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   FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00   

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https://dejure.org/2004,8784
FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00 (https://dejure.org/2004,8784)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.2004 - 11 K 579/00 (https://dejure.org/2004,8784)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 2004 - 11 K 579/00 (https://dejure.org/2004,8784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG; Art. 6 Abs. 1 GG; § 1589 Abs. 2 BGB
    Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung; Abziehbarkeit von Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung; Vorliegen einer Familie im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5; GG Art. 6 Abs. 1
    Doppelte Haushaltsführung; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Familienhaushalt - Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung; Abziehbarkeit von Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung; Vorliegen einer Familie im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94

    Feststellung von Einkünften einer Gemeinschaftspraxis - Geltendmachung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00
    Der Streitfall sei nicht mit dem Fall vergleichbar, der dem BFH in seinem Urteil vom 11. Mai 1995 (Az.: IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057) zu Grunde lag.

    Der Entscheidung steht auch nicht das Urteil des BFH vom 11. Mai 1995 (Az.: IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057) entgegen.

  • BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88

    Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00
    Ist aber das Verhältnis des nichtehelichen Kindes zu seiner Mutter und zu seinem Vater jeweils als "Familie" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG anzusehen, so ist auch das Verhältnis dieser drei Personen insgesamt beim ständigen Zusammenleben eine "Familie" im Sinne dieser Vorschrift (BFH Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88, BStBl II 1990, 312; vgl. auch BFH Urteil vom 18. Mai 1990 VI R 63/86, BFH/NV 1991, 149 und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 1991 5 K 1666/91, EFG 1992, 325).
  • BFH, 18.05.1990 - VI R 63/86

    Verpflegungsmehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00
    Ist aber das Verhältnis des nichtehelichen Kindes zu seiner Mutter und zu seinem Vater jeweils als "Familie" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG anzusehen, so ist auch das Verhältnis dieser drei Personen insgesamt beim ständigen Zusammenleben eine "Familie" im Sinne dieser Vorschrift (BFH Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88, BStBl II 1990, 312; vgl. auch BFH Urteil vom 18. Mai 1990 VI R 63/86, BFH/NV 1991, 149 und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 1991 5 K 1666/91, EFG 1992, 325).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00
    Es muss mithin aus beruflichem Anlass zu einer Aufsplitterung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen, nämlich auf einen Haushalt in der bisherigen Wohnung und einen "Hausstand" in der Wohnung bzw. Unterkunft am Beschäftigungsort (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 25. März 1988 VI R 32/85, BStBl II 1988, 582, und die dort erwähnte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00
    In der Rechtsprechung des BVerfG ist ohnehin anerkannt, dass nicht nur die Gemeinschaft der Mutter zu ihrem nichtehelichen Kind, sondern nach Wegfall des § 1589 Abs. 2 BGB auch die des nichtehelichen Kindes zu seinem Vater jeweils als "Familie" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG zu werten ist (Beschluss vom 8. Juni 1977 1 BvR 265/75, BVerfGE 45, 105, 123).
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00
    "Familie" in diesem Sinne ist die Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern, soweit sie in der Beziehung der Eltern mit ihren Kindern als engere Familie in einer Hausgemeinschaft geeint ist (BVerfG Beschluss vom 31. Mai 1978 1 BvR 683/77, BVerfGE 48, 327, 339).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1991 - 5 K 1666/91
    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00
    Ist aber das Verhältnis des nichtehelichen Kindes zu seiner Mutter und zu seinem Vater jeweils als "Familie" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG anzusehen, so ist auch das Verhältnis dieser drei Personen insgesamt beim ständigen Zusammenleben eine "Familie" im Sinne dieser Vorschrift (BFH Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88, BStBl II 1990, 312; vgl. auch BFH Urteil vom 18. Mai 1990 VI R 63/86, BFH/NV 1991, 149 und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 1991 5 K 1666/91, EFG 1992, 325).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 264 veröffentlichten Gründen teilweise statt.
  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 1160/07

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften

    Insoweit verweise er auf die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 17. September 2004 11 K 579/00.
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