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   FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00   

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https://dejure.org/2004,11649
FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00 (https://dejure.org/2004,11649)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2004 - 2 K 2408/00 (https://dejure.org/2004,11649)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2004 - 2 K 2408/00 (https://dejure.org/2004,11649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts des Verfahrens über die gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs; Pauschale Berechnung des Streitwerts; Bedürfnis eindeutiger Wertermittlung und Voraussehbarkeit der Kostenbelastung; Maßgeblichkeit der in Folge der veränderten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert des Verfahrens wegen der gesonderten Verlustfeststellung nach § 10d EStG; Körperschaftsteuer 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Streitwert des Verfahrens wegen der gesonderten Verlustfeststellung nach § 10d EStG - Körperschaftsteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 925
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.05.1983 - I R 263/82

    Körperschaftsteuerveranlagung - Verlusthöhe - Streitwert

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00
    Denn dieses Interesse in seiner Gesamtheit soll lediglich dann keine Bedeutung für die Streitwertermittlung gewinnen, wenn eine zuverlässige Ermittlung kaum möglich ist (in diesem Sinne schon: BFH vom 24.01.1958, am angegebenen Ort; ähnlich auch: BFH, Beschluss vom 18.05.1983 - I R 263/82, BStBl. II 1983, 602 [604] m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2003 - III E 1/03

    Streitwert, Verluste über mehrere Jahre

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00
    Mittelbare steuerliche Auswirkungen auf Veranlagungszeiträume, die dem Streitjahr nachgelagert sind, bleiben deshalb in der Regel außer Betracht (ebenso: BFH, Beschluss vom 08.09.2003 - III E 1/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV], 2004, 74 mit weiteren Nachweisen (m.w.N.); Beschluss vom 08.07.1999 - VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630 ; Urteil vom 24.01.1958 - VI 195/56 U, Bundessteuerblatt [BStBl.] III 1958, 122).
  • BFH, 08.07.1999 - VIII E 1/99

    Streitwertberechnung

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00
    Mittelbare steuerliche Auswirkungen auf Veranlagungszeiträume, die dem Streitjahr nachgelagert sind, bleiben deshalb in der Regel außer Betracht (ebenso: BFH, Beschluss vom 08.09.2003 - III E 1/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV], 2004, 74 mit weiteren Nachweisen (m.w.N.); Beschluss vom 08.07.1999 - VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630 ; Urteil vom 24.01.1958 - VI 195/56 U, Bundessteuerblatt [BStBl.] III 1958, 122).
  • FG Düsseldorf, 25.07.2003 - 11 K 3813/99

    Streitwert; Gesonderte Gewinnfeststellung; Verlustvortrag; Schätzung - Schätzung

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00
    Diese mittelbare steuerliche Auswirkung rechtfertigt es, § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG anzuwenden (in diesem Sinne auch: Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2003 - 11 K 3813/99 F, nicht veröffentlicht [n. v.]).
  • BFH, 24.01.1958 - VI 195/56 U
    Auszug aus FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00
    Mittelbare steuerliche Auswirkungen auf Veranlagungszeiträume, die dem Streitjahr nachgelagert sind, bleiben deshalb in der Regel außer Betracht (ebenso: BFH, Beschluss vom 08.09.2003 - III E 1/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV], 2004, 74 mit weiteren Nachweisen (m.w.N.); Beschluss vom 08.07.1999 - VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630 ; Urteil vom 24.01.1958 - VI 195/56 U, Bundessteuerblatt [BStBl.] III 1958, 122).
  • FG Baden-Württemberg, 10.08.1999 - 4 K 98/96

    Rechtfertigung einer pauschalen Streitwertermittlung im Falle einer gesonderten

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00
    Hiernach ist im Regelfall bei begehrter Verlusterhöhung der Streitwert im Wege der Schätzung mit 10 v. H. des geltend gemachten Erhöhungsbetrages festzusetzen (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 10.08.2001 - 5 K 1731/98, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2001, 1464; Finanzgericht Baden- Württemberg, Beschluss vom 10.08.1999 - 4 K 98/96, EFG 1999, 1251).
  • FG Sachsen, 10.08.2001 - 5 K 1731/98

    Ermittlung des Streitwerts bei Anfechtung des Körperschaftsteuerbescheides und

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00
    Hiernach ist im Regelfall bei begehrter Verlusterhöhung der Streitwert im Wege der Schätzung mit 10 v. H. des geltend gemachten Erhöhungsbetrages festzusetzen (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 10.08.2001 - 5 K 1731/98, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2001, 1464; Finanzgericht Baden- Württemberg, Beschluss vom 10.08.1999 - 4 K 98/96, EFG 1999, 1251).
  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 Ko 3739/07

    Erledigungsgebühr als zusätzliche Vergütung für Verhandlungen eines

    Eine solche, nur mittelbare Auswirkung auf Geldleistungsverwaltungsakte kommt auch Feststellungsbescheiden oder Verlustfeststellungsbescheiden zu, die ebenfalls nicht unmittelbar eine bezifferte Geldforderung betreffen (FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. März 2004 2 K 2408/00, EFG 2004, 925).

    Einer pauschalen Berechnung des Streitwerts bedarf es hingegen nicht, wenn das geldwerte Interesse des Steuerpflichtigen an der Durchführung des Rechtsstreits hinreichend genau zu bestimmen ist (FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. März 2004 2 K 2408/00, EFG 2004, 925).

  • FG Köln, 17.04.2008 - 10 Ko 3928/07

    Bestimmung der Höhe des Streitwertes bei der Anfechtung eines Steuerbescheides;

    Auch in diesen Fällen bedarf es einer pauschalen Berechnung allerdings nicht, wenn das geldwerte Interesse des Steuerpflichtigen an der Durchführung des Rechtsstreits hinreichend genau zu bestimmen ist (FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. März 2004 2 K 2408/00, EFG 2004, 925).
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