Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 15.07.2002

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 30.06.2004 - 7 K 4234/01 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14710
FG Düsseldorf, 30.06.2004 - 7 K 4234/01 E (https://dejure.org/2004,14710)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2004 - 7 K 4234/01 E (https://dejure.org/2004,14710)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 7 K 4234/01 E (https://dejure.org/2004,14710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG); Zulässigkeit einer Bilanzänderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Bildung einer Reinvestitionsrücklage aufgrund eines bei der Betriebsprüfung festgestellten Veräußerungsgewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 28
  • EFG 2005, 28
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 18.08.2005 - IV R 37/04

    Im Güterstand der Gütergemeinschaft lebende Landwirtsehegatten als Mitunternehmer

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 28 veröffentlicht.

    das Urteil des FG Düsseldorf vom 30. Juni 2004 7 K 4234/01 E aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Münster, 27.01.2005 - 12 K 4155/03

    Bilanzänderung

    Der Senat kann hier offen lassen, ob er sich der Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf in dem Urteil vom 30.06.2004 (7 K 4234/01 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 28, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim BFH: IV R 37/04) anschließt.
  • BFH, 05.12.2005 - X B 101/05

    Einbringung Betriebsvermögen in Kapitalgesellschaft - nachträgliche Erhöhung der

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 30. Juni 2004 7 K 4234/01 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 28) ist nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 5423/99 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13030
FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 5423/99 E (https://dejure.org/2002,13030)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2002 - 7 K 5423/99 E (https://dejure.org/2002,13030)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 7 K 5423/99 E (https://dejure.org/2002,13030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 7g Abs. 2 Nr. 1b
    Ansparrücklage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 28
  • EFG 2005, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09

    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und

    Der Gesetzgeber habe in § 7g Abs. 2 EStG in der seit 1997 geltenden Fassung nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausdrücklich am Einheitswert festgehalten (Urteil des FG Düsseldorf vom 15. Juli 2002  7 K 5423/99 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 28).

    Andererseits sei es dem Gesetzgeber freigestellt, unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedlich zu behandeln (Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 28; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 1371 und Rz 1376a).

    cc) Aus dem Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 28 ergibt sich nichts anderes.

  • FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 497/05

    Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes; Umfassung des Einheitswertes i. S. d. §

    Der Einheitswertbescheid stellt für die Frage, ob eine Sonderabschreibung geltend gemacht werden kann, einen Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (AO) dar (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 30. August 2005 6 K 6539/03, EFG 2006, 255, rechtskräftig, zu § 7 g Abs. 1 und 2 EStG in der bis 1992 geltenden Fassung; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2002 7 K 5423/99 E, EFG 2005, 29, rechtskräftig, zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung durch einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb; Handzik, in: Littmann / Bitz / Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 7 g, Rz. 32; Schmidt / Kulosa, EStG, 27. Aufl., § 7 g, Rz. 11).

    Streitigkeiten sollten insoweit vermieden werden (vgl. Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 29).

    Der Gesetzgeber hat in § 7 g Abs. 2 EStG in der seit 1997 geltenden Fassung nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausdrücklich am Einheitswert festgehalten (vgl. Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 29).

    Andererseits ist es dem Gesetzgeber frei gestellt, unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedlich zu behandeln (Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 29; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz. 1371, 1376 a).

  • BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09

    Sonderabschreibung und Ansparabschreibung nach § 7g EStG in den Jahren 2000 und

    Der Gesetzgeber habe in § 7g Abs. 2 EStG in der seit 1997 geltenden Fassung nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausdrücklich am Einheitswert festgehalten (FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2002 7 K 5423/99 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 29).

    Andererseits sei es dem Gesetzgeber freigestellt, unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedlich zu behandeln (FG Düsseldorf in EFG 2005, 29; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 1371, 1376a).

    Der Hinweis des FG auf das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 29 ist nicht geeignet, eine solche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

  • BFH, 07.10.2004 - IV R 27/04

    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Eintragung in das Fristkontrollbuch

    Mit Beschluss vom 2. Juni 2004 hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2002 7 K 5423/99 E zugelassen.
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