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   FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03   

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FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03 (https://dejure.org/2005,16666)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2005 - VI 323/03 (https://dejure.org/2005,16666)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - VI 323/03 (https://dejure.org/2005,16666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
    Ermäßigter Steuersatz für Computerzeitschriften mit beigefügter CD

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Steuersatz für Computerzeitschriften mit beigefügter CD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermäßigter Steuersatz für Computerzeitschriften mit beigefügter CD; Computerzeitschrift mit CD als Warenzusammenstellung

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1812
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 30.01.2003 - 14 K 3152/00

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Zeitschriften, denen eine CD beigefügt ist;

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03
    Dem Gericht hat ein Band Umsatzsteuerakten vorgelegen, außerdem in Kopie drei Hefte B (davon Heft 10/96 mit CD), drei Hefte C (Hefte 10/95, 1/96 und 8/96, jeweils mit CD), und - im Original - zwei Hefte der von einem anderen Verlag herausgegebenen Zeitschrift E; diese Zeitschrift war Gegenstand des Urteils des FG München vom 30. Januar 2003 ( 14 K 3152/00, EFG 2003, 808).

    Der Senat folgt insoweit dem rechtskräftigen Urteil des FG München vom 30. Januar 2003 ( 14 K 3152/00, EFG 2003, 808).

    Dies gälte auch, wenn - was der Beklagte nicht behauptet und der Senat nicht festgestellt hat - bei einzelnen Zeitschriften die CD nicht eingeheftet, sondern außen am Titelblatt aufgeklebt gewesen sein sollte (vgl. FG München vom 30. Januar 2003, a.a.O.).

  • BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97

    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03
    Die Computerzeitschrift sei, worauf der BFH in seiner Entscheidung zur Zusammenstellung eines Notenbuchs mit einer CD (Urteil vom 23.7.1998, VII R 36/97, BStBl 1998 11, 739) abgehoben habe, ohne die CD verwendbar, wohingegen eine isolierte Nutzung der CD von allenfalls geringer Bedeutung sein könne.

    Insoweit reicht aus, dass die Bestandteile zueinander passen, sich gegenseitig ergänzen und ihre Zusammensetzung ein Ganzes bildet, dessen Bestandteile üblicherweise nicht getrennt zum Kauf angeboten werden; eine untrennbare Verbindung ist nicht erforderlich (vgl. ErlHS IX und BFH-Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, BFHE 186, 188 , BStBl II 1998, 739).

    Welches Merkmal im Einzelfall ausschlaggebend ist, hängt von der Art. der Ware ab (BFH-Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, HFR 1999, 41 betr. Notenbuch und CD; FG Köln, Urteil vom 23. Juli 2002, 3 K 5372/99, EFG 2002, 1633 betr. autodidaktische Sprachlehrkurse bestehend aus Lehrbuch und Tonträger).

  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03
    - Demoprogramme, d.h. von den Softwareherstellern zur Verfügung gestellte Teile eines verkäuflichen Spiel- oder Anwendungsprogramms mit eingeschränktem Umfang und teilweise zusätzlich eingeschränkter Nutzungsdauer, die eine Erprobung des Originalprogramms ermöglichen sollen, z.B. in C 10/95 spielbare Demos u.a. von ... sowie sechs anderen,.
  • FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99

    Ermäßigter Steuersatz auf Lieferung von Multimediaboxen

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03
    Welches Merkmal im Einzelfall ausschlaggebend ist, hängt von der Art. der Ware ab (BFH-Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, HFR 1999, 41 betr. Notenbuch und CD; FG Köln, Urteil vom 23. Juli 2002, 3 K 5372/99, EFG 2002, 1633 betr. autodidaktische Sprachlehrkurse bestehend aus Lehrbuch und Tonträger).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03
    Nach den Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS - dort Abschn. X zu AV 3), die zur Auslegung als wesentliche Erkenntnismittel heranzuziehen sind (vgl. z.B. EuGH -Urteil vom 2. Juni 1996 C-121/95 Vobis, EuGHE 1996, I-3058), gelten als solche "Warenzusammenstellungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf" im Sinne der AV 3b solche Zusammenstellungen, die a) aus mindestens zwei verschiedenen Waren bestehen, für deren Einreihung unterschiedliche Positionen in Betracht kommen, b) aus Waren bestehen, die zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind und c) so aufgemacht sind, dass sie sich ohne vorheriges Umpacken zur direkten Abgabe an die Verbraucher eignen (z.B. in Schachteln, Kästchen, Klarsichtpackungen oder auf Unterlagen).
  • BFH, 25.04.2013 - V R 2/13

    Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung

    Insoweit ist zu entscheiden, ob der charakterbestimmende Schwerpunkt der Leistung in der Lieferung der Zeitschrift oder der Lieferung der CDs besteht (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739; auch Urteile des FG München vom 30. Januar 2003  14 K 3152/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 808, und FG Hamburg vom 30. Juni 2005 VI 323/03, EFG 2005, 1812).
  • FG Hamburg, 19.01.2022 - 6 K 16/20

    UStG: Sachprämien bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements und Beigabe von

    Damit unterscheidet sich der Streitfall auch maßgeblich von den Fällen des FG München vom 30. Januar 2003 (14 K 3152/00, EFG 2003, 808) und FG Hamburg vom 30. Juni 2005 (VI 323/03, EFG 2005, 1812).

    Ein spezieller Bedarf kann beispielsweise angenommen werden, wenn zu einer Computerzeitschrift eine CD-ROM beigegeben wird, die Computer(spiele)software enthält (FG München vom 30. Januar 2003, 14 K 3152/00, EFG 2003, 808, FG Hamburg vom 30. Juni 2005, VI 323/03, EFG 2005, 1812).

  • FG Niedersachsen, 24.11.2014 - 5 K 238/13

    Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum

    Computerzeitschriften mit Datenträger sind demnach Warenzusammenstellungen, da die Datenträger einzeln nicht angeboten werden und auch nicht verkäuflich wären (so auch FG Hamburg, Urteil vom 30.06.2005 - VI 232/03, EFG 2005, 1812).
  • FG Hamburg, 17.04.2007 - 3 K 64/06

    Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für Zeitschriften

    Stattdessen sind für die Bestimmung des Charakters unter Praktikabilitätsgesichtspunkten äußere Aufmachung und Erscheinungsbild nach der Verkehrsauffassung zugrunde zu legen (vgl. FG Hamburg vom 30. Juni 2005 VI 323/03, EFG 2005, 1812; FG München vom 30. Januar 2003 14 K 3152/00, EFG 2003, 808).
  • FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 79/06

    Umsatzsteuer: Ermäßigter Umsatzsteuersatz

    Jedenfalls die als CD-ROM zur Verfügung gestellten Datenträger dürften zolltariflich dem Kapitel 85 Position 8524, Unterposition 85249910 der KN zuzuordnen sein, nämlich als Platten, Bänder und andere Tonträger und ähnliche Aufzeichnungsträger - zur Wiedergabe von Programmen, Daten..., die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden können (so auch Huschens a.a.O.; FG Hamburg Urteil vom 30.06.2005 VI 323/03, EFG 2005, 1812 für die isolierte Betrachtung der einer Computerzeitschrift beigefügte CD vor Beurteilung der Warenzusammenstellung); die Einordnung in diese Position hat aber nicht die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes zur Folge.
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