Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 13.01.2004 - 1 K 3045/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18188
FG Brandenburg, 13.01.2004 - 1 K 3045/02 (https://dejure.org/2004,18188)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2004 - 1 K 3045/02 (https://dejure.org/2004,18188)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 1 K 3045/02 (https://dejure.org/2004,18188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,18188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Genehmigung der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten; Voraussetzungen der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten statt vereinbarten Entgelten; Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung; Ermittlung der Umsätze bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nur nach Genehmigung durch das FA; Gestattung der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nur nach Genehmigung durch das FA - Gestattung der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 857
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Für das Jahr der Neugründung kommt es mithin darauf an, welche Umsätze der Unternehmer voraussichtlich erzielen wird (vgl. ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 13.01.2004 - 1 K 3045/02, EFG 2004, 857, Rz 16; einhellige Meinung in der Literatur, vgl. z.B. Bunjes/Korn, a.a.O., § 20 Rz 12; Frye in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 20 Rz 159; Michel in Offerhaus/Söhn/Lange, § 20 UStG Rz 92; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 20 Rz 34; BeckOK UStG/Müller, 26. Ed. [05.10.2020], § 20 Rz 49; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 20 Rz 11; Stadie, Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl., § 20 Rz 12; Fritsch in Fritsch/Huschens/Koisiak/Langer, UStG - eKommentar, Fassung vom 01.01.2020, § 20 Rz 6; Henseler in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 20 Rz 13; Mrosek in Wäger, UStG, 1. Aufl., § 20 Rz 18; Lippross, a.a.O., S. 1185).

    (1) Das FG hat sich mit der Vorentscheidung sowie mit seinem Urteil in einem Parallelverfahren vom gleichen Tag (14 K 2379/16, juris) der vom FG des Landes Brandenburg vertretenen Auffassung (Urteil in EFG 2004, 857), dass bei Neugründungen die voraussichtlichen Umsätze nach der Soll-Besteuerung zu bestimmen sind, angeschlossen.

    Anderenfalls hätte es der Steuerpflichtige selbst in der Hand, die für ihn im Einzelfall günstigere Form der Ist-Besteuerung durch faktische Ausübung herbeizuführen und damit die Genehmigungspflicht des § 20 UStG zu unterlaufen (vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil in EFG 2004, 857).

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Für das Jahr der Neugründung kommt es mithin darauf an, welche Umsätze der Unternehmer voraussichtlich erzielen wird (vgl. ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 13.01.2004 - 1 K 3045/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 857, Rz 16; einhellige Meinung in der Literatur, vgl. z.B. Bunjes/Korn, a.a.O., § 20 Rz 12; Frye in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 20 Rz 159; Michel in Offerhaus/Söhn/Lange, § 20 UStG Rz 92; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 20 Rz 34; BeckOK UStG/Müller, 26. Ed. [05.10.2020], § 20 Rz 49; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 20 Rz 11; Stadie, Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl., § 20 Rz 12; Fritsch in Fritsch/Huschens/Koisiak/Langer, UStG - eKommentar, Fassung vom 01.01.2020, § 20 Rz 6; Henseler in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 20, Rz 13; Mrosek in Wäger, UStG, 1. Aufl., § 20 Rz 18; Lippross, a.a.O., S. 1185).

    (1) Das FG hat sich mit der Vorentscheidung sowie mit seinem Urteil in einem Parallelverfahren vom gleichen Tag (14 K 2375/16, EFG 2019, 485) der vom FG des Landes Brandenburg vertretenen Auffassung (Urteil in EFG 2004, 857), dass bei Neugründungen die voraussichtlichen Umsätze nach der Soll-Besteuerung zu bestimmen sind, angeschlossen.

    Anderenfalls hätte es der Steuerpflichtige selbst in der Hand, die für ihn im Einzelfall günstigere Form der Ist-Besteuerung durch faktische Ausübung herbeizuführen und damit die Genehmigungspflicht des § 20 UStG zu unterlaufen (vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil in EFG 2004, 857).

  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 2375/16

    Rücknahme der Genehmigung zur Ist-Versteuerung

    Darüber hinaus sei im Rahmen des § 20 UStG im Jahr der Betriebsgründung der Umsatz nicht nach den vereinbarten Entgelten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen; dies werde im Schrifttum einhellig vertreten; die gegenteilige Auffassung des Finanzgerichts - FG - Brandenburg in seinem Urteil vom 13. Januar 2004 1 K 3045/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 857) sei nicht überzeugend.

    cc) Hat der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, so kommt es nicht auf die Verhältnisse des vorangegangenen Jahres, sondern auf die voraussichtlichen Verhältnisse des aktuellen Jahres an (FG Brandenburg in EFG 2004, 857; Umsatzsteuer-Anwendungserlass in der Fassung des Jahres 2011 - UStAE - 20.1 Abs. 4 Satz 2; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, Stand: 1. September 2018, § 20 Rz 11; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG, 83. Ergänzungslieferung Juni 2018, § 20 Rz 34; Müller in Weymüller, UStG, Stand: 17. September 2018, § 20 Rz 46.1; vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2009 V B 15/08, BFH/NV 2009, 1284 zu § 19 UStG).

