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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2005 - 2 V 17/05   

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https://dejure.org/2005,23142
FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2005 - 2 V 17/05 (https://dejure.org/2005,23142)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.08.2005 - 2 V 17/05 (https://dejure.org/2005,23142)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. August 2005 - 2 V 17/05 (https://dejure.org/2005,23142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivierungspflicht für gekaufte Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle, nicht abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des landwirtschaftlichen Betriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktivierungspflicht für gekaufte Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle, nicht abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des landwirtschaftlichen Betriebs; Aussetzung der Vollziehung betreffend Gewinnfeststellung 1999 bis 2002

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aktivierungspflicht für gekaufte Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle, nicht abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des landwirtschaftlichen Betriebs - Aussetzung der Vollziehung betreffend Gewinnfeststellung 1999 bis 2002

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 2741
  • EFG 2005, 1672
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02

    Zuckerrübenlieferungsrecht - immaterielles WG

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2005 - 2 V 17/05
    Es reicht, wenn es zusammen mit einem Betrieb oder einem Betriebsteil übertragen werden kann (so ausdrücklich für das betriebs- oder flächengebundene Zuckerrübenlieferrecht: BFH, Urteil vom 15.04.2004 - IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.11.2006 - 4 KO 1333/06

    Zulässigkeit der Einführung eines Mindeststreitwerts; Berücksichtigung des Zwecks

    Der vom Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (ohne ausdrückliche Begründung im Beschluss vom 16.08.2005 - 2 V 17/5, EFG 2005, 1672) und vom Sächsischen Finanzgericht (im Beschluss vom 27.03.2006 - 3 KO 243/06, EFG 2006, 1103) vertretenen gegenteiligen Meinung ist nicht zu folgen.
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