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   FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3241/02   

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https://dejure.org/2004,12098
FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3241/02 (https://dejure.org/2004,12098)
FG Berlin, Entscheidung vom 09.12.2004 - 3 K 3241/02 (https://dejure.org/2004,12098)
FG Berlin, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 3 K 3241/02 (https://dejure.org/2004,12098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO § 155 Abs. 2; ; AO § ... 165 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 165 Abs. 2; ; AO § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 171 Abs. 10; ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO § 181 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung über eingetretene Feststellungsverjährung kein Grundlagenbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mitteilung über eingetretene Feststellungsverjährung kein Grundlagenbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Finanzamts zur Änderung der Steuerfestsetzung wegen eines nach Ablauf der Feststellungsfrist erlassenen Feststellungsbescheids; Voraussetzungen eines negativen Feststellungsbescheids

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1577
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.05.1993 - IX R 27/90

    Nach Erlaß eines sog. negativen Feststellungsbescheides sind die betreffenden

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3241/02
    Hierzu verwiesen sie auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11. Mai 1993 IX R 27/90, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 820.
  • BFH, 12.08.1987 - II R 202/84

    Feststellungsbescheid - Frist - Steuerfestsetzung - Bindungswirkung -

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3241/02
    Hinzu kommt, dass ein nach Ablauf der Feststellungsfrist ergangener Feststellungsbescheid für Folgebescheide, für die - wie im Streitfall für die Einkommensteuer 1993 gemäß §§ 170 Abs. 2 Nr. 1, 169 Abs. 2 Nr. 2 AO am 31.12.1999 - die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung bereits abgelaufen war, die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nicht mehr auslösen könnte (Tipke/Kruse, AO/FGO, § 171 AO Rnr. 88 m.w.N.; BFH, Urteil vom 12. August 1987 II R 202/84, BStBl II 1988, 318).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 52/90

    Keine analoge Anwendung des § 174 AO im Fall einer doppelt fehlerhaften

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2004 - 3 K 3241/02
    Eine solche rückwirkende Sachverhaltsveränderung tatsächlicher oder rechtlicher Art ist aber Voraussetzung für die Anwendung von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (vgl. BFH, Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 52/90, BStBl II 1992, 126).
  • BFH, 24.05.2006 - I R 93/05

    Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids

    Anders wäre es dagegen, wenn der Feststellungsbescheid ausschließlich aus sonstigen Gründen --zum Beispiel mangels zutreffender Adressierung oder wegen Ablaufs der Feststellungsfrist-- aufgehoben worden wäre (ebenso FG Berlin, Urteil vom 9. Dezember 2004 3 K 3241/02, EFG 2005, 1577); in diesem Fall bliebe es dabei, dass die Beteiligungseinkünfte dem Grunde nach gesondert festgestellt werden müssen und deshalb der Beurteilung im Einkommensteuerverfahren entzogen sind.
  • BFH, 16.10.2007 - VIII R 8/05

    Verhältnis von Folgebescheid zu negativem Grundlagenbescheid; rückwirkendes

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1577 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
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