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   FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01   

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https://dejure.org/2005,9059
FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01 (https://dejure.org/2005,9059)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.2005 - 4 K 250/01 (https://dejure.org/2005,9059)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 4 K 250/01 (https://dejure.org/2005,9059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages und Darlehensvertrages im Rahmen eines Fremdvergleichs; Gestaltungsmißbrauch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 § 12 Nr. 1; AO (1977) § 42
    Gestaltungsmissbrauch und Fremdvergleich bei Erwerb einer Immobilie von einem Angehörigen; Vereinbarung eines 10 Jahre tilgungsfreien Kaufpreisdarlehens und "Rückvermietung" einer Wohnung an den Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gestaltungsmissbrauch und Fremdvergleich bei Erwerb einer Immobilie von einem Angehörigen - Vereinbarung eines 10 Jahre tilgungsfreien Kaufpreisdarlehens und "Rückvermietung" einer Wohnung an den Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gestaltungstipp - Immobilienkauf mit Verkäuferdarlehen und Rückvermietung an den Verkäufer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Darlehen
    Darlehensverträge zwischen Angehörigen
    Allgemeine Grundsätze

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1943
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    Für die Beurteilung eines Mietvertrages unter nahen Angehörigen ist entscheidend, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie die Überlassung einer konkret bestimmten Sache und die Höhe der Miete (§ 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - ) klar und eindeutig vereinbart und wie vereinbart durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).

    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    Es verweist zur Begründung im wesentlichen auf seine Einspruchsentscheidung und ergänzend darauf, dass der Bundesfinanzhof (BFH) bei einem vergleichbaren Sachverhalt mit Urteil vom 17. Dezember 2003 IX 56/03 (BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648) einen Gestaltungsmissbrauch festgestellt habe.

    Soweit sich das FA für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des BFH vom 17. Dezember 2003 (IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648) beruft, sind weder dessen Sachverhalt noch Gründe auf den vorliegenden Fall übertragbar.

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    Bei Dauerschuldverhältnissen kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen außerdem die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    Mietverträge unter nahen Angehörigen sind in der Regel der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 26. Juni 2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551).
  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    Sind hinsichtlich der Nebenabgaben keine Vereinbarungen getroffen worden, muss dies allein nicht bereits zur Nichtanerkennung des Vertrages führen; dieser Umstand ist vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Umständen zu würdigen, die für oder gegen die private Veranlassung des Vertragsverhältnisses sprechen (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02

    Teilentgeltliche Vermietung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    § 21 Abs. 2 EStG privilegiert in seiner Rechtsfolge typischerweise Mietverhältnisse unter Angehörigen, indem er diese bereits dann grundsätzlich steuerlich anerkennt, wenn der Mietpreis die Grenze von 50 % (jetzt 56%) der ortsüblichen Marktmiete nicht unterschreitet und selbst dann noch eine steuerliche Teilanerkennung verbleibt (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 IX R 59/02, BFHE 202, 566, BStBl II 2003, 806).
  • BFH, 26.06.2001 - IX R 68/97

    Einkommensteuererklärung - Werbekostenüberschuss - Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    Mietverträge unter nahen Angehörigen sind in der Regel der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 26. Juni 2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    Bei einem verzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit insbesondere anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der geschuldeten Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780).
  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
    Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334 m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00

    Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

  • BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97

    Mietvertrag - Darlehen - Nahe Angehörige - Fremdvergleich - Nebenkosten - Kosten

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94

    Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97

    Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 29.11.1996 - IX B 80/96

    Steuerliche Behandlung eines entgeltlich bestellten Wohnungsrechts

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

  • FG Hessen, 10.12.1990 - 10 K 10111/86
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Des Weiteren liegt die hinsichtlich des Fremdvergleichs gerügte Divergenz zu den Urteilen der Finanzgerichte Berlin vom 15. April 1997 5355/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1517) und Baden-Württemberg vom 21. Juni 2005 4 K 250/01 (EFG 2005, 1943) schon deshalb nicht vor, weil es bei der Prüfung der Fremdüblichkeit eines Mietverhältnisses auf die konkreten Umstände im Einzelfall ankommt, die das jeweilige FG im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung als Tatfrage zu beurteilen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191; vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
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