    dd) In diesem Fall sind die Umsätze nach den Grundsätzen der Soll-Besteuerung zu schätzen (FG Brandenburg in EFG 2004, 857; Michel in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, 81. Lieferung August 2018, § 224 Rz 38, Fußnote 3; a.A. Frye in Rau/Dürrwächter, UStG, 169. Lieferung Oktober 2018, § 20 Rz 161; Radeisen in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, Stand: 16. August 2018, § 20 UStG Rz 54; Stadie, UStG, 3. Auflage 2015, § 20 Rz 13).

    Letztere liegt aber bei einem Antrag auf Ist-Versteuerung gerade noch nicht vor (vgl. FG Brandenburg in EFG 2004, 857).

  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16

    Rücknahme der Gestattung der Ist-Versteuerung; Berechnung der Steuer des

    Darüber hinaus sei im Rahmen des § 20 UStG im Jahr der Betriebsgründung der Umsatz nicht nach den vereinbarten Entgelten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen; dies werde im Schrifttum einhellig vertreten; die gegenteilige Auffassung des Finanzgerichts -FG- Brandenburg in seinem Urteil vom 13. Januar 2004 1 K 3045/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 857 ) sei nicht überzeugend.

    cc) Hat der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, so kommt es nicht auf die Verhältnisse des vorangegangenen Jahres, sondern auf die voraussichtlichen Verhältnisse des aktuellen Jahres an (FG Brandenburg in EFG 2004, 857 ; Umsatzsteuer-Anwendungserlass in der Fassung des Jahres 2011 - UStAE - 20.1 Abs. 4 Satz 2; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG , Stand: 1. September 2018, § 20 Rz 11; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG , 83. Ergänzungslieferung Juni 2018, § 20 Rz 34; Müller in Weymüller, UStG , Stand: 17. September 2018, § 20 Rz 46.1; vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2009 V B 15/08, BFH/NV 2009, 1284 zu § 19 UStG ).

    dd) In diesem Fall sind die Umsätze nach den Grundsätzen der Soll-Besteuerung zu schätzen (FG Brandenburg in EFG 2004, 857 ; Michel in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, 81. Lieferung August 2018, § 224 Rz 38, Fußnote 3; a.A. Frye in Rau/Dürrwächter, UStG , 169. Lieferung Oktober 2018, § 20 Rz 161; Radeisen in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG , Stand: 16. August 2018, § 20 UStG Rz 54; Stadie, UStG , 3. Auflage 2015, § 20 Rz 13).

    Letztere liegt aber bei einem Antrag auf Ist-Versteuerung gerade noch nicht vor (vgl. FG Brandenburg in EFG 2004, 857 ).

  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 2319/16

    Maßgeblicher Umsatz für die Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Darüber hinaus sei im Rahmen des § 20 UStG im Jahr der Betriebsgründung der Umsatz nicht nach den vereinbarten Entgelten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen; dies werde im Schrifttum einhellig vertreten; die gegenteilige Auffassung des Finanzgerichts - FG - Brandenburg in seinem Urteil vom 13. Januar 2004 1 K 3045/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 857) sei nicht überzeugend.

    cc) Hat der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, so kommt es nicht auf die Verhältnisse des vorangegangenen Jahres, sondern auf die voraussichtlichen Verhältnisse des aktuellen Jahres an (FG Brandenburg in EFG 2004, 857; Umsatzsteuer-Anwendungserlass in der Fassung des Jahres 2011 - UStAE - 20.1 Abs. 4 Satz 2; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, Stand: 1. September 2018, § 20 Rz 11; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG, 83. Ergänzungslieferung Juni 2018, § 20 Rz 34; Müller in Weymüller, UStG, Stand: 17. September 2018, § 20 Rz 46.1; vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2009 V B 15/08, BFH/NV 2009, 1284 zu § 19 UStG).

    dd) In diesem Fall sind die Umsätze nach den Grundsätzen der Soll-Besteuerung zu schätzen (FG Brandenburg in EFG 2004, 857; Michel in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, 81. Lieferung August 2018, § 224 Rz 38, Fußnote 3; a.A. Frye in Rau/Dürrwächter, UStG, 169. Lieferung Oktober 2018, § 20 Rz 161; Radeisen in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, Stand: 16. August 2018, § 20 UStG Rz 54; Stadie, UStG, 3. Auflage 2015, § 20 Rz 13).

    Letztere liegt aber bei einem Antrag auf Ist-Versteuerung gerade noch nicht vor (vgl. FG Brandenburg in EFG 2004, 857).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht