Rechtsprechung
   FG Thüringen, 01.09.2004 - III 982/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15635
FG Thüringen, 01.09.2004 - III 982/00 (https://dejure.org/2004,15635)
FG Thüringen, Entscheidung vom 01.09.2004 - III 982/00 (https://dejure.org/2004,15635)
FG Thüringen, Entscheidung vom 01. September 2004 - III 982/00 (https://dejure.org/2004,15635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Änderung einer Anrechnung von Steuern in einer Anrechnungsverfügung durch eine nachfolgende Anrechnungsverfügung zum Nachteil des Steuerpflichtigen; Vorliegen einer der Voraussetzungen für die Rücknahme der Anrechnungsverfügung als Voraussetzung für eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Änderung der Anrechnung von Körperschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Änderung der Anrechnung von Körperschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.04.1997 - VII R 100/96

    Fehlerhafte Anrechnung von Steuern - Nachteilige Änderung des

    Auszug aus FG Thüringen, 01.09.2004 - III 982/00
    Der erkennende Senat folgt insoweit insbesondere der Rechtsprechung des VII. Senats des BFH zur Möglichkeit der Änderung einer Anrechnungsverfügung nach § 130 Abs. 2 AO 1977 (BFH-Urteil vom 15.04.1997, VII R 100/96, BFHE 182, 506, BStBl II 1997, 787).

    Eine grob fahrlässige Unkenntnis eines Fehlers bei der Anrechnung liegt im Allgemeinen dann vor, wenn sich dem Begünstigten eine Überprüfung der Anrechnungsverfügung von der Höhe des angerechneten Betrages her im Verhältnis zur Steuerschuld oder zu den tatsächlichen Abzugsbeträgen hätte aufdrängen müssen (BFH VII R 100/96).

  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/02

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

    Die Auffassung des VII. Senats ist in Rechtsprechung und Literatur inzwischen absolut vorherrschend und entspricht auch der Auffassung der Verwaltung (vgl. Urteile des Finanzgerichts - FG - Köln vom 16.03.2000 6 K 2223/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 714, des FG Hamburg vom 08.10.2001 III 164/01, EFG 2002, 341, des FG München vom 17.12.2001 13 K 1533/01, Juris, des FG Berlin vom 14.02.2002 1 K 1076/99, EFG 2002, 876, des FG Berlin vom 27.05.2002 8 K 8592/99, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2002, 1205, des FG Nürnberg vom 03.07.2003 VII 368/2001, Juris, des FG Thüringen vom 01.09.2004 III 982/00, EFG 2005, 206, und des Hessischen FG vom 10.11.2004 11 K 1855/02, Juris; aus der Literatur z.B. Völlmeke, Der Betrieb 1994, 1746, 1751, Brenner in Kirchhof/Söhn, EStG, § 36 Rdnr. A 238, Seibel in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 36 EStG Anm. 7, Loose in Tipke/Kruse, AO/Finanzgerichtsordnung - FGO -, vor § 172 AO Tz. 28; zur Verwaltungsauffassung vgl. neben H 36 EStHdb 2005 auch den Anwendungserlass zur AO zu § 218, Nr. 3).
  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/03

    Anrechnung von entrichteten Vorauszahlungen oder einbehaltenen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht