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FG Münster, 09.10.2002 - 10 K 5065/00 G |
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AO § 193 Abs. 1
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Verfahren - Außenprüfung
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Kurzfassungen/Presse
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Hemmung der Festsetzungsfrist für eine Gewerbesteuererklärung durch eine Außenprüfung bis zum Erlass unanfechtbarer Steuerbescheide; Zulässigkeit einer Außenprüfung bei einer vollbeendeten Personengesellschaft
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.10.2002 - 10 K 5065/00 G
- BFH, 08.10.2004 - IV B 234/02
- BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 161
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 01.10.1992 - IV R 60/91
Außenprüfung bei beendigter KG
Auszug aus FG Münster, 09.10.2002 - 10 K 5065/00
Zu diesen Rechtsverhältnissen sei auch die diese Jahre überprüfende Außenprüfung zu rechnen (Urteil des BFH vom 01.10.1992 IV R 60/91, BStBl. II 1993, 82).Hierfür ist auch eine vollbeendete Personengesellschaft steuerrechtlich noch existent (vgl. Urteil des BFH vom 01.10.1992 IV R 60/91, a.a.O.) Erst wenn alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Finanzamt gehört, abgewickelt sind, ist die Personengesellschaft als auch steuerrechtlich vollständig beendet anzusehen.
- BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04
Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten …
Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 161 abgedruckt.Da die Steuerschuld mit der Verpflichtung, die Betriebsprüfung zu dulden, übereinstimmt, muss das, was für die Unternehmenssteuerbescheide gilt, im Prinzip auch für Prüfungsanordnungen gelten (Wüllenkemper, EFG 2005, 161).