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   FG Sachsen, 10.05.2005 - 3 K 2406/03   

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FG Sachsen, 10.05.2005 - 3 K 2406/03 (https://dejure.org/2005,19080)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10.05.2005 - 3 K 2406/03 (https://dejure.org/2005,19080)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 3 K 2406/03 (https://dejure.org/2005,19080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für unmittelbar der Tierzucht dienende Umsätze; Voraussetzungen für das Vorliegen von Tierzucht; Begriff der Leistungsprüfung und Qualitätsprüfung in der Milchwirtschaft; Kontrolle der Zulaufleitungen zu den Tankfahrzeugen und des Zustands der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 4
    Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG für Umsätze aus Milchleistungs- und Milchqualitätsprüfungen; Umsatzsteuer 1996 bis 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG für Umsätze aus Milchleistungs- und Milchqualitätsprüfungen - Umsatzsteuer 1996 bis 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1978
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 19/96

    Veranstaltungen mit Wallachen können der Förderung der Tierzucht dienen

    Auszug aus FG Sachsen, 10.05.2005 - 3 K 2406/03
    Alle Leistungen, die nicht selbst den begünstigten Zweck erreichen, sondern eine hierauf gerichtete Leistung erst vorbereiten oder lediglich begünstigen, erfüllen nicht die Voraussetzungen der unmittelbaren Förderung (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 19/96, BStBl II 1997, 334 ).
  • FG Münster, 23.05.2022 - 5 K 714/20

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG

    Nach enger Auslegung der Begünstigungsvorschrift würden unter Tierzucht nur Maßnahmen verstanden, die der Feststellung und Steigerung des erblich bedingten Leistungspotenzials der landwirtschaftlichen Nutztiere, u.a. der Schweine, dienen (FG Münster, Urteil vom 06.10.2009, 15 K 1318/05, Sächsisches FG, Urteil vom 10.05.2005, 3 K 2406/03).

    Bei einer engen Auslegung werden unter "Förderung der Tierzucht" Maßnahmen verstanden, die der Feststellung und Steigerung des erblich bedingten Leistungspotenzials der landwirtschaftlichen Nutztiere - u.a. Schweinen - dienen (vgl. FG Münster, Urteil vom 06.10.2009, 15 K 1318/05 U, EFG 2010, 272; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 10.05.2005, 3 K 2406/03, EFG 2005, 1978; Waza in: Offerhaus/Söhn/Lange UStG § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG Rz. 19).

    Aufgrund dessen hat das FG Münster, Urteil vom 06.10.2009, 15 K 1318/05 U, EFG 2010, 272, die auf den Betrieb jeweiliger Mäster abgestimmte Produktions- und Wirtschaftlichkeitsberatungen als nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG unterliegend beurteilt (ebenso für die Untersuchung von Futterproben und die Beratung zu Qualität und Futter das Sächsische FG, Urteil vom 10.05.2005, 3 K 2406/03, EFG 2005, 1978).

    Es sind nicht die Leistungen des Klägers, die bereits die Förderung der Tierzucht bewirken, hierzu führt erst der konkrete Umsetzungsakt des Ferkelproduzenten bzw. des hierzu von diesem beauftragten Unternehmens (vgl. auch Sächsisches FG, Urteil vom 10.05.2005, 3 K 2406/03, EFG 2005, 1978).

  • FG Münster, 06.10.2009 - 15 K 1318/05

    Mitgliedsbeiträge an eine eingetragene Genossenschaft (eG) als Entgelte für gem.

    Unter Tierzucht sind Maßnahmen zu verstehen, die der Feststellung und Steigerung des erblich bedingten Leistungspotenzials der landwirtschaftlichen Nutztiere - u.a. Schweinen - dienen (vgl. auch Urteil des Sächsisches Finanzgerichts vom 10. Mai 2005 3 K 2406/03, EFG 2005, 1978; Waza in: Offerhaus/Söhn/Lange UStG § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG Rz. 19).

    Eine solche Förderung auch der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wäre für die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG indes zu weit gefasst, da sie bereits alle Einzeltatbestände der Vorschrift (z.B. die Vatertierhaltung, die künstliche Tierbesamung und die Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft) mit umfassen würde, so dass deren einzelne Nennung durch den Gesetzgeber bei einer solch weiten Auslegung nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. auch Sächsisches Finanzgericht vom 10. Mai 2005 3 K 2406/03, EFG 2005, 1978).

  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3133/08

    Umsatzsteuersatz bei Lieferung von Rinderembryonen

    Eine solche Förderung auch der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wäre für die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG indes zu weit gefasst, da sie bereits alle Einzeltatbestände der Vorschrift (z. B. die Vatertierhaltung, die künstliche Tierbesamung und die Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft) mit umfassen würde, so dass deren einzelne Nennung durch den Gesetzgeber bei einer solch weiten Auslegung nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. auch Sächsisches Finanzgericht vom 10. Mai 2005 3 K 2406/03, EFG 2005, 1978).

    Aufgrund dessen hat der 15. Senat auch die auf den Betrieb des jeweiligen Mästers abgestimmte Produktions- und Wirtschaftlichkeitsberatung als nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG unterliegend beurteilt (ebenso für die Untersuchung von Futterproben und die Beratung zu Qualität und Futter das Sächsische FG in seinem Urteil vom 10. Mai 2005, a. a. O.).

  • FG München, 16.04.2013 - 2 K 990/10

    Keine Umsatzsteuerermäßigungen für Klauenpfleger

    Unter Tierzucht sind Maßnahmen zu verstehen, die der Feststellung und Steigerung des erblich bedingten Leistungspotenzials der landwirtschaftlichen Nutztiere dienen (vgl. Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 10. Mai 2005 3 K 2406/03, EFG 2005, 1978; und des Finanzgerichts Münster vom 6. Oktober 2009 - 15 K 1318/05 U, EFG 2011, 1107; Waza in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG , Rz. 19 zu § 12 Abs. 2 Nr. 4).
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