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   FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01   

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https://dejure.org/2004,14435
FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01 (https://dejure.org/2004,14435)
FG München, Entscheidung vom 04.02.2004 - 7 K 4666/01 (https://dejure.org/2004,14435)
FG München, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 7 K 4666/01 (https://dejure.org/2004,14435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals; Steuerliche Behandlung des bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmten offenen sowie verdeckten Aufgeldes; Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung des bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmten Aufgeldes; Körperschaftsteuer 1986, 1987 und 1988

  • rechtsportal.de

    Steuerliche Behandlung des bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmten Aufgeldes; Körperschaftsteuer 1986, 1987 und 1988

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung des bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmten Aufgeldes - Körperschaftsteuer 1986, 1987 und 1988

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 846
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01
    Einen Veräußerungs- oder veräußerungsähnlichen Vorgang begründe der Optionsvertrag nicht (BFH-Urteile vom 28. November 1990 X R 197/87, BStBl II 1991, 300 und vom 18. Dezember 2002 I R 17/02, BFHE 201, 234 , BFH/NV 2003, 702 ).

    Aus dieser steuerlichen Gleichbehandlung des für die Einräumung des Optionsrechts auf den Bezug junger Aktien geleisteten Aufgeldes mit der für eine Kaufoption gezahlten Optionsprämie folgt zugleich, dass nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 201, 234 in Höhe des Aufgeldes eine Verbindlichkeit auszuweisen ist, die erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen ist.

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 9/02

    Schuldverschreibung als abgezinstes Wertpapier

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01
    Wenn -wie hier- nichts Abweichendes vereinbart ist, werden bei der Emission von Optionsanleihen zwischen Emittent und Investor zwei Rechtsverhältnisse begründet, und zwar ein Kapitalüberlassungsverhältnis (Anleihe bzw. Schuldverschreibung) und ein Bezugsrechtsverhältnis (Option; vgl. BFH-Urteil vom 01. Juli 2003 VIII R 9/02 BStBl II 2003, 883, 885 unter 4.).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 118/93

    Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01
    Danach kann ein handelsrechtlicher Ertrag steuerrechtlich als Einlage zu beurteilen sein (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93 BStBl 1997, 92).
  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01
    Eine solche Gewinnermittlung gebieten auch der Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung sowie die Rechtssicherheit (vgl. auch BFH-Beschluss vom 7. August 2000 GrS 2/99, BStBl II 2000, 633, 638).
  • BFH, 28.11.1990 - X R 197/87

    Besteuerung von Wertpapieroptionsgeschäften beim Stillhalter

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01
    Einen Veräußerungs- oder veräußerungsähnlichen Vorgang begründe der Optionsvertrag nicht (BFH-Urteile vom 28. November 1990 X R 197/87, BStBl II 1991, 300 und vom 18. Dezember 2002 I R 17/02, BFHE 201, 234 , BFH/NV 2003, 702 ).
  • BFH, 13.04.1989 - IV R 204/85

    Anforderungen an Versteuerung des bei einerVeräußerung erzielten Gesamterlöses

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01
    Nach der Rechtsprechung ist ein Gesamtpreis im Zweifel nach dem Teilwert bzw. Verkehrswert der veräußerten Gegenstände aufzuteilen (BFH-Urteil vom 13. April 1989 IV R 204/85 BFH/NV 1990 S. 34).
  • BFH, 30.11.2005 - I R 3/04

    Aufgeld bei Optionsanleihe - Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG

    d) Schließlich ist der Streitfall nicht mit dem vom Senat mit Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 17/02 (BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126) entschiedenen Fall vergleichbar (so aber FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 4666/01, EFG 2004, 846).

    Im Streitfall bestand zwar ebenfalls ein "Bezugsrechtsverhältnis" (vgl. Urteil des FG München in EFG 2004, 846).

    Auch der Ansatz einer Verbindlichkeit scheidet aus (a.A. Urteil des FG München in EFG 2004, 846), da die Verpflichtung der Gesellschaft aus einem Bezugsrecht des Optionsinhabers in Form einer Anwartschaft folgt, deren Einräumung dem gesellschaftsrechtlichen Bereich zuzuordnen ist.

  • BFH, 30.11.2005 - I R 26/04

    Aufgeld bei Ausgabe von Optionsanleihen - bilanzielle Zuordnung

    Das Finanzgericht (FG) München wies sie mit Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 4666/01 ab.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 846 veröffentlicht.

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