlassung der Pensionsrückstellungen für 1992 bis 1995 noch an.
  • BFH, 24.01.1989 - VII B 188/88

    Säumniszuschlag - GmbH - Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03
    Für die Zeit nach dem Eintritt der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit erstrecke sich die Haftung allerdings nur auf die Hälfte der verwirkten Säumniszuschläge (BFH-Beschluss vom 24.1.1989 VII B 188/88, BStBl II 1989, 315, und BFH-Urteil vom 16.7.1997 XI R 32/96, BStBl II 1998, 7).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 70/99

    Jahr

    Auszug aus FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03
    Nachdem die klageabweisende Entscheidung des Finanzgerichts Köln (FG) vom 12.7.1999 13 K 644/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1999, 1098) vom Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 8.11.2000 I R 70/99 (Amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -- BFH/NV -- 2001, 866) aufgehoben worden war, erkannte der Beklagte in dem nachfolgenden Verfahren 13 K 1890/01 vor dem FG die betriebliche Veranlassung der Pensionsrückstellungen für 1992 bis 1995 noch an.
  • BFH, 28.06.2005 - I R 2/04

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 386 veröffentlicht.
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