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   FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00   

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https://dejure.org/2005,14498
FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00 (https://dejure.org/2005,14498)
FG Berlin, Entscheidung vom 06.04.2005 - 6 K 6386/00 (https://dejure.org/2005,14498)
FG Berlin, Entscheidung vom 06. April 2005 - 6 K 6386/00 (https://dejure.org/2005,14498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 21; ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines fiktiven Gewerbebetriebs bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft; Erzielung nicht gewerblicher Einkünfte als Voraussetzungen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft; Einheitliche Ermittlung einer Einkünfteerzielungsabsicht; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1684
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
    Ferner ergibt sich aus der Regelung in § 36 Abs. 2 GewStG in der Fassung des StBereinG 1986, dass der Gesetzgeber im Grundsatz von der Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaften ausgeht, und lediglich die Rückwirkung der Neuregelung durch § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht auf das Gebiet der Gewerbesteuer ausdehnen wollte (vgl. BFH, Urteil vom 20. November 2003, IV R 5/02, BStBl II 2004, S. 464 mit weiteren Nachweisen).

    Demzufolge gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass auch der fiktive Gewerbebetrieb einer gewerblich geprägten Personengesellschaft Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 GewStG ist (vgl. BFH, Urteil vom 20. November 2003, a. a. O.).

    Als Maßstab kann hierbei der Gesellschaftsvertrag und die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit dienen (vgl. BFH, Urteil vom 20. November 2003, a. a. O.).

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. Juni 1996, VIII R 28/94, BStBl II 1997, 202) sei die Einkünfteerzielungsabsicht einkunftsartbezogen zu betrachten.

    Die von der Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung angeführte Entscheidung des BFH vom 25. Juni 1996 (a. a. O.) ist für den Streitfall nicht einschlägig, da diese Entscheidung die Frage der Umqualifizierung und Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG betrifft.

  • BFH, 18.01.1984 - I R 138/79

    Wirtschaftlicher Verein mit Laborleistungen an seine Mitglieder (Ärzte)

    Auszug aus FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
    In seiner zurückweisenden Einspruchsentscheidung, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit seiner Entscheidung im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte ist, führt der Beklagte aus, trotz Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages und der Gewerbesteuer auf 0, 00 DM sei der Einspruch zulässig, da das Bestehen eines Gewerbebetriebes und die Gewerbesteuerpflicht bestritten werden (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 29. Januar 1997, XI R 23/96, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, S. 437; vom 18. Januar 1984, I R 138/79, BStBl I I 1984, S. 451).

    Für das vorliegende Verfahren fehlt das Rechtschutzbedürfnis nicht deshalb, weil der Gewerbesteuermessbetrag und die Gewerbesteuer auf jeweils 0, 00 DM festgesetzt sind; die Klägerin erstrebt die ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide, da sie ihre Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet (vgl. BFH, Urteil vom 18. Januar 1984, a. a. O.).

  • BFH, 03.12.2003 - IV B 192/03

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform

    Auszug aus FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 20. November 2003 m. w. Nw.; Beschluss vom 03. Dezember 2003, IV B 192/03, BStBl II 2004, S. 303), zumal im Streitfall eine Gewerbesteuer von 0, 00 DM festgesetzt wurde.
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 07. März 1996, IV R 2/92, BStBl II 1996, S. 369) können beim Erwerb und der Veräußerung von Grundbesitz in Form von Personengesellschaften in die steuerrechtliche Gesamtbeurteilung der Tätigkeit der einzelnen Gesellschaft die Aktivitäten der jeweils anderen Gesellschaften jedenfalls dann mit einbezogen werden, wenn alle Gesellschafter identisch seien.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
    Der Gesetzgeber reagierte damit auf den Beschluss des Großen Senats -GrS- des BFH vom 25. Juni 1984 (GrS 4/82, BStBl II 1984, S. 751), in dem dieser sowohl die Geprägetheorie als auch die Abfärbe- oder Infektionstheorie aufgab, die bis dahin von der Rechtsprechung bei der steuerlichen Qualifizierung der Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG angewandt wurden.
  • BFH, 29.01.1997 - XI R 23/96

    Für Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung bei Beteiligung des

    Auszug aus FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
    In seiner zurückweisenden Einspruchsentscheidung, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit seiner Entscheidung im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte ist, führt der Beklagte aus, trotz Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages und der Gewerbesteuer auf 0, 00 DM sei der Einspruch zulässig, da das Bestehen eines Gewerbebetriebes und die Gewerbesteuerpflicht bestritten werden (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 29. Januar 1997, XI R 23/96, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, S. 437; vom 18. Januar 1984, I R 138/79, BStBl I I 1984, S. 451).
  • BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05

    Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft -

    Zu weiteren Einzelheiten des vorinstanzlichen Urteils vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1684.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

    Mit Urteil vom 06.04.2005 habe das Finanzgericht [FG] Berlin (6 K 6386/00, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2005, 1684) entschieden, dass Maßstab für den Beginn des fiktiven Gewerbebetriebs bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gesellschaftszweck und deren darauf bezogene tatsächlich ausgeübte Geschäftstätigkeit sei.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

    Mit Urteil vom 06.04.2005 habe das Finanzgericht [FG] Berlin (6 K 6386/00, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2005, 1684) entschieden, dass Maßstab für den Beginn des fiktiven Gewerbebetriebs bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gesellschaftszweck und deren darauf bezogene tatsächlich ausgeübte Geschäftstätigkeit sei.
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